Film: Schweizer Affront:Zur Sache Polanski

Eine "mutmaßliche Vergewaltigung" wird rekonstruiert, im Internet tobt sich der Volkszorn aus. Nach dem Medienspektakel sollte sich das Interesse wieder dem Werk Roman Polanskis zuwenden.

Lutz Hachmeister

Lutz Hachmeister, 50, ist Gründungsdirektor des Kölner Fernseh- und Filmfests Cologne Conference. Er wirkte als Buchautor und Regisseur, lehrt an der Universität Dortmund Mediengeschichte und Medienpolitik und hat in Berlin das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik ins Leben gerufen. Er äußert sich zum Leben und den Filmen des Regisseurs Roman Polanski.

Es gibt diese Szenen aus Filmen von Roman Polanski, die sich im Gedächtnis festgefressen haben, als Übertragung physischer Gewalt. Die berühmteste davon ist das Aufschlitzen der Nase von Jack Nicholson in "Chinatown". Wir denken an die imaginierte Vergewaltigung Mia Farrows - man wagt es heute kaum auszusprechen - durch den Teufel in "Rosemaries Baby" oder die Selbstverbrennung des satanischen Bibliophilen Boris Balkan (Frank Langella) in dem durchgängig rot getönten Film "Die neun Stufen".

Die Rolle des Teufels im Werk dieses Filmemachers, der 1933 in Paris als Raymond Liebling geboren wurde und den viele in diesen Tagen für eine kinematographische Erscheinung des Leibhaftigen selbst halten - die Rolle des Satans im Werk dieses im jüdisch-polnisch-katholischen Milieu Aufgewachsenen also wäre Stoff für Dissertationen und Magister-Arbeiten, und wahrscheinlich sind diese irgendwo auch schon geschrieben worden.

Es gäbe einiges zu sagen über Roman Polanski als Schauspieler, etwa in den frühen Filmen von Andrzej Wajda, in Polanskis eigenem Film "Der Mieter" von 1976 oder eben zu seinem sardonischen Cameo-Auftritt in "Chinatown". Eine Laudatio über Polanski in Deutschland könnte auf seine Aufenthalte beim Oberhausener Kurzfilm-Festival eingehen und auf die Bedeutung, die der junge polnische Film - Polanski und Jerzy Skolimowski im Besonderen - für die deutsche Rebellion gegen "Opas Kino" hatte. Aber derjenige, der zu Ehrungen Anlass gibt, sitzt in einer Gefängniszelle in Zürich.

Roman Polanski, so hat es der Regie-Kollege Robert Wise einmal für Christopher Sandfords sehr instruktive Polanski-Biographie formuliert, "hat nicht nur große Filme gemacht, sondern er hat auch nie die gleichen Sachen zweimal gemacht. Er hat alles gemacht außer einem Western".

"Ghost", nach dem Buch von Robert Harris gerade in Deutschland abgedreht, ist ein Polit-Thriller. Polanski hatte ihn noch in einem Chalet in Gstaad - wo er mit Billigung der Schweizer Behörden eine luxuriöse Wohnung kaufen konnte - bearbeitet, bevor er in Zürich festgenommen wurde. Es scheint so, dass sich nach all dem Medienspektakel und den Empörungen rund um seine Festnahme in der Schweiz ein Teil des öffentlichen Interesses wieder seinem Werk zuwendet.

Ich weiß nicht, was mich stärker bewegt: die Rekapitulation der "mutmaßlichen Vergewaltigung" (wie es mitunter in den Zeitungsberichten heißt) von 1977 in dem Haus von Jack Nicholson in L.A., also die verstörende Lektüre der Aussagen von Polanski und Samantha Geimer - oder der schrille Ton nachgeholter Empörung in den Blogs, Foren und Internet-Postings, wo dem Regisseur eine schlimmere, öffentliche Hinrichtung gewünscht wird als sie der Filmfigur John Durbeyfield durch Tess zugefügt wird. Der Vergewaltiger Durbeyfield wird erdolcht, von Nastassja Kinski, der späteren jungen Geliebten von Roman Polanski. Das Blut sickert durch die Zimmerdecke.

