Prozess um Eva Herman:Der Kampf geht weiter

Muss Eva Herman wieder eingestellt werden? Der Gerichtsstreit zwischen der Moderatorin und dem NDR wird im April mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.

Der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman (50) und dem NDR geht in eine weitere Runde. Nach Zeugenaussagen der "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa unterbrach das Landesarbeitsgericht am Freitag die Verhandlung und setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme an. Dann soll auch der frühere Kollege Jo Brauner gehört werden. Im September 2007 hatte der NDR den Vertrag mit Herman nach umstrittenen Äußerungen zur NS-Zeit gekündigt. Ihre Klage auf Wiedereinstellung wurde im April mit der Begründung abgewiesen, Herman sei beim NDR nicht fest angestellt gewesen. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.

Prozess um Eva Herman: Muss auch im April wieder persönlich vor dem Gericht erscheinen: TV-Moderatorin  Eva Herman.

Muss auch im April wieder persönlich vor dem Gericht erscheinen: TV-Moderatorin Eva Herman.

(Foto: Foto: dpa)

Zur Klärung der Frage nach dem Arbeitsverhältnis wurden am Freitag in Anwesenheit von Herman Jan Hofer und Jens Riewa zur Erstellung der Dienstpläne befragt. Eine Aussage von Kai Gniffke, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell, war nicht mehr erforderlich. Feldmann zufolge hat die Befragung von Hofer und Riewa ergeben, dass die für die "Tagesschau", die "Tagesthemen" und die Regionalprogramme des NDR erstellten Dienstpläne verbindlich für die Sprecher waren. Dies würde für ein festes Arbeitsverhältnis sprechen. Dann kann laut Aussage von Eva Hermans Anwalt Dirk Feldmann geklärt werden, ob die Kündigungen rechtmäßig waren. "Unser Ziel ist nach wie vor die Wiedereinstellung von Frau Herman", betonte Feldmann.

Eine Entscheidung wollte die Kammer am Freitag noch nicht verkünden, da die Befragung des inzwischen pensionierten "Tagesschau"-Sprechers Jo Brauner noch ausstand. Brauner war am Freitag als Zeuge entschuldigt. Die Beweisaufnahme wird am 1. April vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter ordnete erneut das persönliche Erscheinen der Klägerin an.

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