Der Hessische Rundfunk klagt gegen Stefan Raab und gewinnt. Es geht um das Zeigen von Filmausschnitten. Ist dies das Ende von "TV Total"?

Der Entertainer Stefan Raab darf in seiner ProSieben-Sendung "TV Total" nicht ohne weiteres Filmausschnitte aus anderen Sendern zeigen.

Stefan Raab

Bald nichts mehr zu lachen? Noch begeistert Stefan Raab seine Fans mit peinlichen TV-Ausschnitten. (© Foto: ddp)

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Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Das Gericht gab einer Klage der Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks (HR) gegen die Ausstrahlung einer 20-sekündigen Sequenz vom "Spontan-Jodeln" in einer HR-Sendung statt.

Mit der Übernahme habe Raab Urheberrechte des Senders verletzt, weil er nur auf die unfreiwillige Komik der Szene hingewiesen, aber kein eigenes "Werk" geschaffen habe.

Von Parodie könne keine Rede sein, heißt es in dem Karlsruher Urteil. In dem Spot aus der Regionalsendung "Landparty in Hüttenberg" wollte ein Reporter eine Passantin zum "Spontan-Jodeln" animieren.

Nachdem sie ihre Spontaneität - auf einer Skala von eins bis zehn - bei neun oder zehn angesiedelt hatte, wollte der Reporter mit "... drei, vier" den Takt zum Spontan-Jodeln anzählen - worauf sie nicht jodelte, sondern nur "drei" sagte.

Raabs Sendung "TV Total" besteht zum Großteil aus kurzen Fernsehausschnitten anderer Sender.

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(sueddeutsche.de/dpa/lnw/mst)