Urheberrecht:Ein fatales Urteil

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Das Berliner Kammergericht wollte mit seinem Urteil zu den Gema-Tantiemen die Position der Komponisten stärken. Es hat sie aber geschwächt.

Von Michael Stallknecht

Ein bisschen erinnert der Fall an den Schmetterling, dessen Flügelschlag in einem anderen Erdteil einen Tornado auslöst: Da zieht ein Ex-Politiker und nicht allzu erfolgreicher Musiker in Berlin vor ein Gericht, weil es ihn nervt, dass die Gema regelmäßig einen Teil seiner Einkünfte einbehält. Und plötzlich wissen Hunderte Verlage nicht mehr, ob sie zum Ende dieses Jahres noch ihre Arbeit fortsetzen und ihre Mitarbeiter werden bezahlen können. Von "Unverständnis und schierer Fassungslosigkeit" spricht denn auch der Deutsche Musikverlegerverband, nachdem die Urteilsbegründung in dieser Woche veröffentlicht worden ist. Musiker wie der Berliner Kläger Bruno Gert Kramm dürften das für die übliche Lobbyrhetorik halten. Im Bereich der U-Musik benötigen manche Musiker tatsächlich keinen Verlag, schon weil Komponist und Ausführender hier oft ein und dieselbe Person sind. Ganz anders sieht es in der Klassik aus. Hier schreiben Komponisten hochkomplexe Werke, die von Verlagen erst einmal aufbereitet werden müssen, um überhaupt aufgeführt werden zu können. Je nach Werk kann das Investitionen im bis zu sechsstelligen Bereich erfordern.

Außerdem lebt der Klassikbetrieb von der ständigen Wiederaufführung älterer Werke. Mindestens innerhalb der gesetzlichen Schutzfrist, also bis siebzig Jahre nach dem Tod eines Komponisten, erfüllen die Verlage hier auch eine Archivfunktion. Sie sorgen dafür, dass ein Lebenswerk nicht in der Dachkammer von Erben zerfällt und dass ständig gut gepflegtes Material für weitere Aufführungen bereitliegt. Von dem Verkauf der zugehörigen Noten alleine könnten sie niemals leben. Denn gerade neuere Kompositionen werden nicht von Tausenden Menschen für den Privatgebrauch erworben. Deshalb haben auch die zeitgenössischen Komponisten äußerstes Interesse daran, dass die Verlage ihre Arbeit tun können.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass das Berliner Kammergericht nicht einmal die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zuließ. Es berief sich auf das BGH- Urteil zur VG-Wort, das derzeit unter Buchverlagen und -autoren ähnliche Wellen schlägt. Kramms Klage wertete es als Einzelfall mit geringem Streitwert, dem keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Dabei haben längst sowohl der deutsche wie der europäische Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Neuregelung und Präzisierung des Urhebervertragsrechts erkannt.

Am vergangenen Donnerstag hätte der Bundestag die Anpassung an eine entsprechende EU-Richtlinie beschließen sollen, wegen notwendiger Feinabstimmungen wurde das verschoben. Nun wird die Gema kaum die üblichen Zahlungen an die Verlage ausschütten können. Auf die Verlage könnten zudem Rückzahlungsforderungen zukommen. Für viele Verlage wäre das bedrohlich - ebenso für viele Komponisten, die ihre Werke publizieren. Ein Urteil, das die Urheber besserzustellen vorgibt, hat ihnen in Wahrheit einen Bärendienst erwiesen.

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