Porträt:Neuland der Menschenrechte

Der Anwalt Wolfgang Kaleck kämpft für Opfer von Diktaturen und gegen globale Konzerne. Jetzt hat er seine Erinnerungen aufgeschrieben. Eine Begegnung mit einem Helden.

Von Andreas Zielcke

Skandalisiert werden viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber was folgt daraus? Wer geht wirklich daran, den fast immer einsetzenden Kreislauf von Straflosigkeit, Hinnahme und Resignation zu durchbrechen? Den Kreislauf, der die Opfer sich selbst überlässt und Täter weltweit zum nächsten Massenverbrechen ermutigt? Im Gegensatz zu gewöhnlichen Untaten, auf die zumindest funktionierende Rechtsstaaten mit Strafverfolgung reagieren, verschaffen die Menschheitsverbrechen, zumal die von Staats wegen oder doch mit Beihilfe seiner Geheimdienste, Todesschwadronen und Militärs begangen werden, in aller Regel ihren Urhebern das "Privileg", ungeschoren zu bleiben.

Die Erkenntnis ist so bedrückend wie trivial. Von Guantanamo bis Syrien, von Russland bis in die Tiefen Afrikas, von der Türkei bis China: überall praktisch straffreie Zonen. Nach Schätzungen der UN werden bis zu vier Milliarden Menschen in ihren Ländern nicht vor Sklaverei, Menschenhandel, Landraub, sexueller Ausbeutung oder schlicht roher Gewalt geschützt. Daran ändert auch der dafür eingerichtete Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wenig, so notwendig er ist. Und selbst das in vielen Staaten, auch in Deutschland inzwischen geltende "Weltrechtsprinzip", das den Strafanspruch auf ausländische Menschheitsverbrechen ausdehnt, hat bisher nur minimalen Effekt.

Schier aussichtslos erscheint es darum, gegen diese übermächtige politische Ignoranz oder gar Komplizenschaft und die bleierne Indolenz der Justiz anzukämpfen, egal in welchem Land. Dass sich gegen alle Widrigkeit dennoch Lichtblicke auftun, ist vor allem jenen vergleichsweise winzigen Häufchen engagierter Individuen, NGOs und Anwälten zu verdanken, die sich dem lähmenden Trend entgegenstellen. Jeder von ihnen ein David gegen Goliath, aber ohne Steinschleuder.

Welche Kärrnerarbeit sie leisten, ist kaum zu überschätzen. Waren es nach dem Krieg noch primär Staaten, die Verfahren um Menschlichkeitsverbrechen initiierten (Nürnberger Prozesse, Eichmann-Verfahren, Ad-hoc-Gerichtshöfe der UN), sind es seit gut 30 Jahren vor allem zivilgesellschaftliche Kräfte, die den Anstoß geben, Wühlarbeit leisten, Strafanzeigen stellen und Öffentlichkeiten mobilisieren.

So viele Kränze gibt es gar nicht, die alle Welt diesem Häuflein Aufrechter flechten müsste. Wenn wir hier einen herausgreifen, den Anwalt Wolfgang Kaleck, dann steht er auch für seine ebenso rühmlichen Mitstreiter. Kaleck berät Regimeopfer in Guatemala, Uruguay oder Argentinien, er hilft Menschenrechtsnetzwerken in Indien, erstellt Gutachten über Brutalitäten in Liberia, ermittelt gegen transnationale Konzerne in Ländern, in denen sie Beihilfe leisten zur Entrechtung von Gewerkschaftlern, er forscht nach Ansätzen gegen die Unterdrückung in Usbekistan. Und er vertritt große Kämpfer, die selbst in Not sind, etwa Edward Snowden. Er ist ein helfender Nomade in den schlimmsten Krisenzonen.

Ist Kaleck ein Don Quijote? Oder erzielt er wirklich Erfolge für die Menschenrechte der Opfer?

Dass die Öffentlichkeit, die es angeht, meist wenig Notiz von seinesgleichen nimmt, ist das eine. Das andere, fast noch Zermürbendere ist, dass alle, die längerfristig in diesem aufopferungsvollen Geschäft dabei sind, lernen müssen zu scheitern. Oder, mit Kalecks Worten, "richtig oder jedenfalls immer besser zu scheitern". In der Tat, was hält einen Anwalt bei der Stange, der eine Niederlage nach der anderen kassiert, dessen Klagen man oft gar nicht zulässt, dessen Strafanzeigen meist stranden? Nach üblichen anwaltlichen Maßstäben versagt er, steht für Misserfolg: kurz, ein ins Leere stoßender Don Quijote.

