Von Klaus Ott

Hoher Preis für gute Stimmung: Auch bei Straßenfesten bittet die GEMA kräftig zur Kasse. Jetzt wehren sich die Veranstalter angeblich überzogene Gebühren.

Zu einem richtigen Straßenfest gehört unbedingt auch Musik; ganz egal, ob live oder aus der Konserve, ob nun eine Blaskapelle auftritt oder eine Popband. Das hebt die Stimmung und trägt dazu bei, dass die Leute in den Sommermonaten draußen gesellig zusammensitzen und das Leben genießen.

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Muss jetzt wieder selbst getrommelt werden? Diese Musiker beim Berliner "Karneval der Kulturen" haben keine Probleme mit der GEMA. (© Foto: dpa)

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Das musikalische Begleitprogramm kann auch ein teurer Spaß werden, der den Veranstaltern schnell die Freude am Feiern verdirbt. Nachbarn, Vereine, Feuerwehren, Firmen und Städte, all jene also, die solche Feste organisieren, müssen sich auf saftige Rechnungen gefasst machen.

Ihnen könnte es so ergehen wie einer Kölner Werbefirma, die zusammen mit Bürgern und Geschäftsinhabern seit Jahren zur "Dellbrücker Festmeile" einlädt. Um alles haben sich die Agentur und deren Chef gekümmert, um die erforderliche Erlaubnis der Behörden, die Stände, Essen und Getränke, die öffentliche Sicherheit und die Toiletten. Nur an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Sitz in Berlin hat man nicht immer gedacht.

Das wollte sich die Urheberrechtsgesellschaft teuer bezahlen lassen. Sie forderte nachträglich 86.101,28 Euro an Gebühren für die musikalischen Darbietungen in den Jahren 2003 bis 2005. Das wäre das Ende der Dellbrücker Festmeile gewesen; derart horrende Rechnungen könnten auch andere Veranstalter in Deutschland bestimmt nicht bezahlen. Die GEMA kassiert überall, wo Lieder erschallen.

Gebührenwucher

Bei vielen Straßenfesten verlange die Urheberrechtsgesellschaft weit überhöhte Beträge, sagt nun der Kölner Anwalt Winfried Seibert, der die Veranstalter der Dellbrücker Festmeile vertritt und sich in zahlreichen weiteren Fällen mit der GEMA streitet.

Die Schiedsstelle für Urheberrechte beim Deutschen Patentamt in München hat Seibert jetzt in seiner Kritik einstweilen bestätigt und die Rechnung über 86.101,28 Euro kräftig zusammengestrichen. Die Kölner Werbefirma soll lediglich noch 5.070,86 Euro zahlen. Das sieht ein "Einigungsvorschlag" der Schiedsstelle vor. Die GEMA kann bis Ende Juli Widerspruch einlegen.

Die Urheberrechtsgesellschaft vertritt Komponisten, Dichter und Tonverlage, die ihre Werke vor unbezahlter Nutzung schützen wollen. Wer Musikstücke öffentlich aufführt, muss Abgaben an die GEMA entrichten, die das Geld abzüglich der Verwaltungskosten an Künstler und Verlage ausschüttet.

Um von den Veranstaltungen zu erfahren, leistet sich die Gesellschaft einen "umfangreichen und kostspieligen Überwachungsapparat zur Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen". Das steht im Einigungsvorschlag des Patentamtes. Die Ton-Detektive sind überall unterwegs, auch an entlegenen Orten.

Aus Sicht des Patentamtes ist das gerechtfertigt - im Gegensatz zu der Art und Weise, in der die GEMA die Gebühren für Straßenfeste festsetzen will. Die Urheberrechtsgesellschaft rechnet nach einem bestimmten Schlüssel die mutmaßlichen Besucherzahlen aus und kam bei der Dellbrücker Festmeile so auf 100.000 Gäste pro Tag. Die Schiedsstelle beim Patentamt verwarf diese Vorgehensweise jetzt.

Rechenchaos

Bei einer Veranstaltung ohne Absperrungen und mit freiem Eintritt sei die Besucherzahl äußerst schwer zu ermitteln, heißt es im Einigungsvorschlag. Eine Abgrenzung zu Anwohnern, Restaurantgästen, Kunden von Läden oder Spaziergängern sei praktisch nicht möglich. Daher sei das "Personenfassungsvermögen" einer solchen Veranstaltung als Maßstab nicht angemessen.

Das Patentamt rechnet anders. Es legt die "Quadratmeterzahl vom ersten bis zum letzten Stand" (Länge des Festfläche) sowie von "Häuserwand zu Häuserwand" (Breite) zugrunde und kommt so zu einem für die Dellbrücker Festmeile viel günstigerem Ergebnis.

Anwalt Seibert, der den Festmeilen-Organisator vertritt, veranlasste das zu einer grundsätzlichen Kritik. Die GEMA habe gut ein Jahrzehnt lang Straßenfeste "mehr oder weniger willkürlich nach den angenommenen Zuschauerzahlen tarifiert", statt die Fläche als Maßstab zu nehmen. Das habe zu einem entsprechenden Schaden bei den Veranstaltern geführt. Nun sei die Politik gefordert, sagt Seibert. Mit konkreten Vorgaben müsse gewährleistet werden, dass bei den GEMA-Tarifen "kein Missbrauch mehr möglich sei".

Die GEMA weist die Vorwürfe zurück. Bei vielen Festen führten die unterschiedlichen Berechnungen zu in etwa gleichen Ergebnissen. Nur in extremen Fällen - kleine Fläche, große Besucherzahl oder große Fläche, aber wenig Gäste - wichen die Resultate voneinander ab. Im ersten Fall zu Gunsten, im zweiten zu Lasten der GEMA.

Eine Sprecherin sagt, man müsse abwarten, wie sich das Verfahren um die Dellbrücker Festmeile weiter entwickelt, ehe man endgültige Schlussfolgerungen ziehen könne. Bis dahin bietet es sich an, auf Straßenfesten den passenden Ohrwurm zu spielen: "Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld"?

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(SZ vom 08.07.2008/mst/ehr)