Wie es gefällt: Das Urteil des Bundesgerichtshof zur Verwendung von Musiksamples ist nicht eindeutig. Aktionskünstler Johannes Kreidler sieht eine Erleichterung für Musikschaffende.
Im vergangenen September machte er mit der Aktion "Musiktheater" gegen die GEMA mobil: Eine 33-sekündige Komposition mit 70.200 "Zitaten" meldete er mit 70.200 Einzelformularen bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, an, um den Irrsinn der Rechteverwertung in Deutschland aufzuzeigen. Aktionskünstler Johannes Kreidler äußerst sich nun zum Setlur-Urteil des BGH.
33 Sekunden, 70.200 Zitatanmeldungen bei der GEMA: Aktionskünstler Johannes Kreidler. (© Screenshot: http://www.kreidler-net.de)
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sueddeutsche.de: Was sagen Sie zu dem Urteil?
Johannes Kreidler: Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Ich selbst habe mich ja für einen kreativen Umgang mit Musiksamples eingesetzt. Meiner Ansicht nach, hat das Gericht die Verwendung fremden Musikmaterials erleichtert. Ich hoffe, dass das Urteil für die Zukunft einen Präzedenz-Charakter hat. Zumindest hat es die ganze Urheberrechtsdiskussion in die richtige Richtung gelenkt.
sueddeutsche.de: Aber der BGH sagt doch, dass die Urheberrechte des Tonträgerherstellers bereits bei kleinsten Tonfetzen greifen, die entnommen werden.
Kreidler: Das schon. Aber er lässt auch Hintertüren offen.
sueddeutsche.de: Die Übernahme von Musiksamples ohne Rücksprache mit dem Urheber ist dann gestattet, wenn der Künstler nicht befähigt ist, diese Samples selbst einzuspielen. Das klingt doch so, als hinge das Urheberrecht vom Vermögen oder Unvermögen einzelner Musiker ab, solche Samples zu reproduzieren. Was ist davon zu halten?
Kreidler: Nun ja. Diese Aussage ist natürlich sehr dehnbar und schwammig. Schade, dass das Gericht hier mit dem Urteil keine klaren Richtlinien geschaffen hat. Ich verstehe natürlich, dass es schwer zu definieren ist, was eine kreative Leistung ist und was nicht. Das wird auch nicht der letzte Fall gewesen sein. Ich bin überzeugt davon, dass im Zuge der Digitalisierung das Übernehmen einzelner Samples noch viel stärker zunehmen wird.
sueddeutsche.de: Ist nicht davon auszugehen, dass auch in Zukunft von Fall zu Fall entschieden werden muss?
Kreidler: Diese Gefahr sehe ich auch. Es wäre daher wichtig, verbindliche Regeln für das Übernehmen einzelner Tonfetzen zu schaffen, deren Definition nicht so dehnbar wie ein zäher Kaugummi ist.
sueddeutsche.de: Der BGH hat den Fall jetzt an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Dort wird der Produzent von Sabrina Setlur, Moses Pelham, wohl den Kürzeren ziehen, weil für ihn die Hintertür verschlossen bleibt.
Kreidler: Das bleibt abzuwarten. Jedenfalls kann man einen Mitschnitt von zwei Sekunden - und genau darum ging es der Band Kraftwerk - nicht einfach verbarrikadieren. Das ist so, als würde ich ein einzelnes Wort schützen lassen wollen. Das ist einfach absurd.
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(sueddeutsche.de/jb)