Kai Diekmann, so urteilten Richter jetzt wieder, treibe "Scherze auf Kosten" Anderer. Der erste Springer-Journalist hatte eine einstweilige Verfügung nicht hinnehmen wollen.

Am 19. November 2009 hatte Bild-Chefredakteur Kai Diekmann in seinem Blog spekuliert: "Wer ist Phall?" Diekmann versuchte, sich glossierend mit einer Penis-Skulptur an der Fassade des taz-Redaktionshauses in Berlin auseinanderzusetzen.

Arbeitet sich Diekmann (Bild) wirklich an Bommarius ab? (© Foto: dpa)

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Als möglicher "Phall" erwähnt wurde auch Christian Bommarius.

Der leitende Redakteur der Berliner Zeitung erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin. In der Antragsschrift hieß es damals u.a.: Es sei offensichtlich, dass Diekmann sich an Bommarius "abarbeitet, weil er es gewagt hat, vor einigen Jahren einen Artikel zu den Methoden der Bild-Zeitung" zu veröffentlichen.

Nun hat das Berliner Landgericht Diekmanns Widerspruch zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung bestätigt. Der erste Journalist des Springer-Verlages könne sich nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen. Diekmann treibe, urteilen die Richter, "seine Scherze auf Kosten"' von Bommarius, "in dem er ihn ohne ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer seines Spotts auswählt". Bommarius müsse es nicht hinnehmen, als Protagonist eines von Diekmann als witzig angesehenen Internet-Beitrages "gleichsam vermarktet zu werden".

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(SZ v. 25.01.2010/bgr/bilu)