Werk und Biographie sind gerade bei Roman Polanski nicht zu trennen, sie sind aber auch nicht gegeneinander auszuspielen. Das gefährdete Leben im Krakauer Ghetto oder der Mord der Manson-Gang an Polanskis damaliger Frau Sharon Tate führen nicht zwangsläufig zu Sex mit einer Dreizehnjährigen; und es gilt nicht, das Werk eines begnadeten Regisseurs gegen seine abgründige und spektakuläre Biographie zu erretten.

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Zweitens haben besonnene Juristen darauf hingewiesen, dass ein internationaler Haftbefehl kein Freibrief für jedwede Festnahme ist und kein Gottesurteil, an dem nichts zu rütteln ist. Nach Schweizer Recht ist die Tat verjährt, in dem Deal von 1977 zwischen Polanskis Seite, den Anwälten von Samantha Geimer und dem Gericht in Los Angeles hat sich Polanski zwar schuldig erklärt, aber nicht der Vergewaltigung.

Hans Giger, Rechtsanwalt und emeritierter Professor für schweizerisches Zivilrecht an der Universität Zürich, schrieb in der Neuen Zürcher Zeitung: "Nach 33 Jahren kann die bis anhin unterlassene Abklärung der tatbeständlichen Vorgänge infolge ganz erheblicher Beweisschwierigkeiten nicht mehr nachgeholt werden. Ein gerechtes Urteil wäre mit anderen Worten gar nicht mehr möglich, weil Belastungs- und Entlastungsbeweise durch den langen Zeitablauf eine echte Wahrheitsfindung verunmöglichen würden. Es fehlten stichhaltige Anhaltspunkte für eine Verurteilung, und somit bestünde die reale Gefahr von Fehlentscheiden aus Emotionen und unter dem Druck der Öffentlichkeit. Einem solchen unwürdigen Prozedere darf niemand ausgesetzt werden."

Drittens: Das Opfer will keinen Show-Prozess, und diese Haltung, wodurch sie auch immer bewirkt sein mag, ist zu respektieren und muss Geltung vor allen möglichen Rachegelüsten haben, die formaljuristisch als Gerechtigkeitsverlangen nach 32 Jahren ausgegeben werden. Als Roman Polanski "Tess" gedreht hatte, einen Film, in dessen Verlauf sein Kameramann Geoffrey Unsworth starb, in den Armen von Polanski, der versucht hatte, ihn wiederzubeleben, war der zweijährige Produktionsprozess so zehrend und quälend, dass er nie wieder einen Film machen wollte.

"Ich fing an", so Polanski in seiner Autobiographie aus dem Jahr 1984, "mich selbst als ehemaligen Filmregisseur zu bezeichnen". Wir wollen hoffen, dass eben dies nicht bewirkt worden ist: dass wir nach der Festnahme des 76-jährigen Meisterregisseurs von ihm nur noch als "ehemaligen Filmregisseur" sprechen können.

Gekürzte Fassung einer Rede, vorgetragen am 3. Oktober auf der Preisverleihung der Cologne Conference 2009. Dort hätte Polanski erscheinen und geehrt werden sollen.

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(sueddeutsche.de/jja/rus)