Von A. Runte

Auf den vordersten Plätzen der meistgeklickten Seiten steht: Rapidshare. Hier lassen sich die größten Dateien sicher speichern - und auch die fragwürdigsten.

Die vordersten Plätze in der Liste der 500 am häufigsten geklickten Websites sind fest vergeben. Hinter den ewigen Top Drei Yahoo, Google und Youtube versammeln sich erstmal die üblichen Verdächtigen: soziale Netzwerke und Shopping-Seiten - bis auf Platz 13 die Schweizer Website rapidshare.com auftaucht. Noch vor Ebay oder Microsoft.

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Auf Rapidshare kann man schnell, anonym und kostenlos bis zu 200 Megabyte große Dateien speichern. Dieser Webspace lässt sich für Sicherungskopien nutzen, für den Datenversand großer Dokumente, aber natürlich auch, um illegal urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich zu machen. Möglich ist das über einen Link, den derjenige, der die Datei hochgeladen hat, erhält und in Blogs und Foren verbreitet. Denn auf Rapidshare selbst gibt es keine Suchfunktion.

Rapidshare ist die bekannteste, aber nicht die einzige Website, von der sich Dateien beliebiger Größen herunterladen lassen. Das Angebot von Konkurrenten wie Megaupload, Filefactory oder Sendspace variiert nur in Umfang und Kosten für einen privilegierten Zugang. Rapidshare immerhin hat eine Missbrauch-Abteilung, die mit speziellen Filtern fragwürdige Dateien nach Schlüsselwörtern durchsucht und gegebenenfalls löscht.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied jedoch, dass Rapidshare nicht nur reagieren dürfe, sondern selbst ein System schaffen müsse, das zumindest Wiederholungstäter sperre. Das will Rapidshare jedoch auf keinen Fall. Man versuche zwar, so das Unternehmen, eine Lösung zu finden, könne aber weder alle Inhalte prüfen, noch wolle man die Intimsphäre der Nutzer verletzen. Zumal "nur" etwa fünf bis sechs Prozent aller Inhalte Urheberrechte verletzten.

Das Gericht teilt diese Einschätzung nicht: Die Geschäftsgrundlage von Rapidshare verdiene keinen rechtlichen Schutz, das Unternehmen hafte als "Mitstörer". Die Seitenbetreiber argumentieren hingegen, dass man sie nicht strafen dürfe, bloß weil ihre Infrastruktur missbraucht werde. Wie fragwürdig das ist, lässt sich an einer Mitteilung erkennen, mit der sich das Unternehmen nach dem Urteil gegen Gerüchte zur Wehr setzte, es werde nun alle neuen Dateien auf urheberrechtsverletzende Inhalte prüfen.

Tatsächlich liegt der Schluss nahe, dass Rapidshare die Urheberrechtsverletzungen zumindest billigend in Kauf nimmt, denn das System der Linkverbreitung durch Blogs und Foren umgeht jede Sicherheitsschranke des Dienstes. Foren lassen sich schließlich schon deshalb kaum kontrollieren, weil sie sich meist in Ländern befinden, deren Justiz die Urheberrechte nicht so streng verteidigt wie die deutsche.

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(SZ vom 1.12.2008/rus)