Die Ministerpräsidenten der Länder haben dem Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Private TV-Unternehmen und Verlage befürchten trotzdem, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet übermächtig werden könnten.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag bei ihrem Treffen in Dresden der 12. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags zugestimmt. Damit werde der Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter konkretisiert, teilte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt mit, Wolfgang Böhmer (CDU).
Bild vergrößern
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer: Auftrag für ARD, ZDF und "Deutschlandradio" wird konkretisiert. (© Foto: dpa)
Anzeige
Der Staatsvertrag halte den öffentlich-rechtlichen Sendern alle modernen Verbreitungswege offen, auch für Angebote im Internet oder auf mobilen Geräten. Die so genannten Telemedien von ARD und ZDF würden damit besser als bisher von privaten Internetangeboten abgegrenzt.
Gemeint ist damit beispielsweise auch, dass Unterhaltungssendungen zwar in die Mediatheken gebracht werden können, wo sie sendungsbezogen sieben Tage kostenlos zum Abruf bereit stehen, dass es sich dabei aber um Unterhaltung mit öffentlich-rechtlichem Charakter handeln muss: also eher nicht die Vorabend-Soap, sondern der Große Pisa-Test.
Der Änderungsstaatsvertrag soll im Dezember von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert werden und spätestens im Mai 2009 in Kraft treten.
In einem besonderen Verfahren (Drei-Stufen-Test) müssen die Rundfunkanstalten künftig ihren Gremien unter Beweis stellen, dass neue oder veränderte digitale Angebote einen publizistischen Mehrwert besitzen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Der Verband der Zeitschriftenverleger "begrüßte" vor allem den "Erhalt gesetzlicher Schranken für pressemäßige Berichterstattung von ARD/ZDF im Internet". So sieht der Vertrag vor, dass "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind.
Zusammenfassungen von Spielen der Fußball-Bundesliga und Bewegtbilder von Großveranstaltungen wie Olympia, sofern das die Rechtelage überhaupt hergibt, dürfen künftig nur 24 Stunden im Netz stehen. Allerdings haben ARD und ZDF auch beim Sport die Möglichkeit, zeitgeschichtlich Relevantes als nicht-sendungsbezogenes Angebot über den Drei-Stufen-Test ins Archiv zu bringen.
Die Sorge kommerzieller TV-Unternehmen und der Verlage ist trotzdem, dass der mit bald fast acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ein übermächtiger Konkurrent im Internet werden wird. Eine Deckelung des Budgets für Onlineaktivitäten, die es früher gab, gibt es nicht mehr. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff spricht von "einem Kompromiss, mit dem wir leben müssen".
(SZ vom 24.10.2008/pak)
Abholzungen im Amazonas-Gebiet
Wem nützt es, dass es künftig keine archivierten Informationssendungen mehr geben darf? Welcher gesellschaftlicher Schaden wurde bisher dadurch angerichtet, dass man die vorletzte Ausgabe des Philosophischen Quartetts im Internet finden durfte? Nach welcher Logik will der Staat uns diesen erweiterten Zugang zu Bildung und Kultur verwehren?
Stellen Sie sich vor, man könnte Bücher nur eine Woche ausleihen und danach nie wieder, und es stünden immer nur die jeweils neuesten zur Verfügung.
Es ist ein schlichter Nonsens, das Archivieren von öffentlich-rechtlichen Gesprächssendungen, Reportagen und Dokumentarfilme im Internet zu verbieten. Wer soll hier geschont werden? Die Privatmedien können nicht gemeint sein, denn sie produzieren bekanntlich keine solchen Sendungen, oder nur in sehr geringem Ausmaß, und das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Die Zeitungsverlage? Sie sind ja für Buchstaben zuständig und nicht für vertonte Bilder.
Wo kann ich dagegen unterschreiben? Wenn eine politische Partei dagegen protestieren wurde, dann hätte sie meine Stimme.
Vor allem in finanzieller Hinsicht. Für beides Bezahlt der Konsument in der Regel nicht direkt. Die online-Presenzen der Zeitungsverlage werden zur Zeit parasitär durch das herkömmliche Papiergeschäft finanziert. Das wird aber nicht mehr funktionieren, wenn der Trend weg von der Zeitung und hin zum Internet weiter geht.
Dadurch werden in Zukunft nur noch werbefinanzierte Angebote frei Zugänglich sein. Dabei ist dann der Kunde nicht mehr der Konsument, sondern die Werbeindustrie, was sich dann auf die Unabhängigkeit dieser Medien auswirken wird (siehe Privatfernsehen).
Der neue Rundfunkstaatsvertrag ist also ein Frontalangriff auf unsere Demokratie, die schließlich nur Funktioniert, wenn der Bürger gut informiert ist.
Private TV-Unternehmen und Verlage befürchten trotzdem, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet übermächtig werden könnten.
---------------
Wird deswegen dieser Artikel hier unten versteckt?
Es ist eine Frechheit den Gebührenzahlern ihr "Eigentum" vorzuenthalten. Der "Drei-Stufen-Test" ist auch eine Farce:
Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen in Zukunft nachweisen, dass ihre Online-Angebote einen publizistischen Mehrwert darstellen und welcher finanzielle Aufwand dafür notwendig ist. Was kostet denn heutzutage Speicherplatz auf einem Server? Die Sendungen werden ja ohnehin digital aufgezeichnet. Eine Lehrstellenbörse wie vom WDR ist da dann kein publizistischer Mehrwert und ergo unzulässig. Was für ein toller Staatsvertrag im Sinne der Bürger und Gebührenabdrücker.