A vendor and a woman walk past a poster on the streets of Guatemala City

Passanten in Guatemala-Stadt vor einem Protestplakat gegen die Straffreiheit der Architekten des Völkermordes.

(Foto: Jorge Lopez/Reuters)

Ginge es nur ums Äußerliche, täte sich Kaleck leicht, diesen Eindruck Lügen zu strafen. So, wie er uns in seinem Büro ungeschönt von seinen juristischen Gefechten berichtet, ähnelt er absolut nicht dem Ritter von der traurigen Gestalt. Groß, kräftig und ersichtlich wohlgenährt würde er physisch, wenn schon, eher an Sancho Panza erinnern, obschon um fünf Nummern gewachsen. Doch die Rolle eines bloßen sidekicks entspräche seinem Naturell überhaupt nicht. Sein Habitus verrät klar: Hier ist einer, der die Sache in die Hand nimmt.

Das wiederum hat er zwar mit Cervantes' stolzem Hidalgo gemein. Was ihn und seine Streitgenossen aber definitiv unterscheidet von dem weltfremden spanischen Schwärmer, ist die hochpräsente berufliche Selbstkontrolle. Mag kein Aktivist in dem Metier ohne romantische Idee seiner noblen Rolle auskommen, so zwingt diese durchgängige Rechenschaft dennoch, soweit sich das für Kalecks Kreis von außen beurteilen lässt, das hochgesteckte Ziel stets auf den Boden des Realistischen.

Tatsächlich wird, wer Kalecks autobiografischen Bericht liest, der jetzt unter dem Titel "Mit Recht gegen die Macht" (Hanser-Verlag) erschienen ist, unweigerlich fasziniert von einer geradezu skrupulösen mentalen Disziplin, die hier am Werke ist. Man will, sagt Kaleck mit entwaffnender Lakonie, "weltweit mit den Mitteln des Rechts für Gerechtigkeit" kämpfen. Das zeugt von göttlichem Idealismus. Umso beharrlicher stellt man sich Zweifel und Fragen. Gehen wir nicht zu "paternalistisch" mit den Betroffenen in der südlichen Hemisphäre um? Dürfen wir uns anmaßen, für die ihnen angetanen Gräuel die passenden Worte zu finden? Trennt uns und die Opfer nicht eine unüberbrückbare Kluft?

Und natürlich die bohrende Frage nach Sinn und Ertrag. Man übernimmt die von der amerikanischen Civil-Rights-Bewegung verwendete Formel "not victory, but success", Erfolg statt Sieg. Was aber ist unter "Erfolg" des Engagements zu verstehen, das sich mit so vielen Niederlagen abfinden muss? Mit Niederlagen, die oft nur "schwer auszuhalten sind", wie Kaleck einräumt? Waren die aufsehenerregenden Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere wegen der Folterung von US-Häftlingen, die Kaleck und das von ihm gegründete European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) seit 2004 in Deutschland und Frankreich eingereicht haben, nicht eindeutig juristische Misserfolge?

Nur eine aufrichtige Beschreibung, die langjährige Erfahrung, Enttäuschung und Selbstkritik verarbeitet, kann den Verdacht widerlegen, dass hier die Wirkungslosigkeit von Gutmeinenden schöngeredet wird. Kalecks Bericht liefert starke Indizien, dass sein Einsatz und der seiner Kampfgefährten die Welt der Gerechtigkeit etwas näherbringt. Sei es strafende, sei es vorbeugende Gerechtigkeit.

Mehr, als in kleinen Schritten voranzukommen, können sie nicht erwarten. Es geht um multiple Nahziele: Um die Erschließung juristischen Neulands; um das Aufrütteln der Öffentlichkeit; um neue Sensibilität gegenüber indigenen Opfern und fremden Traditionen; um die Öffnung nationalstaatlich fixierter Staatsanwaltschaften für heikle internationale Ermittlungen; um Aufklärung über Zusammenhänge zwischen Repressionen vor Ort und hegemonialen Kräften andernorts; um Vermeidung von Vormundschaft im Nord-Süd-Gefälle. Kaleck zitiert einen afrikanischen Autor, der sich über das Triple "Täter, Opfer, Retter" und die demütigende Selbstverständlichkeit beklagt, mit der sich nördliche Helfer in der Rolle des Retters sehen.

Porträt: "In Monrovia habe ich das Gefühl, der Apokalypse beizuwohnen" - Wolfgang Kaleck.

"In Monrovia habe ich das Gefühl, der Apokalypse beizuwohnen" - Wolfgang Kaleck.

