Das Bild, angeblich 1925 von Max Ernst gemalt, war 2004 von der Pariser Galerie Cazeau-Béraudière an Reijtenbaghs Firma verkauft und 2009 bei Sotheby's zum Preis von 1,1 Millionen Dollar versteigert worden. Der Prozess in Nanterre läuft bereits seit sechs Monaten. Werner Spies hat, sagt Jean-Pierre Spitzer, für das Bild "keine Expertise im juristischen Sinne" ausgestellt. Spies habe das Bild lediglich zertifiziert, indem er handschriftlich auf die Rückseite eines Fotos des Bildes notiert habe, dass er das Gemälde, als Autor des Werkverzeichnisses, in dasselbe aufnehmen wolle. Spies, so Spitzer, habe im guten Glauben an die Echtheit des Bildes gehandelt, er habe niemandem gesagt oder geschrieben: "Kauf das ruhig, es ist ein Max Ernst."

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Peter Raue, Werner Spies' deutscher Anwalt, sagt: "Die Klage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es gibt keinen Paragraphen, auf den sich die Forderung des Klägers stützen könnte."

Aber natürlich ist ein Foto mit einer solchen Notiz des Kunsthistorikers Spies wie ein Siegel, eine Adelung. Eine, ohne die sich das Bild überhaupt nicht verkaufen lässt. Und genauso haben die Fälscher diese Fotoexpertise, und auch die anderen aus Spies' Hand, benutzt.

Das Bild "Tremblement de terre" ist nicht Bestandteil der Anklage gegen das Fälschertrio um Wolfgang Beltracchi. Das Auktionshaus Sotheby's hat bisher die für die Berliner Ermittler notwendigen Akten nicht zur Verfügung gestellt, so dass die Wege des Bildes und des dafür gezahlten Geldes noch nicht eindeutig nachgezeichnet werden konnten.

Bei fast allen Bildern von Max Ernst, die das Fälschertrio auf den Markt bringen wollte, war es Otto Schulte-Kellinghaus, der reisende Logistiker, der den Kontakt zu Spies gesucht hat.

Auch das Bild "La Forêt (2)", angeblich 1927 von Max Ernst gemalt, kam über ihn zu Werner Spies. Bereits im Jahr 2001 hatte Schulte-Kellinghaus bei der Pariser Expertin Sylvaine Brans ein naturwissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben-offenbar eine Art Testballon-in der Hoffnung, die Echtheit des Gemäldes offiziell bestätigt zu bekommen. Brans wies aber chemische Verbindungen von Tiandioxid und Phthalocyanin nach. Das Bild, so die Expertin, könne unmöglich 1927 entstanden sein.

Schulte-Kellinghaus aber ignorierte das Negativgutachten und nahm im Frühjahr 2004 Kontakt zu Werner Spies auf. Er lud ihn ein in das Anwesen der Betracchis im südfranzösischen Mèze, wo auch Helene Beltracchi auf ihn wartete. Ihr Großvater, Werner Jägers, so die Legende, habe Bilder gesammelt und sei ein Freund der Galerie Alfred Flechtheim gewesen, über die er auch diese Max-Ernst-Arbeit erworben habe.

Spies sagte dieser Zeitung, dass ihm diese Darstellung schlüssig erschienen sei, "weil ich von Max Ernst ja wusste, dass Flechtheim rund 50 seiner Arbeiten im Besitz hatte, von denen er, Ernst, mehrere nach dem Krieg nie wiederbekommen hat." Er habe "überhaupt keinen Zweifel" gehabt, "dass es aus der Hand von Max Ernst stammt".

Später, nachdem er das Gutachten erstellt hatte, war Spies auch an der Vermittlung dieses und anderer vermeintlicher Max-Ernst-Bilder beteiligt. Ein Gutachten schreiben einerseits, andererseits am Verkauf Geld verdienen - das ist eine schwierige Verknüpfung der Interessen. "Nein", hatte Werner Spies gesagt, denn "beim Abfassen der Expertisen habe ich keine Vermittlertätigkeit im Auge gehabt. Von dem Gedanken, dass ich bei einem Echtheitszertifikat am späteren Verkauf beteiligt sein könnte, habe ich mich bei meiner Arbeit ein Leben lang nicht leiten lassen."

Letztlich wurde "La Forêt (2)" von dem amerikanischen Verleger Daniel Filipacchi erworben, für 7 Millionen US-Dollar, wie die Berliner Ermittler herausfanden.

Werner Spies, so sein Anwalt Peter Raue, "beugt sich der Erkenntnis der naturwissenschaftlichen Analysen. Stilkritisch aber würde er heute genauso urteilen wie ehedem."

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(SZ vom 15.06.2011/rus)