Der Wirbel um das Klonen menschlicher Embryonen

Nachrichten über Klonen haben anscheinend unweigerlich das Klonen von Nachrichten zur Folge. "Ein Albtraum ist Wirklichkeit geworden" (SZ vom 27.November): Der Pawlow-Reflex biopolitischer Sofortentrüstung ist zuverlässig abrufbar. Muss einer doch in sehr entspannten Verhältnissen leben, wenn dies die schlimmsten Albträume sind, die Wirklichkeit werden können.

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Was lässt sich mit etwas mehr Nüchternheit über die Erzeugung embryonaler Frühstadien durch Kerntransfer aus Körperzellen in entkernte Eizellen feststellen, wie sie von den Advanced Cell Technologies aus Worcester, Massachusetts, USA, gemeldet worden ist?

1. Das Wichtigste voraus: Das in den USA angewandte Verfahren ("therapeutisches Klonen") ist in Deutschland verboten und soll nach derzeit überwiegender und übereinstimmender Meinung von Wissenschaft und Politik weiterhin verboten bleiben. Es bedürfte schon der völlig überzeugenden Belege etwa aus gründlichen Tierversuchen, dass nur auf diesem Wege schwere, lebensbedrohende Krankheiten geheilt werden können und dass andere Therapiemöglichkeiten (zum Beispiel mittels adulter Stammzellen oder mit Stammzellen aus überzähligen Embryonen) aussichtslos sind, um diese Entscheidungslage zu verändern.

2. Erneut zeigt sich, wie falsch es ist, wenn, wie in den USA, für Embryonenforschung mit öffentlichen Mitteln andere Vorschriften gelten als für solche mit privaten Mitteln. Solches Vorgehen muss den Verdacht nähren, es solle staatlicherseits eine Fassade strenger Kontrolle errichtet werden, hinter der Privatunternehmen unbeschränkt für wirtschaftliche Interessen erforschen können, was zur öffentlichen Rechenschaft verpflichteten Wissenschaftlern untersagt wird. Solch scheinheilige Doppelmoral darf es in Deutschland nicht geben. Hier sollen gleiche Normen für alle Forscher gelten.

3. In dem berichteten Experiment sollten gezielt Embryonen für Forschungs-zwecke hergestellt werden. Zwar erlaubt das, was bisher darüber bekannt geworden ist, nicht sicher zu entscheiden, ob dabei tatsächlich lebens- und entwicklungsfähige Embryonen entstanden sind (oder etwa nur kurzzeitige Zellkulturen) oder auch nicht, ob daraus wirklich therapeutisch einsetzbare Stammzellen hätten gewonnen werden können. Doch ganz unabhängig davon gilt in Deutschland, dass eine solche Produktion von Embryonen zu Forschungszwecken strikt untersagt ist und untersagt bleiben soll. Die abgewogene Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung an Stammzell-Linien, die aus verwaisten und ohnehin dem Tod geweihten Embryonen gewonnen worden sind oder gewonnen werden, bleibt durch die neuen amerikanischen Klonexperimente unberührt und unverändert sachgerecht.

4. Das Experiment zielte darauf, embryonale Stammzellen aus Embryonen zu gewinnen, die nach der Dolly-Methode unter Verwendung von Zellkernen aus Geweben eines erwachsenen Menschen hergestellt wurden. Es ist keineswegs sicher, ob solche Stammzellen nicht ihrerseits zu krankhaften Entwicklungen, etwa zu cancerogener Entartung, führen können. Auch deshalb ist bei heutigem Kenntnisstand solches "therapeutisches Klonen" abzulehnen, selbst wenn die so gewonnenen Zellen vom Immunsystem eines Kranken wie Eigengewebe geduldet würden.

5. Da das Klonen von Embryonen unbestreitbar der erste Schritt zu reproduktiven Klonen werden könnte (wenn nämlich solche Embryonen in die empfängnisbereite Gebärmutter einer Frau eingepflanzt würden), ist der deutsch- französische Antrag an die Vereinten Nationen, reproduktives Klonen weltweit zu verbieten, nach diesen Experimenten noch dringlicher geworden. In Deutschland ist dies ohnehin verboten und wird auch künftig strafbewehrt verboten bleiben.

Dass einige Medien nicht aufhören, ein paar ausländischen Reproduktionsexhibitionisten oder Sektennarren ein ständig neu bereitetes Massenforum zu bieten, sollte hingegen nicht als schaudererregende Nachrichten über das Klonen, sondern als das unerschöpfliche Klonen von Nachrichten bewertet werden.

Der Autor ist der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft.

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