(Foto: ECCHR/Nihad Nino Pušij)

Und bei einem Anwalt geht es nicht zuletzt um den strategischen Einsatz rechtlicher Prozesse: um "strategic litigation". Auch das ist ein methodisches Prinzip amerikanischer Prägung. Ein Verfahren einzuleiten in der Absicht, selbst bei einer erwartbaren Niederlage einen weiterführenden Effekt zu erreichen, betrachten viele, sagt Kaleck, als Missbrauch des Rechts, jedenfalls als unprofessionell.

Doch die Instrumentalisierung des Rechts scheint hier legitim. Zum einen, weil Opfern häufig schon viel geholfen ist, wenn sie ihr erschütterndes Schicksal immerhin in der Arena des Rechts artikulieren können und damit auch in der Öffentlichkeit einen ernster zu nehmenden Status erhalten, statt nur im Zwielicht diffusen Mitleids zu bleiben. Hannah Arendt hat das ethische Minimum formuliert: Erst einmal muss jedem sein "Recht auf Rechte" gewährt sein.

Gerade bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es ein fundamentaler Unterschied, ob das Klagen über das erfahrene Leid "nur" moralisch oder aber rechtlich begründet ist. Nur im letzteren Fall ist der Rechtsstaat wirklich herausgefordert.

Noch ist der Abgrund zwischen den Beteuerungen des Rechts und der Realität schauderhaft tief

Zum anderen versuchen Kaleck und Streitgenossen mit ihrem strategischen Einsatz juristischer Verfahren nichts Geringeres als die Fortbildung des Rechts mit den Mitteln des Rechts. Da der Abgrund zwischen den grandiosen Beteuerungen völkerrechtlicher Konventionen und der Realität noch immer ebenso schauderhaft ist, wie er achselzuckend hingenommen wird, kommt eine spürbare Fortentwicklung nur in Gang durch unermüdliche tägliche Überzeugungsarbeit auf jedem denkbaren Forum, durch tausendfaches Erkunden neuer Lösungen, neuer Konsensbereitschaften, neuer möglicher Gewohnheitsrechte. Bei allen zermürbenden Strapazen und Rückschlägen - auf diesem Weg liegt hier der pragmatisch-utopische Kern des Menschenrechtsprojekts.

Noch aber ist es der heutige historische Tatbestand, dass - neben den notorischen politischen und ökonomischen Widerständen - eben auch Recht und Justiz den Ansprüchen der Opfer oft unüberwindliche Hindernisse in den Weg stellen. Trotzdem ist Recht nun mal das einzige Medium, in dem der humanitäre Schutz wirksame Anerkennung und Geltung erlangen kann. In diesem Dilemma bewegen sich die Menschenrechtsanwälte dieser Welt. Sie misstrauen dem Recht, und sie vertrauen auf Recht.

Kalecks Buch berichtet von Mut machenden Fortschritten bei der Aufarbeitung diktatorischer Massenverbrechen, vor allem in Südamerika. Zwei der übelsten Täter, Ríos Montt und Jorge Rafael Videla, die beiden einstigen Diktatoren Guatemalas und Argentiniens, wurden verurteilt. Daneben aber beschreibt das Buch niederschmetternde Zustände. Besonders scheußlich sind Kalecks Erfahrungen in Liberia, auch für den Economist "das schlimmstes Land der Erde". "In Monrovia", schreibt Kaleck, wo er als Beobachter war, "habe ich das Gefühl, der Apokalypse beizuwohnen." Sein Buch spart nicht an Anschaulichkeit.

So ubiquitär die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, so international aktiv ist die Menschenrechtsszene. Wie es allerdings ein Anwalt wie Kaleck schafft, auf allen Kontinenten dabei zu sein, ohne nur Staub aufzuwirbeln, ist ein Rätsel. In jedem Fall gibt es in der Anwaltschaft heute zwei globale Dimensionen: die weltweit aufgestellten Kanzleifirmen auf der einen Seite und die kleine, aber höchst agile Menschenrechtsanwaltschaft auf der anderen. Die einen sind die machtvollen kosmopolitische Vertreter vor allem der multinationalen Unternehmenswelt, die anderen sind die nicht weniger kosmopolitischen, aber materiell krass unterprivilegierten Vertreter des humanitären Grundanliegens.

Vielleicht ist es eine Spur zu gewagt, das Bild von den beiden Seiten derselben Medaille zu verwenden. Phänotypisch jedenfalls ist Kaleck, wie er da vor einem sitzt, unrasiert, mit schwarzer Lederjacke und unnormiertem Sprachstil, das gerade Gegenteil seines vornehmen globalen Pendants. Im Zweifel wird es diese Nische der Rechtswelt sein, aus der ihr dringendster Fortschritt kommt.

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