Hintergrund: Rundfunkstaatsvertrag:Der Testfall

Vom 1. Juni 2009 an müssen die Gremien das gesamte Internet-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nach EU-Vorgaben testen.

Der neue Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft tritt, verlangt es: Die Gremien müssen das gesamte Internet-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nach EU-Vorgaben testen und über den Fortbestand entscheiden. Was sieben Tage nach TV-Ausstrahlung noch im Netz steht, muss entweder durch ein sogenanntes Telemedienkonzept legitimiert sein oder verschwinden.

Dafür gibt es von Brüssel entwickeltes Prüfverfahren, das wegen seiner Kompliziertheiten nicht gerade geeignet ist, Sympathien für die Gremienkontrolle zu wecken. In diesem "Dreistufentest" sollen die Gremien den Sendern Grenzen setzen. Sie müssen den gesellschaftlichen Mehrwert eines öffentlich-rechtlichen Angebotes, seine Finanzierbarkeit, die Auswirkung auf den Markt sowie die Einwände Dritter gegeneinander abwägen.

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