Kunstfälscher Beltracchi:Haft in Sicht

Im spektakulärsten Kunstfälscher-Prozess der vergangenen Jahre sind nun die Urteile gegen Wolfgang und seine Frau Helene Beltracchi rechtskräftig. Die Revision wurde zurückgenommen. Warum die Verurteilten dennoch mit offenem Vollzug rechnen können.

Renate Meinhof

Nun sind die Urteile gegen den geständigen Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi und seine Frau Helene rechtskräftig, denn am Freitag hat die Verteidigung der Verurteilten die Revision zurückgenommen.

Fälscherskandale Folge der Vermarktung von Kunst

Wolfgang Beltracchi wartet am 27.10.2011 auf die Urteilsverkündung in einem Gerichtssaal im Landgericht Köln.

(Foto: dpa)

Wolfgang Beltracchis Freiburger Anwalt Christian Rode teilte der SZ auf Nachfrage mit, dass die Revisionsrücknahme der Staatsanwaltschaft und dem Gericht angekündigt worden war. Fortgeführt wird die Revision aber für Jeanette Spurzem, die Schwester Helene Beltracchis.

Ziel ist es, die sogenannte Verfallsanordnung von circa 100 000 Euro anzufechten. Das bereits sicher gestellte Geld soll also nicht der Staatskasse zufallen, sondern zur Wiedergutmachung des Schadens zur Verfügung stehen.

Die Revision war aus taktischen Gründen eingelegt worden. Nicht die Haftstrafen, die am 27. Oktober in Köln gegen die Fälscherbande verhängt worden waren, sollten angefochten werden. Zeit war zu gewinnen, um den Haftvollzug zu klären.

Die Verurteilten, die 14 Monate U-Haft hinter sich haben, sind gegen strenge Auflagen auf freiem Fuß. Inzwischen haben sie im Fotostudio eines Bekannten in der Nähe von Köln Arbeit gefunden. Sie dürfen nun mit offenem Vollzug rechnen. Die Ladung zum Haftantritt wird zum Frühjahr erwartet. Die Beltracchi-Bande hatte über Jahre gefälschte Bilder auf den Markt gebracht und damit Millionen verdient.

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