Rechte von Musliminnen:Wille zur Hülle

Nacktheit ist im Islam Privatsache. Rechtfertigt das die Verschleierung von Frauen? Muslimische Feministinnen wollen diese Entscheidung den Frauen selbst überlassen - im Gegensatz zu Alice Schwarzer.

Ingrid Thurner

In islamischen Kulturen sind körperliche Annäherungen zwischen Mann und Frau in der Öffentlichkeit nicht üblich, und nur gleichgeschlechtliche Personen umarmen einander vor aller Welt. Es wäre falsch, dies als Homosexualität zu deuten, sowie auch Händchen haltende Männer, die man vielerorts in der arabischen Welt sehen kann, bloß eine entspannte freundschaftliche Haltung einnehmen. Aber Mann und Frau berühren einander nicht vor anderen, küssen einander nicht, und alles Weitere tun sie auch nicht öffentlich, zumindest nicht in konservativen, wohlerzogenen Kreisen.

Afghanische Frau ohnen Burka

Wer tatsächlich für die Rechte muslimischer Frauen eintreten will, muss sich den Forderungen der islamischen Feministinnen anschließen: Niemand darf einer Frau ihre Bedeckung vorschreiben, niemand darf sie ihr verwehren.

(Foto: REUTERS)

Es wird auch nicht der Name einer Frau über die Straße gerufen, jedenfalls nicht, wenn man sie nicht grob beleidigen will. In vielen Gegenden gilt es schon als schlechtes Benehmen eines Mannes, eine Frau direkt anzusehen. Man blickt bei der Begrüßung über ihre rechte Schulter. Einer Frau in die Augen zu sehen, kann als Balzverhalten gedeutet werden. Und wenn er gar die Rede auf die Schönheit ihrer Augen bringt und deren Ausdruckskraft preist, so ist dies im kulturspezifischen Flirtschema eine Einladung, wozu, das hängt ab von den beteiligten Personen, Umständen, Orten der Begegnung.

Jedenfalls besteht eine klare Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen. Diese kann im Extremfall und bei kreativer Macho-Interpretation einiger Koranverse zu staatlich verordneter Geschlechterapartheid und weiblicher Ganzkörpervermummung im öffentlichen Raum führen, wie sie etwa in Saudi-Arabien Usus sind.

Hat schon einmal jemand praktizierende Muslime gefragt, was sie über die allgegenwärtige Nacktheit und zunehmende Sexualisierung vieler Lebensbereiche denken? Nach islamischen Vorstellungen ist Nacktheit Privatsache und daher auf privaten Rahmen beschränkt. Dies ist verbindlich nicht nur für weibliche Körper, auch für männliche, schon kurze Hosen als Herrenoberbekleidung gelten je nach Einstellung als schamlos bis lächerlich und sind allenfalls als Freizeit- und Sportbekleidung oder am Strand angebracht. Aber deswegen ist eine Kultur noch lange nicht sexualfeindlich, bloß weil sie Nacktheit als einen Zustand begreift, den sie auf ein eheliches Schlafzimmer begrenzt sehen will.

Der unmoralische, provokante Körper

Indes ist im abendländischen Kontext auch ein weibliches Unbekleidetsein denkbar, das nicht sexuell definiert ist, von der paradiesischen Eva über die edle Wilde bis zur FKK-Anhängerin. Eine solche als natürlich konzeptualisierte, gewissermaßen unschuldige Körperlichkeit, die beim Betrachter keine libidinös besetzten Assoziationen aufkommen lassen will, ist auch in medizinischen Bereichen, in Erziehung und Ausbildung und seit Jahrhunderten in den Bildenden Künsten selbstverständlich.

Indessen ist die öffentliche Darstellung von Nacktheit nach morgenländischen Vorstellungen eingeschränkt auf deren sexuelle Aspekte. In einem historisch-kulturellen Kontext, in dem noch dazu das Abbild von Lebewesen schlechthin verpönt ist, sind öffentlich zur Schau gestellte Körper, seien sie männlich oder weiblich, virtuell oder real, in jedem Falle unmoralisch und provokant.

In westlichen Kulturen hingegen füllt herausfordernde weibliche Körperlichkeit in ausgetüftelt minimalistischer Bedeckung Straßen, Wände und Bildschirme mit dem Ziel, männliche Blicke anzuziehen. Bei fortschreitender Sexualisierung des öffentlichen Raumes wird als Privatsache betrachtet, wie jemand seine Auftritte in ihm inszeniert.

Merkwürdigerweise gilt dies jedoch nur für die Mehrheitsgesellschaft und nicht für Andersgläubige, wie die fortschreitenden Kopftuch- und Burka-Diskussionen zeigen. Den Angehörigen von Minderheiten werden nicht die gleichen Freiheiten der Bekleidungswahl eingeräumt. Da fordern Personen mit Bildungshintergrund wohlmeinend Rechte für Frauen ein, deren grundsätzliche Unterdrückung behauptet wird, weil sie ihre Köpfe und Körper nach ihren Maßstäben schicklich verhüllen. Deren Entblößung wird verlangt, notfalls per Gesetz, mit der Behauptung, sie sei zu ihrem Besten. Nachzulesen sind solche wenig förderlichen Äußerungen in Alice Schwarzers neuem Buch "Die große Verschleierung".

Wer tatsächlich für die Rechte muslimischer Frauen eintreten will, muss sich den Forderungen islamischer Feministinnen anschließen. So unterschiedlich deren politische Positionen sind, so eint sie doch der Wunsch nach Entscheidungsfreiheit über den weiblichen Körper: Niemand darf einer Frau ihre Bedeckung vorschreiben, niemand darf sie ihr verwehren. Verhüllungsgebote sind ebenso eine Menschenrechtsverletzung wie Verhüllungsverbote.

Sie verlangen dabei nicht mehr und nicht weniger als einst europäische Frauen von ihren Männern, ihren Politikern, ihren Priestern forderten. Die Demo-Parole "Mein Körper gehört mir" mag manchen Sittenwächtern, männlich oder weiblich, noch in den Ohren dröhnen. Die Kontrolle über die Frauenkörper der eigenen Kultur ist ihnen weitgehend entzogen - frau entscheidet selbst, wie sie sich kleidet, wie weit sie sich entblößt, ob sie mittels ihres Körpers eine Einladung formuliert oder nicht, ob sie Sexualität, Ehe, Schwangerschaft anstrebt oder ablehnt.

Jetzt bemächtigen sich Moralhüter und Frauenrechtler gemeinsam der Anhängerinnen des Islam und fordern deren Befreiung durch Entblößung - und sei es auch gegen ihren Willen. Dies ist umso merkwürdiger, als die muslimischen Gepflogenheiten der Damenoberbekleidung, der stoffliche Reichtum, die wallenden Hüllen durch die Jahrhunderte immer wieder von europäischen Bewunderern besungen wurden, in unzähligen Reiseberichten, Romanen, Opern (Mozart, Rossini), in den Ölbildern der Romantik (Ingres, Delacroix) und in der Fotografie (Lehnert & Landrock).

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