Urheberrecht:Der Sog geht ins Netz

Kurz vor der Sommerpause ist das Wissenschaftsurheberrecht in den Fokus der großen Koalition in Berlin geraten. Doch das, was da vielleicht schon sehr schnell beschlossen werden wird, begeistert durchaus nicht alle der Betroffenen.

Von Johan Schloemann

Die Richtung des Sogs ist natürlich eindeutig: Alles soll im Netz sein und alles umsonst. Die erste Hälfte dieses Credos haben inzwischen auch die letzten, vermeintlich verschnarchten Inhaltsproduzenten beherzigt: Sie bieten ihre Texte oder ihre Musik in digitaler Form an, oft auch parallel zum analogen, physischen Datenträger.

Die zweite Hälfte aber ist ein großer kultureller Kampfplatz unserer Zeit: Wer kreative, künstlerische oder fachliche Leistungen vollbringt, oft in jahrelanger Arbeit, oder wer sie vertreibt, aufbereitet, verlegt, sieht nicht ein, warum er oder sie für die Verwendung kein Geld sehen soll, wenn der kostenlosen Verbreitung nicht zugestimmt wurde. Und im Prinzip soll auch, seit der Aufklärung, das Recht vor solchem Gratis-Zugriff schützen. Im Prinzip, denn viele Nutzer sehen das anders.

Der freie Zugang zu digitalen Inhalten steht gegen die Ansprüche der Rechte-Inhaber

Gerade erst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Plattformen wie "The Pirate Bay", die den illegalen Download von geschützten Dateien erleichtern, selber gegen das Urheberrecht verstoßen. Im Vergleich zu diesen gigantischen Konflikten in der Unterhaltungsindustrie klingt eine deutsche Gesetzesnovelle erst einmal nicht ganz so spektakulär, deren griffige Kurzform lautet: "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz". Aber es geht dabei letztlich um denselben Grundkonflikt zwischen "freiem" Zugang zu digitalen Inhalten und den garantierten Ansprüchen der Rechte-Inhaber.

Dieses Wissenschafts-Urheberrecht ist jetzt in Berlin mitten in die Last-Minute-Kungelei der großen Koalition geraten. Irgendwo zwischen der "Ehe für alle" und schärferen Strafen für Wohnungseinbrüche soll möglichst auch das neue Urheberrecht aus dem Hause von Justizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen werden, in der letzten Sitzungswoche des Bundestags. Es wird noch zwischen den Regierungsfraktionen und innerhalb derselben gerungen. Aber an diesem Mittwoch soll der Rechtsausschuss entscheiden, ob das Parlament doch noch diese Woche abschließend über das Gesetz beraten wird. Und obwohl die Gegner vom "Durchpeitschen" sprechen, sieht es im Moment eher danach aus, dass es so kommt.

Im Bereich von Bildung und Wissenschaft - also dort, wo die Selbstverständigung der Gesellschaft und wirtschaftliche Innovationen entstehen - steht das Urheberrecht besonderen Ansprüchen der Öffentlichkeit gegenüber. Auch dort dürfen und sollen Autoren und Verleger mit Fachliteratur, Lehrbüchern, Aufsätzen Geld verdienen, ganz gleich, ob gedruckt oder elektronisch. Das ist nicht nur ihr Recht, es sorgt auch für Investitionen in die Verbreitung und Darstellung von neuem Wissen und Erkenntnissen, möglichst nach wissenschaftlichen Qualitätsmaßstäben.

Aber die Öffentlichkeit hat auch, ebenfalls seit der Aufklärung, ein Interesse daran, dass der Zugang zu Fach- und Lehrtexten nicht zu exklusiv wird. Es geht dabei keineswegs nur um Themen, die vordergründig allgemein bedeutsam sind; vieles ist im Gegenteil sehr speziell, aber gerade deshalb brauchen es manche Forscher, Schüler und Studenten oft besonders dringend. Der eine ist aufs Optik-Lehrbuch auf dem aktuellen Forschungsstand angewiesen, die andere sucht die jüngsten Arbeiten zur polnischen Gegenwartsliteratur. Weil hier nicht aller Zugang vom privaten Kauf hoch spezialisierter und oft auch teurer Literatur abhängig sein soll, gibt es seit langem schon öffentlich finanzierte Bibliotheken, die den Kauf übernehmen und den Zugang ermöglichen; und ebenfalls lange schon darf man für den Eigengebrauch aus den Werken kopieren, wofür die Urheber gewisse Ausschüttungen zur Kompensation erhalten. Hier hat das Urheberrecht immer schon eine Grenze, oder in juristischer Fachsprache: eine Schranke.

Im Zeitalter digitaler Distribution nun verschärft sich der Konflikt, weil die Verlage Angst vor unkontrolliertem Kopieren und Herunterladen haben. Die Sorge, dann keine Lehrbücher und Spezialliteratur mehr absetzen zu können, haben nicht nur die aggressiven internationalen Verlagsgiganten, die oft als abschreckende Beispiele genannt werden und grob die Hälfte des Marktes beherrschen; sondern gerade auch die unabhängigen, kleineren und mittleren Fachverlage, von denen es in Deutschland noch Hunderte gibt. Deshalb bevorzugen es die Verlage, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen direkt mit ihnen Lizenzen für digitale Inhalte abschließen, sprich: bezahlen.

Die Wissenschaft begrüßt diese Lockerung, weil sie Rechtssicherheit schaffe

Dies wird zwar in vielen Fällen immer noch passieren, aber das neue Gesetz sieht doch eine größere Einschränkung des Urheberrechts vor: Es soll in Bildung und Wissenschaft, also etwa für Seminare und Forschungsprojekte, künftig erlaubt sein, dass "zu nicht-kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden". Die Verlage und die Urheber müssen dafür nicht gefragt werden, sondern die Nutzungen sollen pauschal vergütet werden.

Bibliotheken, Wissenschaftspolitiker der Länder und Forschungsinstitutionen begrüßen diese Lockerung, weil sie Rechtssicherheit schaffe, für alle Beteiligten weniger umständlich sei - und wohl auch, weil sie für die öffentlichen Einrichtungen günstiger kommt. Die Verlagsbranche hingegen versucht mit dramatischen Szenarien, das Gesetz noch abzuwenden: Ihr Geschäftsmodell und der Wissenschaftsstandort Deutschland seien damit bedroht. Es werde immer weniger in Fachliteratur investiert werden können, wenn immer mehr davon kostenlos herumschwirre. Besonders wird moniert, dass von einer "angemessenen Vergütung" für die 15-Prozent-Regel keine Rede sein könne, weil eine Ausschüttung über die Verwertungsgesellschaft VG Wort an die Verlage derzeit in den Sternen steht. Darum solle der Bundestag auf einen Beschluss auf den letzten Drücker verzichten. Aber der Sog in die andere Richtung könnte stärker sein.

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