Der BGH hat eine weitere Klage gegen Maxim Billers verbotenen Roman "Esra" abgewiesen. Die Figur der Mutter Lale sei im Gegensatz zu ihrer Tochter hinreichend verfremdet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Klage gegen den inzwischen verbotenen Roman "Esra" von Maxim Biller abgewiesen. Das Karlsruher Gericht lehnte einen eigenen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab. Sie war im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert worden und sah sich dadurch diffamiert.
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In diesem Fall habe die Kunstfreiheit Vorrang, befand der BGH. Für das Buch hat das Urteil keine Konsequenzen mehr, weil das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2007 dessen Erscheinen bereits untersagt hatte.
Begründung: Das stark autobiographische Werk verletzte das Persönlichkeitsrecht von Billers früherer Lebensgefährtin, weil sie eindeutig in der Romanfigur Esra erkennbar war und der Roman intimste Details zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schilderte.
Derzeit ist beim Landgericht München I noch eine 50 000-Euro- Entschädigungsklage der Mutter anhängig. Laut BGH ist die Figur der Lale sehr viel stärker verfremdet als die der Esra, weshalb die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Mutter weniger schwerwiegend sei (Az: VI ZR 252/07 vom 10. Juni 2008). Damit neigt sich der jahrelange Rechtsstreit um den 2003 im Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erschienenen Roman dem Ende zu.
In seinem Roman „Canale Mussolini“ erzählt Antonio Pennachi von der Trockenlegung der pontinischen Sümpfe im italienischen Faschismus. Jetzt lesen ...
(SZ vom 11.6.2008/dpa/rus)
Single Awareness Day
Die Mutter Lale kann ja sagen, dass sie tatsächlich eine herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin ist. Dann wäre sie nicht verfremdet und würde die 50.000.- bekommen. Das würde mich nicht wundern. Wer kein Problem hat solch eine Presserummel zu riskieren und ein Prozess nach dem anderen öffnet, müsste so konsequent sein. Wie heisst es so schön; ist der Ruf ruiniert, lebt es sich ungeniert.....