Kulturschutzgesetz:National wertvoll

Ministerin Monika Grütters veröffentlicht nach langen Beratungen mit Sammlern, Händlern und Künstlern den dritten, entschärften Entwurf zum neuen Kulturgutschutzgesetz. Die Aufregung des Sommers erscheint nun rätselhaft.

Von Jens Bisky

Aus Protest gegen das geplante Kulturgutschutzgesetz hat der wunderbare Maler Georg Baselitz im Juli seine Dauerleihgaben aus deutschen Museen zurückgezogen. In Dresden wurden zehn seiner Werke abgehängt. Am Dienstag dieser Woche hat die Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Referentenentwurf für das Gesetz veröffentlicht - und siehe da: Es betrifft Baselitz-Bilder im Besitz von Georg Baselitz nicht. Seine Furcht, er werde künftig nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen können, ist unbegründet. Werke lebender Urheber dürfen dem Entwurf zufolge nur mit deren Zustimmung in das "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" eingetragen werden.

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