Erinnert sei nur daran, dass Polanski ja vor geraumer Zeit von einem Richter in Los Angeles angeboten worden ist, er könne auf ein faires Wiederaufnahmeverfahren rechnen, wenn er zustimme, dass dieses live im Fernsehen überträgen werde. Man möchte doch hoffen, dass dies dem Regisseur, seinem damaligen Opfer und auch der Öffentlichkeit erspart bleibt.

An dieser Stelle nur drei kurze Anmerkungen:

Der "ehemalige Filmregisseur"

Werk und Biographie sind gerade bei Roman Polanski nicht zu trennen, sie sind aber auch nicht gegeneinander auszuspielen. Das gefährdete Leben im Krakauer Ghetto oder der Mord der Manson-Gang an Polanskis damaliger Frau Sharon Tate führen nicht zwangsläufig zu Sex mit einer Dreizehnjährigen; und es gilt nicht, das Werk eines begnadeten Regisseurs gegen seine abgründige und spektakuläre Biographie zu erretten.

Zweitens haben besonnene Juristen darauf hingewiesen, dass ein internationaler Haftbefehl kein Freibrief für jedwede Festnahme ist und kein Gottesurteil, an dem nichts zu rütteln ist. Nach Schweizer Recht ist die Tat verjährt, in dem Deal von 1977 zwischen Polanskis Seite, den Anwälten von Samantha Geimer und dem Gericht in Los Angeles hat sich Polanski zwar schuldig erklärt, aber nicht der Vergewaltigung.

Hans Giger, Rechtsanwalt und emeritierter Professor für schweizerisches Zivilrecht an der Universität Zürich, schrieb in der Neuen Zürcher Zeitung: "Nach 33 Jahren kann die bis anhin unterlassene Abklärung der tatbeständlichen Vorgänge infolge ganz erheblicher Beweisschwierigkeiten nicht mehr nachgeholt werden. Ein gerechtes Urteil wäre mit anderen Worten gar nicht mehr möglich, weil Belastungs- und Entlastungsbeweise durch den langen Zeitablauf eine echte Wahrheitsfindung verunmöglichen würden. Es fehlten stichhaltige Anhaltspunkte für eine Verurteilung, und somit bestünde die reale Gefahr von Fehlentscheiden aus Emotionen und unter dem Druck der Öffentlichkeit. Einem solchen unwürdigen Prozedere darf niemand ausgesetzt werden."

Drittens: Das Opfer will keinen Show-Prozess, und diese Haltung, wodurch sie auch immer bewirkt sein mag, ist zu respektieren und muss Geltung vor allen möglichen Rachegelüsten haben, die formaljuristisch als Gerechtigkeitsverlangen nach 32 Jahren ausgegeben werden. Als Roman Polanski "Tess" gedreht hatte, einen Film, in dessen Verlauf sein Kameramann Geoffrey Unsworth starb, in den Armen von Polanski, der versucht hatte, ihn wiederzubeleben, war der zweijährige Produktionsprozess so zehrend und quälend, dass er nie wieder einen Film machen wollte.

"Ich fing an", so Polanski in seiner Autobiographie aus dem Jahr 1984, "mich selbst als ehemaligen Filmregisseur zu bezeichnen". Wir wollen hoffen, dass eben dies nicht bewirkt worden ist: dass wir nach der Festnahme des 76-jährigen Meisterregisseurs von ihm nur noch als "ehemaligen Filmregisseur" sprechen können.

Gekürzte Fassung einer Rede, vorgetragen am 3. Oktober auf der Preisverleihung der Cologne Conference 2009. Dort hätte Polanski erscheinen und geehrt werden sollen.

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