Von BERND GRAFF

Den Deutschen droht ein neues Urheberrecht. Es wird den Download illegaler Musik kriminalisieren. Aber es wird auch an den neuen Technologien, die bald schon unsere Guten Stuben möblieren werden, scheitern.

Eine ganzseitige Annonce im Spiegel kostet derzeit 47500 Euro. Soviel hat die Firma Sony in der vergangenen Woche ausgegeben, um für ihre tragbaren Computer und einen "Net MD Walkman" zu werben. Beworben wird aber nicht Rechenleistung oder Speicherkapazität und auch nicht die tolle Netzwerkfähigkeit des Walkman. Beworben wird eine "Becky Anderson", die angeblich gerade ihren "ersten Musik Download auf MiniDisc" hinter sich gebracht hat. Man denkt also: Becky hat mit ihrem Notebook ein wenig im Internet nach Musikstücken gesucht und diese dann auf das mobile Abspielgerät übertragen. Eben genau so, wie es nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung allein im vergangenen Jahr 622 Millionen Mal weltweit geschah. Wenn auch nicht immer mit Sony-Gerät, das sich die außerordentlich blauäugige Becky übrigens wie einen kostbaren Schatz vor die Brust geklemmt hat.

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Die hier besprochene Sony-Kampagne im Spiegel Nr. 35 v. 25.08.2003, S. 99. (© Foto: Sony)

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Wenn die Mutmaßung stimmt, birgt Beckys Notebook nach dem Musik-Download eine Kostbarkeit. Eine, die ihre Besitzerin teuer zu stehen kommen kann. Denn deutsche Strafverfolgungsbehörden werden schon bald im Download einen Diebstahl erkennen und mit Verweis auf die Verletzung des Urheberrechts ahnden, wenn Becky ihre Musik nicht von explizit legalen Musikbörsen bezogen hat. Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes auf den Weg gebracht. Es soll in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Damit tritt das Gesetz in Kraft.

Das verschärfte deutsche Recht untersagt das Anbieten von kopierten Songs in so genannten File-Sharing-Systemen, weil Musik hier einem unüberschaubaren Benutzerkreis als Vorlage für identische Kopien angeboten wird. Die von den Beckys dieser Welt kopierten und auf die eigene Festplatte herunter geladenen Musik-Files gelten zwar immer noch als "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch." Die zu besitzen bleibt allerdings in Zukunft nur dann straffrei, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird." Eine Formulierung, die der Bundesrat in das Gesetz miteingebracht hat und die das Ende der fröhlichen File-Sharings juristisch besiegelt. Kopien von Musikstücken gelten damit nur noch dann als legal, wenn der Nutzer auch das Original oder eine zulässige, weil gekaufte, Kopie des Originals besitzt. Leider erweckt Becky Anderson überhaupt nicht den Eindruck, als hätte sie dies beherzigt. Also blicken wir in der Sony-Anzeige wohl auf eine frisch ertappte Kleinkriminelle.

Verboten ist es übrigens künftig auch, Kopien von kopiergeschützten CDs anzufertigen. Selbst dann, wenn man sie regulär erstanden hat. Um eine solche illegale Kopie handelt es sich, je nach Rechtsauslegung, auch dann, wenn man eine geschützte CD ganz herkömmlich (analog) auf Kassette aufnimmt. "Das Ergebnis einer analogen Kopie einer CD oder DVD auf Kassette ist die Kopie eines kopiergeschützten Ursprungsmediums. Ob diese auf Kassette oder auf einem digitalen Medium vorliegt, kann nicht entscheidend sein." So beschreibt der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard das künftige Dilemma.

Das neue Recht ist tatsächlich so verwirrend, dass es für den um seine Unbescholtenheit fürchtenden Musikfreund sehr, sehr nützlich sein kann, etwa die von Anwalt Richard aufgebaute Internetseite zu neuen Fragen der Privatkopie und des Kopierschutzes (http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm) anzusteuern, bevor er das nächste Mal seine Downloadsoftware startet oder auf irgendeinen Aufnahmeknopf drückt.

Denn klar ist auch, dass nicht nur die Musikindustrie, die durch illegale Downloads schon seit Jahren angeblich um Milliarden-Einnahmen gebracht wird, zu den neuen Schutzbefohlenen der Gesetzeshüter gehört.

So knirschen auch die Software-Industrie und die Filmbranche vernehmlich mit den Zähnen, wenn sie die Wörter "File" und "Sharing" in unmittelbarer Nachbarschaft finden.

