Schröder vs Buchhändler:Juristischer Übereifer

Nicht besonders amüsant findet der Ex-Kanzler Jürgen Roths Buch über skrupellose Politiker und deren Netzwerke. Seine Kanzlei lässt deshalb einer Reihe von Buchhändlern graue Haare wachsen.

Alex Rühle

Vor zwei Jahren erschien im Heyne-Verlag die aktualisierte Taschenbuchfassung des Buchs "Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz". Der Journalist Jürgen Roth entwirft darin das bedrückende Unsittengemälde einer oligarchisch verfilzten Elite, deren Mitglieder kriminelle Energien entwickeln.

Nun ist Jürgen Roth kein unumstrittener Autor. Bücher und Fernsehreportagen brachten ihm mehrere Schadensersatzklagen ein. Seine Berichte über den angeblichen "Sachsen-Sumpf" waren zweifelhaft. "Der Deutschland-Clan" muss einem auch nicht gefallen.

Nicht gefallen

Gerhard Schröder hat es ganz gewiss nicht gefallen. Roth brachte in einer Passage eine Reise des ehemaligen Bundeskanzlers in die Vereinigten Arabischen Emirate in Verbindung mit seinen Beratertätigkeiten für die russische Gazprom. Es gelang ihm allerdings nicht, dafür Belege zu finden. Schröders Anwalt erließ eine einstweilige Verfügung gegen diese Passagen, die gekürzt beziehungsweise umgeschrieben werden mussten. Das geschah.

Fünf Auflagen später erhielten nun verschiedene Hamburger Buchhandlungen Anrufe von Schröders Anwaltskanzlei Nesselhauf. Die Mühlenkamper Bücherstube, die Buchhandlung Gerd Rösch, die Buchhandlung C. Boysen und andere wurden jeweils gefragt, ob sie das Buch von Jürgen Roth vorrätig haben.

Wohlgemerkt, es gab keinerlei einstweilige Verfügung gegen die aktuelle sechste Auflage des Buchs, ganz zu schweigen von einer Indizierung. Keine der Buchhandlungen hatte das Buch vorrätig, es wurde jeweils eigens bestellt. Dann wurde das Buch jeweils von einem Fahrer abgeholt. C. Boysen hat das Buch gegen Rechnung auf die Adresse der Anwaltskanzlei ausgeliefert.

Vor Angst zittern

Kurz darauf erhielten die Buchhandlungen allesamt Schreiben der Anwaltskanzlei mit der Bitte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Buchhändler wurden jeweils auch aufgefordert, zu unterschreiben, die Kosten für die Einschaltung der Anwaltskanzlei zu tragen.

Der Buchhändler Ralf Rösch sagt, das Ganze sei "offensichtlich eine Einschüchterungsstrategie", es gebe ja Buchhändler, die nach dem Erhalt solch eines Schreibens "vor Angst zittern". Weder Rösch noch Rainer Neumann von der Mühlenkamper Bücherstube klingen freilich im Gespräch sonderlich angstzitternd, eher genervt und verärgert.

In Ruhe lassen

Neumann, einer der Geschäftsführer der Mühlenkamper Bücherstube, spricht von einem "juristischen Kindergarten", man habe all die Schreiben "auf einen großen Stapel gepackt und fertig." Rudolf Oechtering von C. Boysen möchte den Vorfall unter der Rubrik "lästig" verbuchen, fügt aber hinzu, er finde es "merkwürdig, von einer Anwaltskanzlei dazu angehalten zu werden, etwas zu tun, wofür mich die selbe Anwaltskanzlei dann im Nachhinein abmahnt."

Zwischenzeitlich hat Random House einen nicht näher bezifferten Anwaltskostenbetrag an die Kanzlei gezahlt, "damit die Buchhandlungen endlich in Ruhe gelassen werden", wie es der Rechtsanwalt Rainer Dresen formuliert. Details der Einigung behält er für sich. Bei der Kanzlei Nesselhauf konnte am Dienstag niemand zu der Causa Stellung beziehen. Das Buch ist weiterhin über den Onlinehändler Amazon zu beziehen.

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