Zur Zukunft des deutschen Kinos Alle Klarheiten beseitigt
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Erfolgreiche Kinobetreiber werden traditionell zur Finanzierung herangezogen. Dagegen rebellieren sie nun vor dem Bundesverfassungsgericht.
Zu den leidigsten, aber auch grundlegendsten Wahrheiten über den deutschen Film gehört, dass er ohne staatliche Hilfe nicht überlebensfähig wäre. Bricht ein Stein im komplexen Gebäude der Subventionsgremien weg, kann die ganze heimische Produktion zum Erliegen kommen. Deshalb gehörte es zu den guten Nachrichten der letzten Woche, dass die Filmförderungsanstalt des Bundes in Berlin (FFA) ihre Finanzen ordnen konnte und sich selbst für arbeitsfähig erklärte. Das war, nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Ende Februar, die den Status Quo im deutschen Förderrecht in Frage stellt, durchaus nicht sicher gewesen.
Leere Sessel: Das deutsche Kino steckt in der Krise. Eine finanzielle Umverteilung zugunsten der kleinen, auf Filmkunst spezialisierten, Kinos löst Proteste bei erfolgreichen Betreibern aus.
(Foto: Foto: ddp)Darüber hinaus ist derzeit wenig klar in der hiesigen Filmbranche. Die Kinobesitzer ringen einerseits mit dem Kulturstaatsminister, andererseits mit den Filmverleihern - an zwei verschiedenen Fronten. Erstens geht es um eine Art Umverteilung zwischen Reich und Arm, zwischen wirtschaftlich erfolgreichen Kinobetreibern einerseits und Filmemachern und Programmkinos andererseits, die sich der Filmkunst verschrieben haben. Zweitens streitet man sich um die demnächst unvermeidliche Einführung digitaler Projektionsapparate in den Kinosälen, wodurch sich das finanzielle Gleichgewicht zwischen Filmtheatern und Verleihern verschieben wird. Ein Ausgleich der Interessen ist in beiden Fällen komplex.
Umverteilung zugunsten der Filmkunst muss sein - diese Annahme ist Konsens in der deutschen Politik. Sie fand ihren Niederschlag auch in der "Filmabgabe", die seit Jahrzehnten von Kinos einer gewissen Umsatzgröße an die FFA zu entrichten ist. Ihre Höhe wird per Gesetz geregelt und zwangsweise festgesetzt. Besonders dieser letzte Punkt erbost die Kinobetreiber schon lange, im Jahr 2004 beschlossen sie zu klagen. Hauptvorwurf: Die klare Ungleichbehandlung gegenüber der Videowirtschaft und den Fernsehsendern, die ebenfalls Abgaben an die FFA entrichten, ihre Beiträge aber flexibel verhandeln können. In diesem Punkt haben die Verwaltungsrichter den Klägern nun recht gegeben. Sie überwiesen das Gesetz zur Prüfung ans Bundesverfassungsgericht - dort könnte es für unzulässig erklärt werden. Mit Blick auf die finale Entscheidung zahlen immer mehr Kinos ihre Abgaben nur noch unter Vorbehalt. Dieses Geld kann für die laufende Förderung dann nicht mehr verwendet werden. Das ist auch der Grund, warum der Fortbestand der FFA zuletzt konkret gefährdet war.
Der Druck wächst
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Der ist durch interne Umschichtung der Gelder nun für 2009 gesichert. Zugleich aber wächst der Druck auf Kulturstaatsminister Bernd Neumann, schnell eine Änderung des Filmförderungsgesetzes auf den Weg zu bringen, die eine Gleichbehandlung aller Einzahlergruppen garantiert und die verfassungsrechtlichen Bedenken ausräumt. Die großen Kinoketten, das Gerichtsurteil im Rücken, geben sich dabei angriffslustig. "Die FFA und der Gesetzgeber haben unsere Bedenken jahrelang ignoriert", erklärt zum Beispiel Ralf Schilling, Geschäftsführer von UCI Cinemas und einer der Kläger am Bundesverwaltungsgericht. "Deshalb trägt sie auch die Schuld an der jetzigen Malaise."
Schilling stellt das Modell der Umverteilung in der Branche viel grundsätzlicher in Frage, als das Gericht es getan hat. Verluste für deutsche Filmemacher und Regisseure nimmt er dabei in Kauf. "Rund 200 deutsche Filme, die weniger als 50000 Besucher haben, also 70 Prozent dessen, was hierzulande gefördert wird, spielen für uns keine Rolle", sagt er. "Die kann es geben, aber sie sollen bitte nicht von unseren Abgaben finanziert werden."
Damit sich diese Haltung gegenüber der Filmkunst nicht durchsetzt, ist Neumann bei der Neuregelung nun zum Erfolg verdammt. Sollte eine Lösung gefunden werden, die frühere Ungleichheiten beseitigt, haben die Kinobesitzer angekündigt, ihre Abgaben wieder ohne Murren - und vor allem ohne Vorbehalt - zu bezahlen. Dies könnte sogar recht schnell geschehen - viel schneller, als das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung kommen wird. Danach ist dann im ewigen Ringen um die Filmförderung ohnehin wieder alles offen.