Kulturgutschutzgesetz:Erste Hürde

Das umstrittene neue Gesetzesvorhaben von Monika Grütters wurde im Bundestag verabschiedet - aber der Bundesrat könnte es noch stoppen.

Von Jörg Häntzschel

Allen erregten Debatten zum Trotz: Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag der umstrittenen Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes zugestimmt. Bevor das wichtigste kulturpolitische Projekt dieser Legislaturperiode gültig wird, muss es noch durch den Bundesrat. Das soll - einen Tag vor der Sommerpause - am 8. Juli geschehen. Monika Grütters, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, hatte das Gesetz zuvor noch einmal nachdrücklich verteidigt. Eine Ablehnung hätte ihr politisch schwer geschadet.

Das neue Gesetz hat zwei Ziele. Zum einen soll es die Einfuhr von illegal ausgegrabenen antiken Werken verhindern. Zum anderen soll es den Export von "national wertvollem" Kulturgut ins Ausland erschweren. Alle Werke, deren Wert über bestimmten Preisgrenzen liegen - bei Gemälden sind es 300 000 Euro - und älter sind als 75 Jahre, dürfen zukünftig nur noch mit behördlicher Genehmigung das Land verlassen. Wenn entsprechende Kommissionen bei den Ländern die Werke für "national wertvoll" einstufen, wird die Ausfuhr untersagt. Neu daran ist vor allem, dass auch die Ausfuhr in EU-Staaten unter die Genehmigungspflicht fällt.

Kritik an dem Gesetz kam vor allem von Sammlern und Kunsthändlern, die von "kalter Enteignung" sprachen. Sollte das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet werden, werden sie betroffene Kunstwerke nur noch deutschen Käufern anbieten können - in der Regel zu erheblich niedrigeren Preisen. Kritisiert wurde aber auch der bürokratische Aufwand, der auf die Länder zukommt. Offen lässt das Gesetz auch, wie "national wertvoll" zu definieren ist. Betrifft es nur wenige Ikonen deutscher Kunst - oder, wie Grütters selbst es versteht, etwa auch jene vor zwei Jahren in New York versteigerten Warhols, die "Teil deutscher Sammelkultur" gewesen seien?

Auch innerhalb der großen Koalition hält sich die Skepsis beharrlich, quer durch die Parteien. Im letzten Moment setzte Grütters ihren Willen durch. Deshalb ist auch die Verabschiedung im Bundesrat nicht gesichert: Hessen und Baden-Württemberg haben bereits Widerstand signalisiert.

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