Werk und Biographie sind gerade bei Roman Polanski nicht zu trennen, sie sind aber auch nicht gegeneinander auszuspielen. Das gefährdete Leben im Krakauer Ghetto oder der Mord der Manson-Gang an Polanskis damaliger Frau Sharon Tate führen nicht zwangsläufig zu Sex mit einer Dreizehnjährigen; und es gilt nicht, das Werk eines begnadeten Regisseurs gegen seine abgründige und spektakuläre Biographie zu erretten.
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Zweitens haben besonnene Juristen darauf hingewiesen, dass ein internationaler Haftbefehl kein Freibrief für jedwede Festnahme ist und kein Gottesurteil, an dem nichts zu rütteln ist. Nach Schweizer Recht ist die Tat verjährt, in dem Deal von 1977 zwischen Polanskis Seite, den Anwälten von Samantha Geimer und dem Gericht in Los Angeles hat sich Polanski zwar schuldig erklärt, aber nicht der Vergewaltigung.
Hans Giger, Rechtsanwalt und emeritierter Professor für schweizerisches Zivilrecht an der Universität Zürich, schrieb in der Neuen Zürcher Zeitung: "Nach 33 Jahren kann die bis anhin unterlassene Abklärung der tatbeständlichen Vorgänge infolge ganz erheblicher Beweisschwierigkeiten nicht mehr nachgeholt werden. Ein gerechtes Urteil wäre mit anderen Worten gar nicht mehr möglich, weil Belastungs- und Entlastungsbeweise durch den langen Zeitablauf eine echte Wahrheitsfindung verunmöglichen würden. Es fehlten stichhaltige Anhaltspunkte für eine Verurteilung, und somit bestünde die reale Gefahr von Fehlentscheiden aus Emotionen und unter dem Druck der Öffentlichkeit. Einem solchen unwürdigen Prozedere darf niemand ausgesetzt werden."
Drittens: Das Opfer will keinen Show-Prozess, und diese Haltung, wodurch sie auch immer bewirkt sein mag, ist zu respektieren und muss Geltung vor allen möglichen Rachegelüsten haben, die formaljuristisch als Gerechtigkeitsverlangen nach 32 Jahren ausgegeben werden. Als Roman Polanski "Tess" gedreht hatte, einen Film, in dessen Verlauf sein Kameramann Geoffrey Unsworth starb, in den Armen von Polanski, der versucht hatte, ihn wiederzubeleben, war der zweijährige Produktionsprozess so zehrend und quälend, dass er nie wieder einen Film machen wollte.
"Ich fing an", so Polanski in seiner Autobiographie aus dem Jahr 1984, "mich selbst als ehemaligen Filmregisseur zu bezeichnen". Wir wollen hoffen, dass eben dies nicht bewirkt worden ist: dass wir nach der Festnahme des 76-jährigen Meisterregisseurs von ihm nur noch als "ehemaligen Filmregisseur" sprechen können.
Gekürzte Fassung einer Rede, vorgetragen am 3. Oktober auf der Preisverleihung der Cologne Conference 2009. Dort hätte Polanski erscheinen und geehrt werden sollen.
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(sueddeutsche.de/jja/rus)
Christopher Lee zum 90.
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für einen Skandal, daß ein populärer Prominenter von einer Vielzahl in unserem Lande entschuldigt wird.
Wie würden wohl die Kommentare aussehen, wenn er Zumwinkel hieße?
Man weiss in den Staaten schon, weshalb man bei der "exakt gleichen Auswahl" lieber die Schweizer Variante nimmt .... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
falsch: Deutschland hat exakt das gleiche Auslieferungsabkommen mit den USA. Zur Posse, wie sie es nennen, hat es allein der Täter Polanski gemacht - und es wohl auch nie anders gesehen. Das ist ihm überlassen. Ihm wird geholfen.
ist ein Sieg. In der Anonymität von Foren treibt so manch schlecht riechende Kunde ihre Urständ, was davon zu halten ist, ist gesellschaftlich geächtet, die Protagonisten etwa des Herrn P dürften, je nach "Argumentationsschärfe" im wahren Leben eher eine verhuschte und sehr stille kleine Gruppe bilden. Und das is auch gut so. Hoffen wir, dass solche wenigstens wenig bis keine Chance haben, an Kinder heranzukommen.
Zu Ihrer, von mir versprochenen Unterrichtung noch das folgende:
Ad 1: Art. 123 b Unverjährbarkeit gem. dem Volksmehr vom 30.11.08
- wurde per Erlass vom 23.1.09 durch die Bundeskanzlei zum "Gesetz". Es
gibt eine Text-Präzisierung zur Initiativvorlage. Nachzulesen hier: 3 x w und
dann ein Punkt admin.ch/ch/d/as/2009/471.pdf.
Ad 2: Die Verjährungsfrage in CH spielt im Falle des Auslieferungshäftlings
Polanski keine Rolle, da das Auslieferungsabkommen zwischen CH und den USA
- auch DE - ausdrücklich einen Verjährungsfall ausschliesst.
Pathologische Ausfälle haben für sich ja auch ein Behandlungsrecht, gehen Sie davon aus, dass im "richtigen Leben" da vieles gerichtet wird, von dem Sie nichts sehen.
Bleiben Sie aber bei Ihrem tapferen Eintreten gegen Verharmlosung, Herabwürdigung der Opfer von Kindesmissbrauch. Mit Ihrem Eintreten müssen Sie nicht "missionieren", denn jene Protagonisten werden einfach kopfschüttelnd verlacht. Präzisieren Sie einfach dort, wo blank gelogen wird und gut ist es.
Zu Herrn Hachmeisters Redetext noch ein Wort: er ist bis heute die Antwort schuldig geblieben, welcher Richter dem Herrn Polanski einen TV-öffentlichen Prozess angedient haben soll. .... Der Rest spricht doch für sich simi.
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