Nun hat es ein Oberlandesgericht noch einmal bestätigt: Auch in der bereits nachgebesserten Fassung sind die klagende Ex-Freundin des Autors und deren Mutter als reale Personen klar erkennbar.
Der Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller bleibt verboten. Das Münchner Oberlandesgericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Zur Begründung hieß es, dass die klagende Ex-Freundin des Autors und deren Mutter auch in der geänderten Fassung als reale Personen erkennbar seien.
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Beide Frauen hatten dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen.
Das im Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erschienene Buch handelt von einer komplizierten Liebe zwischen einem Schriftsteller und seiner Freundin mit Namen Esra. Deren Mutter wird dem Leser als Trägerin des "Alternativen Nobelpreises" vorgestellt, was die Mutter der Ex-Freundin Billers auch tatsächlich ist.
Das Oberlandesgericht musste sich schon einmal mit dem Roman beschäftigen.
Im Juli vorigen Jahres ging es aber vor dem Zivilsenat zunächst nur um eine einstweilige Verfügung, die die Ex-Freundin und ihre Mutter beantragt hatten. Zwischenzeitlich gab es zwei geschwärzte Fassungen, von denen eine tatsächlich zeitweise über den Ladentisch ging.
Das Gericht ließ nun aber auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.
(sueddeutsche.de / dpa)
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