Tazächlich verloren: Für ein Zeichen verkrusteter Rechtsprechung hält Klinsmanns Anwalt Gabriel das Urteil, das der "taz" im Streit mit Klinsi wieder Recht gibt. Folgt nun der Marsch durch die Instanzen?
Ein Titelbild der taz, das Jürgen Klinsmann, den damaligen Fußballtrainer von Bayern München, am Kreuz hängend zeigte, war vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies mit dieser Entscheidung nun in zweiter und letzter Instanz einen Antrag Klinsmanns auf Einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurück.
Oster-Cover der tageszeitung: Den gekreuzigten Jürgen Klinsmann zu zeigen, fällt nach OLG unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. (© Foto: dpa)
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Die taz hatte den 44-Jährigen an Ostern - kurz bevor er seinen Trainerjob verlor - in einer Fotomontage als Gekreuzigten gezeigt. "Always Look on the Bright Side of Life", stand daneben; eine Anspielung auf den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian". Die satirische Zuspitzung von Klinsmanns beruflicher Lage sei zulässig gewesen, entschieden die Richter und bestätigten damit die Entscheidung des Landgerichts. In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht habe das Interesse des Blattes klar überwogen, so das OLG.
Klinsmanns Münchner Anwalt, Bernd Gabriel, sagte der SZ, dass er die Entscheidung des OLG für falsch halte und außerordentlich bedauere: "In der historischen Vergangenheit gab es keine Meinungsäußerungsfreiheit, das wissen wir alle; aber das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu Gunsten der Meinungsäußerungsfreiheit zurückzudrängen, kann auch nicht richtig sein." Klinsmann habe seinen Kindern erklären müssen, weshalb er "brutal ans Kreuz genagelt" dargestellt wurde. "Ob die Richter darüber nachgedacht haben? Ob sie ihren Kindern gerne so etwas erklären würden?"
War es ein Fehler, ausgerechnet gegen die taz, eine bekanntermaßen prozessgeprüfte Zeitung, zu prozessieren? Gabriel: "Klare Antwort, es war kein Fehler." Aus "Opportunitätserwägungen" könne man das denken. Aber hier sei es um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten gegangen, "um seine Menschenwürde".
So oder so dürfte der Titelstreit zu Ende sein. "Ich könnte das tun", sagte Gabriel auf die Frage nach einem Hauptsacheverfahren, das wieder in erster Instanz beginnen würde. "Wer in Deutschland eine verkrustete Rechtsprechung aufbrechen will, muss durch die Instanzen gehen." Die Entscheidung fälle letztlich sein Mandant, "aber den Gefallen, noch mehr Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, möchte ich der taz ungern erweisen."
- Urteil Taz schlägt Klinsmann 21.04.2009
- Kreuzigung: Klinsmann klagt gegen "taz" Wirf Witz vom Himmel! 15.04.2009
- Jürgen Klinsmann vs. "taz" Klinsmann klagt an 14.04.2009
(SZ vom 14.07.2009/jeder)
Schon eine eigenartige Klage. Ein schwäbischer Bäckerssohn und Fussballtrainer wird mit einem der bekanntesten Menschen überhaupt (gleich nach den Beatles und jetzt Michael Jackson) gleichgesetzt und klagt dagegen. Ist denn unser Religionsstifter schon derart negativ beleumundet? Der Einzige, der irgendwie einen Grund hätte dagegen zu klagen, schweigt. Das sollte doch allen Beteiligten Hinweis genug sein.
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Herr Schnolfi, jetzt ziehen Sie da bitte nicht das "Bäuerlein vom Lande" mit rein, dem Sie unterstellen, dass es angeblich emotional reagiere, bevor es denke.
1. sind Bauern heute i.d.R. gut ausgebildete, fachkompetente Unternehmer. Landwirtschaft wird verantwortlich mit Kopf und Hand betrieben, nicht primär aus dem Bauch heraus.
2. wenn Sie damit ausdrücken wollten, dass das "Bäuerlein vom Lande" noch häufiger in einem festgefügten, religiös bestimmten Weltbild lebt, so mag das im Vergleich zur städtischen Bevölkerung ja zutreffen. Gerade dann hat aber das Bäuerlein auf dem Lande auch gelernt, die christliche Symbolik der Satire zu verstehen. Die thumben Thoren sind also nicht, wie Sie vermuten, die Bäuerlein, sondern leider Klinsi und sein RA, die es offenbar bis heute versäumt haben, sich mit der christlichen Symbolk vertraut zu machen.
- Sich auch den Monty Python Film anzuschauen, wollen wir ja gar nicht unbedingt von Ihnen verlangen. -
Sonst hätten sie nicht auch noch die 2. gerichtliche Instanz bemüht und würden, nachdem die erwartungsgemäß gescheitert ist, jetzt die Gefühle der Kinder vorschieben.
Ihre Argumentation ging von Anbeginn ins Leere: Erst war von Blasphemie und Verletzung "religiöser" Gefühle die Rede. Christliche Religion und iher Symbolik waren offenbar nur an-"gefühlt", nicht verstanden oder verinnerlicht. Es hätte ihnen auffallen sollen, dass die Kirchen nicht für sie Partei ergriffen. Jetzt gehts also neuerdings um die Vertedigung der Gefühle der Kinder und den Erklärungsnotstand des Vaters. warum er vorher jahrelang fast täglich in den Medien war, hatte er ihnen scheinbar nie erklären müssen.
Wenn K und sein RA angesichts der Karikatur schon keinerlei Humor oder Toleranz aufbringen und ihnen selbst der kulturelle Hintergrund fehlt, so hätten sie sich ja inzwischen kundig machen können, um den Kindern das Kreuzigungssymbol zu erklären.
Was sie scheinbar noch immer nicht gemerkt haben: Dass die Satire wesentlich auf den FC Bayern München zielte, und sie hier wohl einen Stellvertreter-Prozess geführt haben mit dem sie nach der 1. Instanz komplett alleine standen.
Immerhin trugen die Honorare und Gerichtskosten wenigstens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur "Wertschöpfung" bei.
Was will Klinsi eigentlich erreichen ? Geld von der TAZ haben ? Gesehen hat das Bild doch eh' fast die halbe Zeitungsleserschaft in D. Er macht sich doch nur lächerlich mit seiner humorlosen Pingeligkeit. Wahrscheinlich will er nur stur recht haben, wie der Nachbar, dem das Laub vom Nachbargrundstück in den Garten fällt.
Ach ja, er braucht wohl einen Prügelknaben, weil ihm der FCB zu stark ist !
Paging