Von M. F. Serrao

Tazächlich verloren: Für ein Zeichen verkrusteter Rechtsprechung hält Klinsmanns Anwalt Gabriel das Urteil, das der "taz" im Streit mit Klinsi wieder Recht gibt. Folgt nun der Marsch durch die Instanzen?

Ein Titelbild der taz, das Jürgen Klinsmann, den damaligen Fußballtrainer von Bayern München, am Kreuz hängend zeigte, war vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies mit dieser Entscheidung nun in zweiter und letzter Instanz einen Antrag Klinsmanns auf Einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurück.

jürgen klinsmann dpa

Oster-Cover der tageszeitung: Den gekreuzigten Jürgen Klinsmann zu zeigen, fällt nach OLG unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. (© Foto: dpa)

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Die taz hatte den 44-Jährigen an Ostern - kurz bevor er seinen Trainerjob verlor - in einer Fotomontage als Gekreuzigten gezeigt. "Always Look on the Bright Side of Life", stand daneben; eine Anspielung auf den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian". Die satirische Zuspitzung von Klinsmanns beruflicher Lage sei zulässig gewesen, entschieden die Richter und bestätigten damit die Entscheidung des Landgerichts. In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht habe das Interesse des Blattes klar überwogen, so das OLG.

Klinsmanns Münchner Anwalt, Bernd Gabriel, sagte der SZ, dass er die Entscheidung des OLG für falsch halte und außerordentlich bedauere: "In der historischen Vergangenheit gab es keine Meinungsäußerungsfreiheit, das wissen wir alle; aber das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu Gunsten der Meinungsäußerungsfreiheit zurückzudrängen, kann auch nicht richtig sein." Klinsmann habe seinen Kindern erklären müssen, weshalb er "brutal ans Kreuz genagelt" dargestellt wurde. "Ob die Richter darüber nachgedacht haben? Ob sie ihren Kindern gerne so etwas erklären würden?"

War es ein Fehler, ausgerechnet gegen die taz, eine bekanntermaßen prozessgeprüfte Zeitung, zu prozessieren? Gabriel: "Klare Antwort, es war kein Fehler." Aus "Opportunitätserwägungen" könne man das denken. Aber hier sei es um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten gegangen, "um seine Menschenwürde".

So oder so dürfte der Titelstreit zu Ende sein. "Ich könnte das tun", sagte Gabriel auf die Frage nach einem Hauptsacheverfahren, das wieder in erster Instanz beginnen würde. "Wer in Deutschland eine verkrustete Rechtsprechung aufbrechen will, muss durch die Instanzen gehen." Die Entscheidung fälle letztlich sein Mandant, "aber den Gefallen, noch mehr Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, möchte ich der taz ungern erweisen."

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(SZ vom 14.07.2009/jeder)