Trotz verstärkter Proteste: Die Medienaufsicht will nicht gegen RTL und die Show "Erwachsen auf Probe" einschreiten - vorerst.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat sich gegen Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot für die RTL-Doku-Soap Erwachsen auf Probe ausgesprochen. Die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes könne nur eingeschränkt werden, wenn gegen geltendes Recht verstoßen werde, teilte die Kommission in Stuttgart mit. Wer ohne Nachweis eines Rechtsverstoßes die Ausstrahlung verbieten wolle, kollidiere mit dem Zensurverbot der Verfassung.

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RTL-Expertin Katja Kessler will Jugendliche mit Elternambitionen auf den rechten Weg führen. (© Foto: RTL)

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In der Doku-Soap werden Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs bis 14 Monaten für einige Tage in die Hände von Teenagern mit Kinderwunsch gegeben.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis aus dem bayerischen Freising hat am Dienstag Strafanzeige gegen die betroffenen Eltern und Verantwortlichen wegen "möglicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener" gestellt.

Die für RTL zuständige niedersächsische Landesmedienanstalt, die ZAK und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wollen sich erst nach der Ausstrahlung der ersten Folge am 3. Juni mit möglichen Schritten gegen das RTL-Format beschäftigen.

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(SZ vom 20.05.2009/bey)