TV-Intendant Jobst Plog spricht im Interview über seine größten Sorgen: das Internet-Fernsehen, die neue PC-Gebühr, Imageprobleme der ARD und die Gespräche mit Günther Jauch.
SZ: Herr Plog, es gibt in den öffentlich-rechtlichen Sendern Unmut über ein Eckpunkte-Papier der Bundesländer zur Zukunft von ARD und ZDF im Internet. Warum können Sie mit den Entwürfen der Politiker nicht gut leben?
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Plog: "Es muss natürlich eine Rückkopplung mit den Gremien geben." (© Foto: dpa)
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Jobst Plog: In den Punkten, bei denen wir beteiligt waren, sind gute Kompro-misse gefunden worden - zum Beispiel in der klaren Abtrennung der kommerziellen Geschäfte, die von völlig selbstständigen Unternehmen wahrgenommen werden. Es gibt aber rund um unseren öffentlich-rechtlichen Programmauftrag inakzeptable Regelungen.
SZ: Was meinen Sie damit?
Plog: Zunächst einmal soll festgeschrieben werden, dass wir höchstens 0,75 Prozent des Gesamtbudgets für Online-Aktivitäten ausgeben dürfen. Das ist - angesichts der stürmischen Entwicklung im Internet - nicht darstellbar. Das Netz wird immer leistungsfähiger, Fernsehen via Internet wird ein ganz normaler Verbreitungsweg. Aus Kostengründen können wir jedoch unsere TV- und Radioprogramme momentan dort nicht zeigen, was aber in Zukunft notwendig wird. Ändern wir das nicht, werden wir zum aussterbenden Medium.
SZ: Lehnen Sie jegliche Obergrenze für das ARD-Internet ab?
Plog: Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts muss es den Sendern selbst obliegen, die Grenzen zu ziehen. Gespart werden muss halt an anderer Stelle. Mit einer Deckelung bei 0,75 Prozent sind wir jedenfalls nicht konkurrenzfähig. Die jungen Leute nutzen neue Medien - wer eine Flatrate hat, für den ist Radio im Internet ein Thema. Die BBC gibt weit mehr als 0,75 Prozent für Online aus. Solche Entwicklungen werden auch an Deutschland nicht spurlos vorübergehen - die Frage ist nur: mit oder ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
SZ: Wenn ARD-Sender künftig neue digitale Projekte planen, müssen sie bei einer Anhörung die Konkurrenz informieren - das steht im Papier der Länder.
Plog: Für das Bundesverfassungsgericht ist ein funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk Voraussetzung zur Zulassung von privaten Sendern - jetzt soll plötzlich geschaut werden, ob es private Geschäftsinteressen und entsprechende Aktivitäten gibt, die dann ein Engagement der Öffentlich-Rechtlichen überflüssig machen. Die Einführung des Subsidiaritätsprinzips an dieser Stelle dreht die Dinge auf den Kopf.
SZ: Was sagen Sie dazu, dass bei der Zulassung neuer ARD-Mediendienste der Staat im Rahmen der Rechtsaufsicht über Recht und Ordnung wachen will?
Plog: Ein weiterer Knackpunkt. Es soll nach den bisherigen Plänen einen staatlichen Absegnungsakt geben, selbst wenn die Aufsichtsgremien der Sender möglichen Programmprojekten schon zugestimmt haben. Damit würde der Staat in die verfassungsrechtlich gebotene Unabhängigkeit eingreifen. Hier suchen wir nach Kompromissformeln. Die Länder haben signalisiert, dass sie auf grundsätzliche Bedenken der Anstalten reagieren werden, das ist erfreulich. Wir müssen im Rahmen der Programmautonomie unseren Auftrag selbst definieren können.
SZ: Länder und Bund mussten aktiv werden, weil die EU-Kommission staatliche Beihilfen im Rundfunk sieht und den Wettbewerb neu gestalten will.
Plog: Wenn Brüssel nun auf unsere Vorstellungen und die der Länder eingeht - dann wäre das Verfahren abgeschlossen. Passiert das nicht, müssten wir zum Bundesverfassungsgericht gehen - oder auch zum Europäischen Gerichtshof.
SZ: Offenbar waren Sie mit dem Vorgehen der vier federführenden Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt nicht einverstanden. Sie sollen in einem Brief an die vier Ministerpräsidenten sogar eine andere Besetzung gefordert haben.
Plog: Ich habe bedauert, dass kein einziges der vier Vertragsländer des NDR eingebunden war - dass aber mit Bayern und Nordrhein-Westfalen zwei Länder dabei waren, die offensichtlich Standortinteressen zugunsten des Privatfernsehens in München und Köln verfolgen.
SZ: Schleswig-Holstein, auch ein Land des NDR-Gebiets, hat vorgeschlagen, mit der für Januar 2007 vorgesehenen Einführung der PC-Gebühr für internetfähige Computer noch zwei Jahre zu warten - und dann auf ein anderes Finanzierungssystem zu setzen.
Plog: Zu einem verlängerten Moratorium wird es nach meiner Einschätzung nicht kommen. Bei allem Respekt: Schleswig-Holstein steht mit seiner Haltung im Kreis der Länder allein. Es gibt bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren in der Tat Missstände, etwa bei der Erfassung der Universitäten - und es macht auch Sinn, sich nach neuen Modellen umzuschauen. Im Prinzip wäre es gut, wenn sich Wege fänden, die Gebühr nicht mehr an die Bereitstellung von Rundfunkempfangsgeräten zu knüpfen. Eine Medien-Haushaltsabgabe, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, müsste jedoch aufkommensneutral sein.
SZ: Die Abgabe könnte zwischen 10 und 13 Euro monatlich liegen - heute kostet die Rundfunkgebühr 17,03 Euro.
Plog: Das sind Schätzungen, die jeden Haushalt erfassen - und es darf keine Möglichkeit zur Befreiung vorgegeben sein, zum Beispiel aus sozialen Gründen.
SZ: In der Presse wurde die ARD für die neue PC-Gebühr gescholten. Haben Sie etwas falsch gemacht?
Plog: Wir werden zu Unrecht geprügelt. Die Regelung haben 16 Bundesländer vor zwei Jahren verabschiedet - und die Öffentlich-Rechtlichen gebeten, Vorschläge für das Verfahren zu machen. Die ARD hat einen Verzicht auf den größeren Teil angeregt, weil wir unsere TV-Bilder noch nicht live im Netz zeigen, und eine Beschränkung auf die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro eingebracht. Da hieß es, wir würden den Hals nicht voll kriegen. Andererseits hat die ARD in dieser Frage nicht gut kommuniziert, das hat zu einem schlechten Image geführt.
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