Bisher urteilten Gerichte, dass auch für PC die Rundfunkgebühren fällig seien - nun entscheiden Richter in Schleswig anders. Der NDR geht dagegen an.
Im juristischen Dauerstreit um Rundfunkgebühren für Internet-PCs haben Gegner der Zahlungen einen Sieg errungen: Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig klagte ein Software-Unternehmen mit Erfolg gegen die Zahlung der Gebühr auf seine internetfähigen Personalcomputer (PC). Vorher hatte es mehrere Urteile von Oberverwaltungsgerichten in anderen Bundesländern gegeben, die genau gegensätzlich waren. Der Norddeutsche Rundfunk will die Entscheidung nicht hinnehmen.
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Schon PC-Rundfunkgebühr bezahlt? Mit dem Urteil stellt sich das Verwaltungsgericht Schleswig gegen die generelle Rundfunkgebühr für Computer. (© Foto: dpa)
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Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass ein PC nur dann ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät und damit gebührenpflichtig sein kann, wenn er Rundfunksendungen überhaupt wiedergeben kann. Wenn der PC aber keine Einbauteile hat, um Sprache und Musik wiederzugeben, sei er auch kein Radio, erklärten die Richter am Montag. Es reiche nicht aus, dass ein PC durch Einbau weiterer Teile zum Empfang von Rundfunksendungen aufgerüstet werden könne, betonte das Gericht.
Bei gewerblich genutzten Internet-PCs könne außerdem nicht wie bei herkömmlichen Radios darauf geschlossen werden, dass sie zum Radio-Empfang dienen sollten. Radiohören sei wegen der vielfältigen PC-Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall. Der betroffene Rundfunksender NDR teilte mit, er werde das Urteil anfechten. Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Mit der Entscheidung stellt sich das Gericht in Schleswig gegen mehrere Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte zu dem Thema: Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, für einen privat genutzten Computer mit Internetzugang müsse Rundfunkgebühr bezahlt werden. Zwei Studenten hatten geklagt und erklärt, sie würden das Angebot nicht nutzen. Das Gericht entschied, wer über einen PC mit Internetanschluss verfüge, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät zum Empfang bereithalte.
Im März hatte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss.
Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bei der GEZ angemeldet sind.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach Angaben einer Sprecherin die Urteile anderer Oberlandesgerichte für seine eigene Entscheidung geprüft. Dabei sei unter anderem aufgefallen, dass mehrfach die untergeordneten Instanzen praxisnah gegen die Gebührenpflicht entschieden hätten. Die Oberverwaltungsgerichte hätten aber der Gebührenpflicht einen höheren Wert eingeräumt.
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(sueddeutsche.de/ap/rus/jja)
Urteil am Bundesverfassungsgericht
Die Anstalten haben bereits 1997 von der Politik gefordert, PCs in die Gebührenpflicht einzubeziehen. Man hat sich damals auf ein zunächst informelles Stillhalteabkommen geeinigt, im Jahr 2000 wurde dies in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen. Die Anstalten sind hier nicht schuldlos, sondern treibende Kraft gewesen. Wenn sie ihren gesunden Menschenverstand gebraucht hätten, als dann die Entscheidung für die Einbeziehung der PCs in die Gebührenpflicht im Jahr 2004 fiel, müssten sie sich nicht heute mit Dutzenden von Klagen herumschlagen bei Einkünften aus dieser Gebühr, die weit unterhalb von Prognosefehlern für die jeweilige Vierjahres-Gebührenperiode liegen.
Diese Urteile sind Ausfluss der Gesetze. Und die Gesetze sind "verbesserungswürdig".
Ich gehe jede Wette ein, daß immer mehr Leute keine Geräte mehr zum Empfang bereithalten. Und ich kann es verstehen.
Das Gegenteil ist der Fall. Einig sind sich alle Gerichte nur darin, dass hier auf Bundesebene eine Entscheidung her muss.
DW
dass auch für PC die Rundfunkgebühren fällig seien".
Diese Aussage ist falsch. Die Urteile sind durchweg kontrovers. Die Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin, Stuttgart und München hielten in Urteilen die Abgabe für widerrechtlich.
In anderen Fällen (Oberverwaltungsgericht Koblenz, am OVG Münster und am Verwaltungsgerichtshof Bayern) entschieden die Gerichte, dass die Abgabe rechtens sei. Allerdings nutzten die Gerichte in diesen Fällen ihren Entscheidungsspielraum nicht aus und gingen auf keine Argumente ein, sondern befanden lediglich nach dem Standpunkt: so steht es im Staatsvertrag, also ist es Recht.
Also bitte etwas sauberer recherchieren!
So long...
Um es mal klar zu stellen. Auch hier tragen die Rundfunkanstalten keine Schuld, denn die Politik hat dieses Gesetz erlassen, abgesehen davon sitzen die Schnösel auch noch im Vorstand der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Paging