Urteil gegen rechtsradikale Band:Der Sound des Hasses

"Terroristen mit E-Gitarre" oder Der Fall "Landser": Warum eine Rockband ein kriminelle Vereinigung sein kann.

DIRK PEITZ

"Musik ist nicht kriminell", unter diesem Motto wurde Anfang letzten Jahres zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen.

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Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage ist zunächst nicht zu bestreiten, scheint sie sich doch zu recht auf die Freiheit der Kunst zu berufen, mithin auf eine nicht besonders tiefgründige Erkenntnis: Töne können nicht strafrechtlich relevant sein.

Bei besagter Demonstration nahmen am 10. Januar 2004 dann fünfhundert Neonazis ihr Versammlungsrecht wahr und zogen durch Lichtenberg, um gegen das zwei Wochen zuvor ergangene Urteil des Berliner Kammergerichts gegen Michael Regener, den einstigen Sänger und Texter der Rechtsrockgruppe Landser zu protestieren.

Regener war wie zwei ebenfalls angeklagte ehemalige Musiker der Band wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches verurteilt worden.

Erstmals überhaupt wollte die Bundesanwaltschaft mit ihrer Anklage, die das Gericht erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zuließ, damit faktisch eine Musikgruppe zur kriminellen Vereinigung erklären lassen.

Das Berliner Kammergericht folgte schließlich in seinem Urteil der Anklage mit der Begründung, die Band habe mit ihren Texten darauf abgezielt, "rechtsradikal propagandistisch auf die Jugend Deutschlands einzuwirken, um Hass und Emotionen zu verbreiten".

Gestern verhandelte der Bundesgerichtshof nun die Revision Regeners gegen das Urteil, das für ihn eine dreieinhalbjährige Haftstrafe vorsieht.

Das Beispiel Landser ist in vielfacher Hinsicht ein besonders spektakuläres. Die 1992 gegründete Band galt schnell als eine der radikalsten und populärsten innerhalb der rechtsextremen Musikszene: Sie trat vermummt auf, ihre Liedtexte enthielten eindeutige rassistische und antisemitische Hetzparolen bis hin zum offenen Gewaltaufruf insbesondere gegen Ausländer.

Seit 1993 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sukzessive zehn Landser-Alben beziehungsweise Compilations mit Landser-Songs indiziert, was ihre illegale Weiterverbreitung nicht verhindern konnte, wie Razzien in der Szene immer wieder zeigen.

Nach dem Tod des Algeriers Faird Guendoul 1999 in Guben und des Mosambikaners Alberto Adriano 2000 in Dessau, die beide an den Folgen rechtsextremer Angriffe starben, fanden Ermittler bei den Tätern Landser-Lieder.

Auch wenn im Zusammenhang mit dem Berliner Prozess herauskam, dass gleich zwei V-Leute des Verfassungsschutzes einst an Produktion und Vertrieb von absichtlich stets im Ausland aufgenommener Landser-Musik beteiligt waren, und auch wenn es im Rechtsrock-Untergrund genug andere Bands gibt, die ähnliche Botschaften verbreiten - die Bedeutung von Landser bleibt singulär.

Weder in ihrer Popularität noch in ihrer verheerenden Wirkung kann es eine Rechtsrock-Band mit ihr aufnehmen. Aber erst durch den in der Popkultur für ganz andere, harmlose popmythologische Zwecke durchaus gebräuchlichen Akt der Anonymisierung der Band-Mitglieder überschritten Landser eine Grenze: Durch die bewusste Anonymisierung entzog sich die Band symbolisch jeder Verantwortlichkeit für ihre Texte - und stellte so zugleich ihre selbst ernannte Rolle als "Terroristen mit E-Gitarre" aus.

Welche die Bundesanwaltschaft dann mit ihrer Anklage gleichsam beinahe juristisch wörtlich nahm - nur dass sie die Band nicht als terroristische, sondern als kriminelle Vereinigung ansah.

Dass der mittlerweile angeblich dem Berliner Landesverband der NPD zugehörige Regener seit seiner Verurteilung in der Szene als Märtyrer gilt, musste sie in Kauf nehmen. Ebenso wird sie die Anwendung des Paragrafen 129 als Hebel gegen rechtsextreme Vereinigungen (er wurde auch gegen die "Skinheads Sächsische Schweiz" und die "Hammerskins" eingesetzt) weiter sorgsam prüfen - auch wenn der Justiz wie dem Gesetzgeber klar ist, dass sich das Problem rechtsextremer Rockmusik nicht juristisch aus der Welt schaffen lässt.

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