Testament ist gültig:Gurlitts Erbe kommt nach Bern

Kunstmuseum Bern

Das Kunstmuseum Bern ist rechtmäßiger Erbe des Gurlitt-Nachlasses.

(Foto: Getty Images)
  • Der Streit um die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt ist entschieden. Das Oberlandesgericht München befand das Testament des verstorbenen Kunstsammlers als gültig.
  • Damit kann die Sammlung an das Kunstmuseum Bern übergeben werden.
  • Gurlitts Cousine Uta Werner, die ebenfalls Ansprüche erhoben hatte, geht leer aus.

Das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München gültig.

Damit kann die millionenschwere Kunstsammlung nun an das Kunstmuseum Bern gehen, wie das OLG mitteilte. Das Gericht ließ die Revision nicht zu.

Der 2014 verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1200 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine millionenschwere Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht.

Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung war, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprach dieser Auffassung.

Viele der Bilder aus Gurlitts Sammlung stehen noch immer im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.

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