Eine "mutmaßliche Vergewaltigung" wird rekonstruiert, im Internet tobt sich der Volkszorn aus. Nach dem Medienspektakel sollte sich das Interesse wieder dem Werk Roman Polanskis zuwenden.
Lutz Hachmeister, 50, ist Gründungsdirektor des Kölner Fernseh- und Filmfests Cologne Conference. Er wirkte als Buchautor und Regisseur, lehrt an der Universität Dortmund Mediengeschichte und Medienpolitik und hat in Berlin das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik ins Leben gerufen. Er äußert sich zum Leben und den Filmen des Regisseurs Roman Polanski.
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Regisseur Roman Polanski, geborener Raymond Liebling, beim Marrakesch-Filmfestival im November 2008. (© Foto: ap)
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Es gibt diese Szenen aus Filmen von Roman Polanski, die sich im Gedächtnis festgefressen haben, als Übertragung physischer Gewalt. Die berühmteste davon ist das Aufschlitzen der Nase von Jack Nicholson in "Chinatown". Wir denken an die imaginierte Vergewaltigung Mia Farrows - man wagt es heute kaum auszusprechen - durch den Teufel in "Rosemaries Baby" oder die Selbstverbrennung des satanischen Bibliophilen Boris Balkan (Frank Langella) in dem durchgängig rot getönten Film "Die neun Stufen".
Die Rolle des Teufels im Werk dieses Filmemachers, der 1933 in Paris als Raymond Liebling geboren wurde und den viele in diesen Tagen für eine kinematographische Erscheinung des Leibhaftigen selbst halten - die Rolle des Satans im Werk dieses im jüdisch-polnisch-katholischen Milieu Aufgewachsenen also wäre Stoff für Dissertationen und Magister-Arbeiten, und wahrscheinlich sind diese irgendwo auch schon geschrieben worden.
Es gäbe einiges zu sagen über Roman Polanski als Schauspieler, etwa in den frühen Filmen von Andrzej Wajda, in Polanskis eigenem Film "Der Mieter" von 1976 oder eben zu seinem sardonischen Cameo-Auftritt in "Chinatown". Eine Laudatio über Polanski in Deutschland könnte auf seine Aufenthalte beim Oberhausener Kurzfilm-Festival eingehen und auf die Bedeutung, die der junge polnische Film - Polanski und Jerzy Skolimowski im Besonderen - für die deutsche Rebellion gegen "Opas Kino" hatte. Aber derjenige, der zu Ehrungen Anlass gibt, sitzt in einer Gefängniszelle in Zürich.
Roman Polanski, so hat es der Regie-Kollege Robert Wise einmal für Christopher Sandfords sehr instruktive Polanski-Biographie formuliert, "hat nicht nur große Filme gemacht, sondern er hat auch nie die gleichen Sachen zweimal gemacht. Er hat alles gemacht außer einem Western".
"Ghost", nach dem Buch von Robert Harris gerade in Deutschland abgedreht, ist ein Polit-Thriller. Polanski hatte ihn noch in einem Chalet in Gstaad - wo er mit Billigung der Schweizer Behörden eine luxuriöse Wohnung kaufen konnte - bearbeitet, bevor er in Zürich festgenommen wurde. Es scheint so, dass sich nach all dem Medienspektakel und den Empörungen rund um seine Festnahme in der Schweiz ein Teil des öffentlichen Interesses wieder seinem Werk zuwendet.
Ich weiß nicht, was mich stärker bewegt: die Rekapitulation der "mutmaßlichen Vergewaltigung" (wie es mitunter in den Zeitungsberichten heißt) von 1977 in dem Haus von Jack Nicholson in L.A., also die verstörende Lektüre der Aussagen von Polanski und Samantha Geimer - oder der schrille Ton nachgeholter Empörung in den Blogs, Foren und Internet-Postings, wo dem Regisseur eine schlimmere, öffentliche Hinrichtung gewünscht wird als sie der Filmfigur John Durbeyfield durch Tess zugefügt wird. Der Vergewaltiger Durbeyfield wird erdolcht, von Nastassja Kinski, der späteren jungen Geliebten von Roman Polanski. Das Blut sickert durch die Zimmerdecke.
Erinnert sei nur daran, dass Polanski ja vor geraumer Zeit von einem Richter in Los Angeles angeboten worden ist, er könne auf ein faires Wiederaufnahmeverfahren rechnen, wenn er zustimme, dass dieses live im Fernsehen überträgen werde. Man möchte doch hoffen, dass dies dem Regisseur, seinem damaligen Opfer und auch der Öffentlichkeit erspart bleibt.
An dieser Stelle nur drei kurze Anmerkungen:
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für einen Skandal, daß ein populärer Prominenter von einer Vielzahl in unserem Lande entschuldigt wird.
Wie würden wohl die Kommentare aussehen, wenn er Zumwinkel hieße?
Man weiss in den Staaten schon, weshalb man bei der "exakt gleichen Auswahl" lieber die Schweizer Variante nimmt .... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
falsch: Deutschland hat exakt das gleiche Auslieferungsabkommen mit den USA. Zur Posse, wie sie es nennen, hat es allein der Täter Polanski gemacht - und es wohl auch nie anders gesehen. Das ist ihm überlassen. Ihm wird geholfen.
ist ein Sieg. In der Anonymität von Foren treibt so manch schlecht riechende Kunde ihre Urständ, was davon zu halten ist, ist gesellschaftlich geächtet, die Protagonisten etwa des Herrn P dürften, je nach "Argumentationsschärfe" im wahren Leben eher eine verhuschte und sehr stille kleine Gruppe bilden. Und das is auch gut so. Hoffen wir, dass solche wenigstens wenig bis keine Chance haben, an Kinder heranzukommen.
Zu Ihrer, von mir versprochenen Unterrichtung noch das folgende:
Ad 1: Art. 123 b Unverjährbarkeit gem. dem Volksmehr vom 30.11.08
- wurde per Erlass vom 23.1.09 durch die Bundeskanzlei zum "Gesetz". Es
gibt eine Text-Präzisierung zur Initiativvorlage. Nachzulesen hier: 3 x w und
dann ein Punkt admin.ch/ch/d/as/2009/471.pdf.
Ad 2: Die Verjährungsfrage in CH spielt im Falle des Auslieferungshäftlings
Polanski keine Rolle, da das Auslieferungsabkommen zwischen CH und den USA
- auch DE - ausdrücklich einen Verjährungsfall ausschliesst.
Pathologische Ausfälle haben für sich ja auch ein Behandlungsrecht, gehen Sie davon aus, dass im "richtigen Leben" da vieles gerichtet wird, von dem Sie nichts sehen.
Bleiben Sie aber bei Ihrem tapferen Eintreten gegen Verharmlosung, Herabwürdigung der Opfer von Kindesmissbrauch. Mit Ihrem Eintreten müssen Sie nicht "missionieren", denn jene Protagonisten werden einfach kopfschüttelnd verlacht. Präzisieren Sie einfach dort, wo blank gelogen wird und gut ist es.
Zu Herrn Hachmeisters Redetext noch ein Wort: er ist bis heute die Antwort schuldig geblieben, welcher Richter dem Herrn Polanski einen TV-öffentlichen Prozess angedient haben soll. .... Der Rest spricht doch für sich simi.
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