Lettenmeyer übrigens, der sich als eher unbekannter Schauspieler damals in München mit solchen Jobs über Wasser hielt, hatte für die Augen-, Hand- und Laufszenen nur 400 Mark bekommen. "Eine Unverschämtheit", sagte der Mann, der jetzt in seiner eigenen Firma Leuchten herstellt, später einmal. Doch dann habe er sich "seinem Schicksal ergeben" und kurz vor der 700. Tatort-Folge erklärt: "Es wird nicht geklagt."
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Der Komponist der nicht weniger berühmten Tatort-Titelmusik dagegen hatte solche Sorgen nie: Jazz-Musiker Klaus Doldinger kassiert jedesmal mit - dank Musik-Verwertungsgesellschaft Gema. In der Urfassung des Tatort-Songs spielte übrigens Udo Lindenberg das Schlagzeug.
Den Streitwert von Kristina Böttrich-Merdjanowas Klage schätzt Anwalt Reber vorläufig auf 150.000 Euro. Allein bei ARD und ORF sei in den letzten fast 40 Jahren wenigstens 19200-mal ein Tatort gesendet worden. Dazu kämen viele Sendungen im weiteren Ausland sowie die Nutzungen auf Kassette und DVD. Zudem würden einzelne Bilder des Vorspanns sogar als Marke genutzt, angemeldet beim Patentamt in München.
Reber: "Der BR hat seine Verantwortlichkeit aber bestritten und auf den Westdeutschen Rundfunk verwiesen." Deshalb sei nun gleichfalls der WDR verklagt worden. "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Urheber zur Vorbereitung seines Anspruchs auf eine 'angemessene Beteiligung' Auskunft und Rechnungslegung verlangen", sagt der Anwalt. Und genau das werde in dem Verfahren gefordert, erst später werde es um konkrete Summen gehen.
BR-Anwalt Stefan Frank erklärte der SZ, dass man die Klägerin bis dahin gar nicht gekannt habe, man gehe aber davon aus, dass der Vorspann durch eine Produktionsfirma gefertigt wurde. Es sei auch unüblich, Urheber von Vorspännen zu nennen. "Außerdem machen die guten Krimis den Erfolg der Serie aus, nicht der Vorspann."
Durch diese Klage aber würden insgesamt schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, sagte der Justitiar, "die gerichtlich so noch nicht geklärt worden sind".
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(SZ vom 25.11.2009/sonn)
Wettmanipulation im Fußball
... genauso ist es.
An der dargestellten Situation ist eigentlich nichts unklar. Es geht auch nicht um den Inhalt der Krimis sondern um die Marke Tatort. Wer käme auf auch den Gedanken, den CocaCola-Schriftzug mit dem Getränk zu verwechseln?
Die Rechtsfragen sind daher auch nicht so "schwierig" , wie der BR das gerne hätte.
Die geschilderte Praxis ist ansonsten 1:1 auf die gängige Praxis zwischen Verwertern und Urhebern übertragbar. Man will alles pauschal, findet es noch zu teuer, und wundert sich, dass das Urheberrecht gilt.