Noch nie hat jemand so viele Menschen selig und heilig gesprochen wie Papst Johannes Paul II. Immer noch liegen dem Vatikan unbeantwortetete Anträge aus seiner Amtszeit vor. Damit soll jetzt Schluss sein.

Der Vatikan will die Kriterien für eine Heiligsprechung verschärfen. Die Bischöfe sollen künftig strengere Maßstäbe ansetzen, wenn es um die Einleitung solcher Verfahren und die Nachweisung von Wundern geht, erklärte der Vorsitzende des zuständigen Amtes, Kardinal Jose Saraiva Martins, am Montag in Rom.

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Kein Wunder: Die weinende Madonna von Heroldsbach weint. Laut kirchlichem Gutachten sind die Tränen nicht echt. (© Foto: ddp)

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Der Vatikan sei von der Anzahl der Fälle aus dem Pontifikat von Johannes Paul II. überwältigt worden. Mehr als 2.200 Vorschläge für Selig- und Heiligsprechungen seien noch nicht bearbeitet. Papst Johannes Paul II. Hat während seiner 27-jährigen Amtszeit 1.338 Menschen selig und 482 heilig gesprochen - mehr als alle seine Vorgänger zusammen.

Nun also fordert der Vatikan mehr Strenge und Sachlichkeit bei der Eröffnung von Seligsprechungsverfahren. Die zuständigen Bischöfe sollten vor allem bei der Überprüfung möglicher Wunder, die hierfür nachgewiesen werden müssen, größere Vorsicht walten lassen.

Der Neue ist noch fleißiger

Die 86 Seiten lange Instruktion "Sanctorum Mater" wurde vom Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal José Saraiva Martins, unterzeichnet und sei von Papst Benedikt XVI. genehmigt worden, hieß es auf einer Pressekonferenz.

In der Vergangenheit seien bei der Materialsammlung über mögliche Kandidaten teilweise bestimmte Prozeduren nicht beachtet worden. "Die Vergewisserung eines Rufes der Heiligkeit oder des Martyriums ist eine absolut nötige Voraussetzung für die Aufnahme eines solchen Prozesses", erklärte Saraiva Martins.

Das Dokument habe keinen gesetzgebenden Charakter, sondern solle dazu beitragen, die genaue Beachtung der geltenden Regeln anzumahnen. Die Norm, dass ein Seligsprechungsprozess frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden kann, solle dabei eingehalten werden, hieß es weiter. Papst Johannes Paul II. hatte etwa bei Mutter Teresa von Kalkutta von dieser Regel abgesehen und das Verfahren bereits zwei Jahre nach ihrem Tod im Jahr 1997 eröffnen lassen.

Gleichzeitig veröffentlichte der Vatikan eine Statistik, aus der hervorgeht, dass unter Benedikt XVI. bereits 577 Menschen ins Buch der Seligen und Heiligen eingeschrieben worden sind. Dies ist schon ein Drittel der Zahl, auf die Johannes Paul II. in den 27 Jahren seines Pontifikats gekommen war.

Karol Wojtyla hatte am 25. Januar 1983 die Apostolische Konstitution "Divinus perfectionis Magister" herausgegeben. Darin reformierte er nicht nur die Verfahrensführung, sondern machte auch die Bischöfe zu den primären Ansprechpartnern in Selig- und Heiligsprechungsverfahren. Seither beginnen sie die Prozesse in Eigenverantwortung. Eine Seligsprechung gilt nach heutigem Kirchenrecht als Vorstufe zu einer Heiligsprechung.

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(sueddeutsche.de/dpa/ap/rus)