Von Jean-Michel Berg

Uri Geller versucht jetzt auch das Recht geradezubiegen. Das dürfte im Wust des Internet-Urheberrechts sein schwerster Zauber-Trick werden.

Seit Uri Geller durchs Fernsehen tingelt und Löffel verbiegt, ist ihm ein Spielverderber namens James Randi auf den Spuren. Dieser Randi ist wie Geller ein Zauberer, aber eben auch ein Skeptiker.

Es steht auf des Löffels Kante: Darf ein Uri-Geller-Video, das den Meister der Bestecktransformation zeigt, auf YouTube veröffentlicht werden? (© Foto: dpa)

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Das klingt überraschend, immerhin nimmt man an, dass die Zauberei ohnehin ein großes Brimborium ist, in dem der klare Blick des Skeptikers nichts zu suchen hat. Ja, dass er in die Welt der Magie hinein bricht wie die Aufklärung ins Mittelalter und eine entzauberte Welt hinterlässt.

Doch die Dinge liegen hier etwas anders. Uri Geller behauptete bei seiner Löffelbiegerei nämlich, die Unterstützung höherer Kräfte zu haben, da soll schon mal von Außerirdischen oder Gott die Rede gewesen sein.

Nun hat James Randi nichts gegen einen ordentlichen Bühnenzauber von Menschenhand, aber als ehemaliges Mitglied des "Committee for the Scientific Investigation of Claims of the Paranormal" widmet er sein Leben der Erforschung des "Paranormalen" und klärt die Öffentlichkeit über dessen Konsequenzen auf.

Die ganze Geschichte ist im Grunde ein alter Hut. Randi veröffentlichte bereits Anfang der Achtziger ein Enthüllungsbuch über Gellers Tricks, gegen das dieser ohne Erfolg gerichtlich vorging.

Neu ist jetzt - im parapsychologischen Jargon gesprochen - das Medium. Randi ist im Zeitalter des Web 2.0 angelangt und hat eines seiner Aufklärungsfilmchen in das Videoportal Youtube gestellt, wo es einige hunderttausend mal angesehen wurde.

Geller will, dass es verschwindet - für einen wahren Zauberer eigentlich ein Kinderspiel, aber möglicherweise hat Geller sich bei den Göttern in Misskredit gebracht. Deshalb musste er sich auf den Boden der entzauberten Welt zurückbegeben, wo er einen Anwalt mit der Sache beauftragte.

Dieser hat bei Youtube die Löschung beantragt, auf Grundlage des Digital Millennium Copyright Act. In dem dreizehnminütigen Video befänden sich nämlich acht Sekunden Material, an denen Geller die Urheberrechte besitze. Die Sache ist vor Gericht, das Video ist erstmal wieder online.

Nun klingt Digital Millennium Copyright Act zwar selbst nach großer Show und Zauberei - tatsächlich verbirgt sich dahinter die reichlich umstrittene Anpassung des amerikanischen Urheberrechts an das Internet und die darin so frei flottierenden Inhalte.

Plattformen wie Youtube können nach dem Gesetz der Haftung entgehen, indem sie möglicherweise rechtswidriges Material auf Antrag des Rechteinhabers herunternehmen. Zwar ist die missbräuchliche Löschung rechtswidrig, doch der vermeintliche Rechteinhaber, der den Antrag stellt, muss sein Recht gar nicht beweisen. Der Anbieter löscht also präventiv Inhalte, meist ohne eine Prüfung, schließlich ist er an konkreten Inhalten gar nicht interessiert.

Was den Rechtsschutz erleichtern sollte, erweist sich als eine Art Zensur-Zauberstab. Wem ein Inhalt nicht passt, beantragt einfach dessen Löschung. Das betrifft - wie auch hier - oft Fälle des sogenannten "fair use", bei dem das Material zur künstlerischen oder journalistischen Bearbeitung benutzt wird. Ob es Geller aber gelingen wird, das Recht zu biegen? Es wäre vermutlich sein letzter großer Trick.

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(SZ v. 19.9.2007)