Gurlitt:Schweres Erbe

Äpfel, Birnen, Wahnvorstellungen: Wie eine Cousine von Cornelius Gurlitt dessen Testament anficht.

Von Jörg Häntzschel

Der Kampf um das Erbe von Cornelius Gurlitt geht in die nächste Runde. Einen Monat nachdem das Münchner Amtsgericht den Erbscheinsantrag von Gurlitts Cousine Uta Werner abgewiesen, das Testament für gültig erklärt und das Erbe so dem Berner Museum zugesprochen hat, haben deren Anwälte Beschwerde eingelegt. Die Richterin muss den Fall nun erneut prüfen oder ihn an die nächste Instanz weiterreichen. Für die Restitutionen der ersten als Raubkunst identifizierten Bilder hat die Beschwerde keine Auswirkungen. Das Museum wie auch Uta Werner wollen die Bilder so schnell wie möglich an die jüdischen Vorbesitzer zurückgeben.

Die Münchner Richterin hatte ihre Entscheidung auf der Basis zweier Gutachten getroffen: dem zum Jahreswechsel 2013/2014 angefertigten, mit dem die Einsetzung eines Betreuers für Gurlitt begründet wurde. Und dem Gutachten, das nach dessen Tod von Uta Werner und ihren Kindern in Auftrag gegeben wurde. In letzterem legt der Psychiater Helmut Hausner dar, dass Gurlitt seit Jahrzehnten unter "paranoiden Wahnvorstellungen" gelitten habe. Seine Überzeugung, von Nazis verfolgt zu werden, habe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu der Entscheidung geführt, die Sammlung einem Schweizer Museum zu vermachen. Die Richterin hielt diese Argumente nicht für stichhaltig.

Die Anwälte von Uta Werner monieren in ihrer 52-seitigen Begründung, dass die Richterin Äpfel und Birnen verglichen habe. Das Betreuungsgutachten sage nichts über dessen Testierfähigkeit aus. Der Gutachter habe auch Gurlitts Korrespondenz nicht gekannt, durch die sich die Wahnideen wie ein roter Faden zögen. Laut der Anwälte hätte das Gericht den Fall gründlicher und mit einem eigenen Gutachten prüfen müssen. Die vierwöchige Bearbeitungszeit sei ungewöhnlich kurz. Dessen Sprecherin wollte sich zu der Kritik der Anwälte nicht äußern.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: