Suhrkamp Verlag:BVerfG stoppt Suhrkamp-Umwandlung

Die dringende notwendige Sanierung und Rettung des durch die jahrelangen Kämpfe und die Insolvenz angeschlagenen Suhrkamp Verlages verzögert sich erneut. Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vorläufig gestoppt.

Von Andreas Zielcke

Der an juristischen Wendungen, Fallstricken und Überraschungen überreiche Suhrkamp-Konflikt zwischen der Mehrheitsgesellschafterin um Ulla Berkéwicz und dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (genauer gesagt, seiner Medienholding AG) erfährt eine neuerliche Volte: Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Umwandlung des Verlages in eine Aktiengesellschaft gestoppt - vorläufig, nämlich zunächst bis zum 21. Dezember 2014. Das Gericht verhindert damit, dass durch Eintrag im Berliner Handelsregister vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über Barlachs Anträge und Verfassungsbeschwerden entschieden worden ist.

Am 20. Oktober hatte das Landgericht Berlin die Beschwerden des Miteigentümers Barlach zurückgewiesen, mit denen er das Ergebnis des Insolvenzverfahrens anficht. Dieses Ergebnis besteht eben im Wesentlichen in der Umwandlung des Verlages in eine Aktiengesellschaft, die Barlachs Möglichkeiten, auf die Verlagsleitung Einfluss zu nehmen, erheblich beschneiden wird. Gegen den landgerichtlichen Beschluss vom Oktober, aber auch gegen die bereits 2013 zugelassene Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat Barlach Verfassungsbeschwerden eingelegt. Seine Einwände sind grundsätzlicher Natur: Die Regelungsoptionen des neuen Insolvenzrechts, die solche Umwandlungen auch gegen den Willen des Minderheitsgesellschafters zulassen, verstoßen, sagt er, gegen grundrechtlich verbürgte Eigentumsrechte.

Nichts entschieden

Dass die Karlsruher Richter jetzt die Umwandlung fürs Erste aufhalten, besagt allerdings gar nichts darüber, wie sie in der Sache entscheiden werden. Die vorläufige Unterbrechung dient allein dem Zweck, das spätere Urteil nicht zu präjudizieren oder leerlaufen zu lassen. Solche provisorischen Stillhalteanordnungen gehören zum üblichen verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Standard, um dem Gericht die nötige Zeit für die eigentliche Prüfung und Entscheidung zu lassen.

Im Übrigen dient die Unterbrechung auch Suhrkamp selbst, da auch Verlag und Mehrheitsgesellschafterin die Frist zur gründlichen Stellungnahme nutzen können. Entsprechend unaufgeregt hat der Suhrkamp Verlag in Berlin auf die Entscheidung des Gerichts reagiert. Die Anordnung aus Karlsruhe sei nicht als Hinweis auf den endgültigen Ausgang zu verstehen, erklärte eine Suhrkamp-Sprecherin.

Dennoch hält der Stopp natürlich die dringend gebotene Sanierung und Rettung des durch die jahrelangen zermürbenden Kämpfe und die Insolvenz angeschlagenen Verlages erneut auf. Suhrkamp hat in den letzten Jahren gelernt, sich unter schweren Krisenbedingungen zu behaupten. Auf diese Fähigkeit muss der Verlag weiter bauen.

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