Von CORNELIA BOLESCH

In Deutschland rauchen 37 Prozent der Bevölkerung. Es gibt lockere Vorschriften zur Tabakwerbung. In Schweden gibt es eine strenge Gesetzgebung, und nur 19 Prozent sind Raucher. Darum will die Europäische Union die Werbung für Tabak verbieten. Alle sind für das Verbot. Nur Deutschland nicht. Hier sieht man das höhere Gut der Werbung gefährdet.

Seit Juli dürfen Zeitungen, Radiosender und Internetanbieter in der Europäischen Union nicht mehr für Zigaretten werben. Es hat 15 Jahre und mehrere Anläufe gebraucht, bis diese EU-Richtlinie wirksam wurde. Doch die Bundesregierung lässt nicht locker. Zum zweiten Mal schon klagt sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen diese Werbebeschränkung. An diesem Dienstag wird in Luxemburg verhandelt. Das Urteil wird erst im nächsten Jahr gesprochen.

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EU-Politik ist zu kompliziert, heißt es oft. Dabei ist sie ganz übersichtlich, kommen doch immer wieder dieselben Streitfälle hoch. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission zur Kontrolle der Tabakwerbung stammt schon aus dem Jahr 1989. Zehn Jahre dauerte es, bis eine Richtlinie daraus wurde. Bereits gegen dieses erste Anti-Tabak-Gesetz hat Deutschland geklagt und Recht bekommen. Die EU-Kommission legte einen neuen Gesetzentwurf vor. Der wurde 2003 von Rat und EU-Parlament gebilligt.

Als Spiritus Rector dieser neuen Richtlinie gilt der frühere irische Gesundheitskommissar David Byrne. Deutschland war ihm Beispiel für die Notwendigkeit eines strengen Werbegesetzes. "In Deutschland rauchen 37 Prozent der Bevölkerung und es gibt lockere Vorschriften zur Tabakwerbung. In Schweden gibt es eine strenge Gesetzgebung, und nur 19 Prozent der Bevölkerung sind Raucher", predigte der Kommissar. Es gelte, "das positive Image des Rauchens" zu attackieren.

Es geht in diesem Streit also gar nicht um das Wirtschaftsgut Tabak. Für die Kontrahenten geht es um viel höhere Werte. Für die EU-Kommission geht es um Gesundheitsschutz und Lebensrettung. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dagegen sieht durch das generelle Werbeverbot die "kulturelle Vielfalt in einem vereinten Europa" bedroht. Doch der Europäische Gerichtshof hat nicht darüber zu urteilen, wer die besseren moralischen Argumente hat. Es geht schlicht darum, was die Rechtslage hergibt: Wer ist in Europa rechtlich befugt, Tabakwerbung zu verbieten?

Die Luxemburger Richter haben bereits in ihrem ersten Urteil den Rahmen abgesteckt: Die EU-Gremien in Brüssel dürften im Prinzip auch gesundheitsschädliche Werbebotschaften in Printerzeugnissen reglementieren. Das sei aber nur erlaubt, wenn andernfalls der freie Warenverkehr im EU-Binnenmarkt beeinträchtigt würde. Genau das bezweifelt die Bundesregierung. Sie wird an diesem Dienstag vor Gericht argumentieren, das angefochtene Werbeverbot regle "fast ausschließlich Sachverhalte ohne grenzüberschreitende Wirkung".

Wie immer das Urteil ausfallen wird: Der Wind hat sich in Europa ohnehin gedreht. In Brüssel heißt der Gesundheitskommissar inzwischen Markos Kyprianou. Von dem Mann aus Zypern sind keine weiteren Verbotsoffensiven zu erwarten. Stattdessen erklären immer mehr EU-Staaten ihre Gaststätten zur tabakfreien Zone und schicken die Raucher schnöde vor die Tür.

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(SZ v. 06.12.2005)