Urheberrecht von Warner:Millionenstreit um "Happy Birthday"

Wem gehört das meistgespielte Lied der Welt? Warner verdient mit "Happy Birthday" jährlich Millionen. Doch die Klage einer New Yorker Filmemacherin könnte dem ein Ende bereiten. Sie meint: der Song gehört uns allen.

Von Christopher Pramstaller

Jeder kennt "Happy Birthday", jeder singt "Happy Birthday" - doch das heißt noch lange nicht, dass niemand die Urheberrechte an dem Lied besitzt. Zwei Millionen Dollar verdient Warner jedes Jahr mit dem Song und hat damit eines der einträglichsten Musikstücke weltweit im Portfolio.

Privat singen ist natürlich erlaubt. Wer jedoch auf die Idee kommt, den Song in einem Film nutzen zu wollen, der sollte sich das genau überlegen. Denn einmal "Happy Birthday" spielen kann richtig teuer werden und sorgt nun in New York für einen Rechtsstreit, der Warner Millionen kosten könnte.

Die Klägerin ist Jennifer Nelson, eine us-amerikanische Dokumentarfilmerin, die 1500 Dollar dafür zahlen sollte, das Lied in einem ihrer Werke zu benutzen (passenderweise mit dem vorläufigen Titel "Happy Birthday"). Das tat sie zunächst auch. Doch dann stieß sie auf einen Song aus dem 19. Jahrhundert, den sie für den eigentlichen Ursprung hält. Dessen Autoren heißen Mildred J. Hill und Patty Smith Hill. Ihr Stück nahm eine lange Entwicklung, an deren Ende "Happy Birthday" wie wir es heute kennen, steht. Dementsprechend hält die Klägerin das Lied für Allgemeingut und Warner damit für rechtlos.

Warner zahlte 25 Millionen Dollar für die Rechte

Obwohl Warner die Rechte daran beansprucht, sei das Stück ein volkstümliches Lied, wie Marc C. Rifkin, einer ihrer Anwälte, der New York Times sagt. "Der Song wurde von der Allgemeinheit geschaffen, er gehört der Allgemeinheit und er muss an die Allgemeinheit zurückgehen", so Rifkin.

Warner wollte die Klage gegenüber der New York Times nicht kommentieren. Doch es dürfte dem Label durchaus bange sein. 1988 erwarb der Musikkonzern die Rechte für 25 Millionen Dollar. Sollte sich Klägerin Nelson jedoch durchsetzen, müsste Warner unter anderem sämtliche Lizenzforderungen der vergangenen vier Jahre zurückerstatten.

Ob die Klage Erfolg hat? Dafür spricht zumindest ein 68-Seiten langer Aufsatz des Jura-Professors Robert Brauneis von der George Washington University Law School. Unter dem Titel "Copyright and the World's Most Popular Song" zweifelt er an, dass "Happy Birthday" noch unter Urheberrecht stehe. "Ich denke, dass der Song Allgemeingut ist und niemandem gehört", so Brauneis zur New York Times. Hat die Klage Erfolg, könnte das seiner Meinung nach Einfluss auf ähnliche Fälle haben.

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