Streit um Suhrkamp-Verlag:Barlach macht einen Rückzieher

Suhrkamp Hans Barlach

Kommt einer Niederlage im Prozess zuvor: Hans Barlach.

(Foto: dpa)

Suhrkamp-Gesellschafter Hans Barlach zieht seine Klage gegen Ulla Unseld-Berkéwicz zurück - und kommt damit einer drohenden Prozessniederlage zuvor. Nun kann die Verlagschefin ihren Insolvenzplan umsetzen. Aber beendet ist das Tauziehen um Suhrkamp damit nicht.

Im Streit um den Suhrkamp-Verlag hat Miteigentümer Hans Barlach eine Klage gegen Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz zurückgezogen. Der Hamburger Medienunternehmer hatte der Verlegerin nachträglich verbieten lassen wollen, über ihren Insolvenzplan für das angeschlagene Unternehmen abzustimmen.

Sollte die Familienstiftung in der Gläubigerversammlung für den Insolvenzplan stimmen, würde Suhrkamp von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Für Barlach hätte das gravierende Folgen: Mit nur 39 Prozent, die er an dem Verlag hält, ist sein Einfluss nur noch gering.

Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag deutlich machte, dass es Barlachs Anliegen für unbegründet halte, zog dieser die Klage von sich aus zurück. Damit kam er einer drohenden Prozessniederlage zuvor.

Suhrkamp-Anwalt Hauke Witthohn sagte, damit habe das Oberlandesgericht erneut eine für Barlach zunächst positive Entscheidung wieder aufgehoben. Dessen Anwalt sieht dagegen in dem Sanierungskonzept einen "Missbrauch des Insolvenzrechts". Über das Ende der Insolvenz für den traditionsreichen Verlag ist aber noch nicht entschieden.

Die beiden Gesellschafter sind seit Jahren zutiefst zerstritten. Im Januar hatte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einer Umwandlung des Verlages bereits zugestimmt. Aber Barlach legte kurz vor Ablauf der Frist dagegen Beschwerde ein - was in eine weitere Verhandlungsrunde im Fall Suhrkamp führte. In Karlsruhe läuft eine Verfassungsbeschwerde, weil er sich in seinen Grundrechten beschnitten sieht. Am 6. Mai will das Frankfurter Oberlandesgericht zudem entscheiden, ob er durch die Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung von 2011 in seinen Informationsrechten eingeschränkt wurde. Viele hatten gehofft, mit dem Urteil im Januar und der darauffolgenden Umwandlung hätte der Zwist ein Ende.

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