Zwar griffen Internet-Downloader bislang vor allem in die weltweit größte Musikkiste, weil wegen des aufkommenden Datenvolumens einzelne Songs schneller auf die heimische Festplatte zu bringen sind als komplette Hollywood-Filme. Und tatsächlich sinken die Verkaufszahlen von Original-Musik-CDs beständig - während die Zahl verkaufter CD-Rohlinge steigt, auf die Internet-Downloads vorrangig abspeichert werden. Zwar hat einer der großen Musikproduzenten, Universal, gerade angekündigt, die Preise für seine Musik-CDs um drastische dreißig Prozent zu senken, um die Nachfrage zu beleben. Doch was ist schon ein Drittel Preisnachlass gegen das verlockende Kostenlos, das weiterhin aus den Vervielfältigungsstätten des Netzes dröhnen wird?

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft hat nachgerechnet und spricht von 165 Millionen verkaufter Musik-CDs im Jahr 2002, denen 259 Millionen verkaufte CD-Rohlinge gegenüberstehen. Doch darauf werden eben nicht mehr nur Musiktitel gebrannt. Die rasante Verbreitung schneller Internetverbindungen sorgt dafür, dass inzwischen auch das Herunterladen von Filmen kein exotisches Hobby von fiebernden Cineasten mehr ist. Entsprechend schlecht ist die Stimmung: Der Vorstand der Filmförderungsanstalt Berlin, Rolf Bähr, wurde in dieser Zeitung schon mit dem Satz zitiert: "Raubkopien bedrohen die Filmbranche existentiell" (SZ v. 2.9.2003). Folglich versucht nun auch das Film produzierende Gewerbe, sich der Masse verbotener Klone zu erwehren: So klagt die "Motion Pictures Association of America" gerade gegen einen Hersteller von DVD-Kopiersoftware, weil diese das Urheberrecht verletze. Der Software-Anbieter hält (noch) dagegen, dass sein Produkt lediglich ermögliche, das Recht auf eine Privatkopie wahrzunehmen.

Bis vor kurzem wurden die schnellen neuen Internetverbindungen mit dem Hinweis beworben, dass der Download von Daten damit rasend schnell erledigt ist. Hier zeigt sich die tiefe Kluft zwischen den divergierenden Interessen der unterschiedlichen Branchen. Ein Zwiespalt, den auch die gerade zu Ende gegangene Internationale Funkausstellung in Berlin erschütternd deutlich gemacht hat: Die meisten der dort vorgestellten neuen Home-Cinema-Anlagen verfügen über einen Digitalfernseher mit Digital-Videorekorder und Festplatte. Sie können wie ein Computer verlustfreie Audio- und Video-Kopien herstellen und auf CD- und DVD-Rohlinge speichern. Lesen können sie alle gängigen Formate sowieso. Damit sind diese Heimanlagen auch nichts anderes als High-Tech-Kopierwerke für Digitalgut: Gerät gewordene Einladungen zur Urheberrechtsverletzung. Auch von ihnen wird wohl künftig genau jene heiße Ware produziert werden, die das neue Recht ächten will.

Damit ergibt sich aber für den auch Hardware herstellenden Sony-Konzern eine Zerreißprobe: Denn er ist neben Universal, Warner Brothers, EMI und BMG ja auch einer der Großen Fünf der Musikindustrie. Und als solcher kann Sony ja gerade kein Interesse daran haben, dass Beckys erste Schritte in Kopieristan glücken.

Weil aber die Stoßrichtung der Becky-Werbung so suggestiv ist, sieht sich Sony genötigt - übrigens ganz im Stil jener Warnungen, die von den europäischen Gesundheitsministern stammen - zusätzlich einen Hinweis in die Werbung mit aufzunehmen: "Achtung: Das Aufnehmen und Wiedergeben von urheberrechtlich geschütztem Material kann ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte rechtswidrig sein." Kann? Das ist nach neuer Gesetzeslage definitiv rechtswidrig. Und es ist ganz und gar nicht unwahrscheinlich, dass die Rechtsabteilung von Sonys Music-Sparte künftige Becky-Delikte unnachgiebig verfolgen wird, auch wenn oder gerade weil sie mit einem Sony-Notebook ausgeführt worden sind.

Eine erste Ironie also in der Digital-Geschichte: Sony vertreibt Notebooks, MiniDisc- und MP3Player. Deren unbestreitbare Fähigkeiten sind unter anderem aber Ursache genau jener Verluste, die Sony als einer der Big Five der Musikindustrie so lauthals beklagen muss.

Diesen internen Interessenkonflikt hat die Firma Sony nun in ihrer Werbung ausgestellt. Also waren die 47500 Euro doch zu etwas gut. Danke Sony.

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