I bims:Das Jugendwort wird zum politischen Statement

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"I bims, 1 Jugendlicher!": Abbildung ähnlich. (Foto: Jared Sluyter/Unsplash (M))

Der Langenscheidt-Verlag wählt "I Bims" zum Jugendwort 2017. Das ist eine Sensation - vong Politik und Kultur her.

Von Dirk von Gehlen

Es ist ein Jubiläum und es ist eine Sensation. Zum zehnten Mal wurde heute das Jugendwort des Jahres gekürt und zum ersten Mal ist der Jury des Langenscheidt-Verlags damit ein politisches Statement geglückt. Die Entscheidung, "I Bims", als Verballhornung von "Ich bin's", mit dem bisher zu recht als Marketing-Gag kritisierten Preis auszuzeichnen, verleiht der Ehrung erstmals eine wirklich sprachpolitische Bedeutung.

Denn der Beschluss der Jury muss in direktem Zusammenhang mit dem Markenrechtseintrag mit der Registernummer 302017012850 gelesen werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt unter dieser Nummer die Wortmarke "I BIMS", die die SchrittMedia GmbH aus Lünen in diesem Sommer hat eintragen lassen. Am 8. November wurde die Marke ohne Widerspruch eingetragen und soll Anfang Dezember im Markenblatt veröffentlicht werden. Der Jury-Beschluss ist in diesem Kontext zwar kein formaljuristischer Widerspruch gegen das Vorgehen der SchrittMedia Gmbh, aber doch ein politisches Zeichen: "I Bims" gehört allen - sagt die Entscheidung der Jury.

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Kulturell steckt genau darin immer ein gewisses Distinktionsproblem. Denn ab dem Punkt, an dem etwas allen gehört beziehungsweise bekannt ist, ist es für diejenigen, die es zuerst kannten, nicht mehr so interessant. Politisch steckt genau darin aber ein deutlicher Widerspruch gegen den Versuch, Sprache markenrechtlich besitzen und auf Tassen oder T-Shirts vermarkten zu wollen. Sprache als Ausdruck gelebter Kultur widersetzt sich der Idee von Verfestigung und Besitz. Genau deshalb verändern (junge) Menschen sie ja ständig, passen sie ihren Verwendungskontexten an und entwickeln neue Bedeutungszusammenhänge.

So verstanden ist Sprache der beste Ausdruck einer lebendigen Kultur, die nicht unter-, sondern ständig weitergeht.

Dass nun ausgerechnet die etwas absurde Vong-Sprache mit ihrem bekanntesten Ausdruck "I Bims" dafür zum Symbol wird, macht die Entscheidung nicht nur politisch, sondern auch kulturell wertvoll. Denn es handelt sich tatsächlich um ein Gemeinschaftswerk, das man nicht einem singulären Erfinder zuschreiben kann und das nur durch die kollektive Verwendung Bedeutung erlangt hat. Erstmals scheint also nicht der Marketing-Aspekt des Verlages, sondern eine sprachpolitische Botschaft in der Jury-Entscheidung zu stecken: Lasst euch die Sprache nicht von denjenigen kaputt machen, die Verwertung vor Verwendung stellen!

Ob die SchrittMedia GmbH von der zusätzlichen Popularität durch die Jury-Entscheidung finanziell profitiert, ist juristisch übrigens noch unklar. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Markenschutz, kam nämlich unlängst auf LTO.de zu der Einschätzung, dass die Benutzung der Zeichen ohnehin nur dann markenrechtsverletzend sei, "wenn diese als Herkunftshinweis der Produkte verstanden werden. Bei den mit den bedruckten T-Shirts und Tassen angesprochenen Verbrauchern müsste sich eine Vorstellung über die Herkunft der Ware bilden. Diese werden die Begriffe regelmäßig jedoch nur als dekorativen Spruch in der 'Vong'-Sprache verstehen, so dass eine Markenrechtsverletzung meist ausscheidet."

Vielleicht ist der Markeneintrag also ein Schuss nach hinten vong juristischer Einschätzung her. In jedem Fall muss man davon ausgehen, dass die Jury das so sieht - und dafür ist sie zu loben.

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