Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs befasst sich nun ein Gericht mit der Katastrophe: Leihgeber wollen eine Entschädigung erreichen.
Im ersten Gerichtsverfahren zum Einsturz des Historischen Stadtarchivs muss die Stadt Köln offenbar keine Verurteilung befürchten. Das Kölner Landgericht traf am Dienstag zwar noch keine Entscheidung, doch der Vorsitzende Richter Reinhold Becker machte deutlich, dass er die Argumentation der Kläger in weiten Teilen nicht nachvollzieht.
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Dokumente von unschätzbarem Wert liegen in Köln an der Stelle, an der sich das historische Stadtarchiv befand. (© Foto: AP)
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Gut acht Monate nach dem Einsturz des Stadtarchivs am 3. März, bei dem zwei Menschen starben, verhandelte das Gericht die Zivilklage dreier Leihgeber, die von der Stadt Köln die Herausgabe ihrer Archivalien und Schadensersatz fordern. Die Stadt, so die Argumentation von Klägeranwalt Louis Peters, habe sich "grob fahrlässig" verhalten und trotz Warnhinweisen im Vorfeld des Unglücks nichts unternommen.
Nach den Rissen und anderen Warnzeichen hätten die Archivschätze ausgelagert werden müssen. Der Ärger bei den Leihgebern sei gewaltig. "Sie dachten, es ist alles in sicheren Händen, und auf einmal ist alles weg", betonte Peters. Die Kommune sei wegen "absoluter Schlechtverwahrung" schadenersatzpflichtig. Der Anwalt verwies auf ein Zeitungsinterview der Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia kurz nach dem Einsturz, in dem sie auf die Frage, ob sie mit dem Schlimmsten gerechnet habe, antwortete: "Wir im Archiv schon." Peters sagte, damit sei das Verfahren eigentlich schon zu Ende, er müsse recht bekommen.
Deutliche Tendenz
Die Frage sei lediglich, ob die Stadt mehr hätte tun müssen, erklärte dagegen der Vorsitzende Richter der Zivilkammer, Reinhold Becker. Diese Frage sei bislang nur sehr zurückhaltend zu beantworten. So habe die Stadt Köln zwei Gutachter zurate gezogen, nachdem sich Ende 2008 im Archiv vermehrt Risse in den Wänden gezeigt hätten. Beide hätten keine Gefahr für die Standfestigkeit des Gebäudes gesehen. "Was soll die Stadt anderes machen, als Fachleute zu befragen", so Becker. Damit deutete der Vorsitzende Richter bereits deutlich die Tendenz für eine Entscheidung zugunsten der Stadt an. Bevor die Kammer am 12. Januar jedoch ein Urteil fällt, will das Gericht aber zunächst noch eine Stellungnahme der Stadt einholen.
In dem Verfahren klagen drei Leihgeber: Die Familie von Wittgenstein, deren Vorfahre Heinrich von Wittgenstein im 19. Jahrhundert den modernen Karneval in Köln mitbegründete und die dem Archiv ihre Familienchronik als Leihgabe zur Verfügung gestellt hatte. Dann die Brüder Oliver und Mario König, die zahlreiche Dokumente zu ihrem Vater, dem bedeutenden Soziologen René König, in die Obhut des Archivs gegeben hatten. Und schließlich der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv den Nachlass seines 1995 gestorbenen Lebensgefährten, des Baritons William Pearson, verkauft hatte. Hoffnung hegte Heumannskämper nach der Verhandlung aber nicht.
Die Klagen würden abgeschmettert: "Das ist ein abgekartetes Spiel." Sein Anwalt Peters gab sich kampfeslustig: "Wenn ich hier nicht gewinne, gewinne ich vor dem Oberlandesgericht."Die juristische Aufarbeitung des Archiveinsturzes aber dürfte sich ohnehin noch Jahre hinziehen. Zur Einsturzursache ermittelt weiterhin die Kölner Staatsanwaltschaft. Als sicher gilt nur, dass der Ausbau der umstrittenen Nord-Süd-Bahn dazu beigetragen hat. Ob aber am Ende die ausführenden Baufirmen oder die Kölner Verkehrs-Betriebe als Bauherr haftbar gemacht werden können, ist offen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt.
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(SZ vom 18.11.2009/iko)
Sparpaket
Ein großer Teil des Verlustes von unschätzbaren
Dokumenten ist auf die chaotischen Maßnahmen
nach dem Einsturz zurückzuführen.
Die erste Idee war - wie heutzutage üblich,
die Grube mit Beton zu füllen
um einen weiteren Einsturz zu verhindern.
Ein Bericht darüber, wieviel Dokumente durch
das Einbetonieren vernichtet wurden
FEHLT bis heute !!!