Der Anwalt fordert Bewährungsstrafe für den Ex-HR-Sportchef. Schließlich habe der Hessische Rundfunk die Aufklärung der Affäre geradezu behindert.

Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR), Jürgen Emig, soll nach Auffassung seines Verteidigers mit einer "bewährungsfähigen Freiheitsstrafe" davonkommen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht Frankfurt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Untreue und Bestechlichkeit für den früheren HR-Sportchef gefordert.

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Jürgen Emig (links) im Gespräch mit seinem Anwalt Stefan Bonn im Gericht in Frankfurt. (© Foto: dpa)

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"Emig hat das maßgebliche Geschehen unumwunden zugegeben", sagte Rechtsanwalt Stefan Bonn in seinem Plädoyer. Haftstrafen von bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Emig hat laut Staatsanwaltschaft über die Tarnfirma SMP Produktionskostenzuschüsse bei Sponsoren und Sportveranstaltern eingeworben, aber nur zum Teil an den HR weitergeleitet. Dadurch soll er zwischen 2000 und 2003 Gewinne in sechsstelliger Höhe erzielt haben. Mitangeklagt ist der frühere SMP-Geschäftsführer Harald Frahm.

Emigs Anwalt sagte, die von seinem Mandanten begangenen Fehler hätten für diesen "unvorstellbar verheerende Folgen" gehabt und seine berufliche Existenz zerstört. Dem HR wies er hohe Mitverantwortung zu. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe der Sender die Aufklärung der Affäre geradezu behindert. Zudem sei nicht auszuschließen, dass die als Zeugen gehörten HR-Verantwortlichen teils "nicht wahrheitsgemäße Erklärungen" abgegeben hätten.

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(SZ vom 26.09.2008/sst)