Nazi-Verbrecher Oskar Gröning:Muss man greise NS-Täter in Haft stecken?

Oskar Gröning

Sein Gnadengesuch wurde abgewiesen: Oskar Gröning, 96, wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt, soll seine Haftstrafe antreten.

(Foto: Tobias Schwarz/dpa)

Oskar Gröning, der "Buchhalter von Auschwitz", wurde wegen Beihilfe zum 300 000-fachen Mord zu vier Jahren Haft verurteilt. Er ist 96 Jahre alt. Soll er ins Gefängnis? Ja, denn er war gnadenlos.

Von Andrian Kreye

Deutschland ist das einzige Land, in dem Verbrechen der NS-Jahre noch vor Gericht gebracht und bestraft werden können. In den südamerikanischen Ländern, allen voran Argentinien und Chile, den klassischen Zufluchtsorten der Nazis, hat sich das Thema erledigt. Dorthin flohen vor allem die oberen Leistungsträger des Regimes, die einerseits wussten, dass sie den Kriegsverbrechertribunalen entkommen mussten, und die andererseits die Mittel hatten, sich nach Übersee abzusetzen. Dort ist die Generation der Naziführungsriege schon gestorben.

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