Bald werden aus Mietgliedern der Rote-Armee-Fraktion, die einst dem Staat den Krieg erklärten, wieder Nachbarn: über die Individualisierung des deutschen Terrorismus.
Ein paar Schritte noch, ein paar Ereignisse wie die Debatte um Schuld und Reue von Christian Klar oder die jüngste Diskussion über die individuelle Täterschaft bei der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback, und es gibt eine neue Berufsgruppe in Deutschland: den Terroristen im Ruhestand.
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Eine Generation ist es her, dass die Rote-Armee-Fraktion dem Staat - wer immer das auch sein mag - einen Krieg erklärte und ihn nicht nur für einige Monate, sondern für Jahre zu reaktivem Handeln zwang. Von möglicherweise politischen Motiven in diesem Krieg aber wird bald nichts mehr zu erkennen sein. Ein letztes Mal werden sich die Gefängnistore öffnen. Es wird ein älterer Herr heraustreten, dem niemand mehr ansehen wird, dass er und ein, zwei Dutzend Gleichgesinnte vor dreißig Jahren erfolgreich einen ganzen staatlichen Gewaltapparat herausgefordert haben, und dann wird die Geschichte vorbei sein: aufgehoben im Individuellen und Privaten. Dort werden sie bleiben.
Der Mörder als Staatsfeind
In der jüngsten Debatte über den deutschen Terrorismus, im Streit darüber, wer es war, der Siegfried Buback erschossen hat, geht gegenwärtig einiges durcheinander: die Frage nach der persönlichen Schuld dieses oder jenes Terroristen mischt sich mit einer anderen, nämlich der, ob es wirklich entscheidend ist zu wissen, ob Stefan Wisniewski oder Christian Klar oder ein anderer die Waffe trug und schoss.
Dass dieses Problem nicht bis ins Letzte geklärt werden muss, wenn man eine "Mittäterschaft" annehmen kann, fanden bislang auch die Gerichte - mit gutem Grund, denn die Tat setzte ein solches Maß von nur gemeinschaftlich zu leistender Vorbereitung voraus, dass zwischen dem Schützen und dem Fahrer des Fluchtfahrzeugs ein ähnliches Maß an mörderischem Engagement bestanden haben muss: Einer hatte geschossen, das war gewiss, und die Mittäter wurden behandelt, als hätten auch sie es getan. Bislang fand niemand an diesem Verfahren etwas auszusetzen. Andernfalls hätte sich längst ein Sturm der Entrüstung über die Schlampigkeit dieser Gerichtsverfahren erhoben.
Dass die Entrüstung ausbleibt, wenn man sich voller Neugier auf die Suche nach dem tatsächlichen Schützen begibt, zeigt indessen, dass es um etwas anderes geht: nämlich um das Individuelle in dieser Tat. Darin liegt weniger ein juristisches Problem als vielmehr ein moralisches: Die Gruppe verblasst, tritt zurück in die Geschichte, und der Einzelne tritt hervor, als Person und Charakter.
Es ist dieses Streben nach dem Individuellen, in dem sich die Frage nach dem Schützen mit der nach Gnade und Reue verbindet. Denn Gnade kann es nur für einen einzelnen Menschen geben, unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände, und sie ist immer unverdient. Auch bereuen kann nur ein Einzelner: Der bedauert dann das Getane, entschuldigt sich bei den Hinterbliebenen für das ihnen angetane Leid, gesteht einen historischen Irrtum ein.
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