Kunstmarkt:Erheblicher Abfluss

Grossmans späte Erzählungen: Die Madonna schreitet durch Treblinka

Wenn Nationen Besitzansprüche auf Kunstwerke erheben, wem würde dann Raffaels in Dresden hängende "Sixtinische Madonna" gehören?

(Foto: dpa)

Vor einem Jahr trat nach langem Streit das Kulturgutschutzgesetz in Kraft. Eine erste Bilanz: Es ist ein Fiasko.

Von Dorothea Baumer

Vor knapp einem Jahr, im August 2016, trat das neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft, das ambitionierte Projekt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Es sollte der große Wurf werden, erntete aber vor allem Kritik, vor allem bei Händlern, Sammlern, aber auch einigen Künstlern und Museumsleuten. Die Kommentare reichten von "sachlich und demokratisch fragwürdig" (Willibald Sauerländer) bis "Verfassungsrechtlern stehen die Haare zu Berge" (Sophie Schönberger). Wie man die Bilanz auch anlegt nach einem Jahr, sie ist ernüchternd. Was soll man auch von einem Gesetz halten, das wenig Nutzen erkennen lässt, eine exorbitante Bürokratie verursacht und seinen erklärten Zweck des Kulturguterhalts geradezu ins Gegenteil verkehrt?

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