Der zweiteilige Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" über den Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.
Die Karlsruher Richter lehnten einen Eilantrag des Pharmaherstellers Grünenthal sowie eines Opferanwalts ab. Der Spielfilm soll am 7. und 8. November gezeigt werden.
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Szenenfoto aus dem Fernsehfilm "Eine einzige Tablette": Paul Wegener (Benjamin Sadler) und seine Frau Vera (Katharina Wackernagel) mit ihrer Filmtochter. Der zweiteilige Film über den Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden. (© Foto: WDR)
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Das Mittel Contergan wurde 1957 auf den Markt gebracht. Von Schwangeren eingenommen, steigerte sich die Gefahr embryonaler Missbildungen. Das Unternehmen zahlte 1970 100 Millionen Mark (rund 51 Millionen Euro) zur Entschädigung der Opfer. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Herstellers eingestellt.
Der fiktive Film, der sowohl den Namen Contergan als auch die Herstellerfirma Grünenthal GmbH nennt, weist in Vor- und Abspann drauf hin, dass es sich um keinen Dokumentarfilm handelt. Der Spielfilm knüpfe zwar an das historische Geschehen an, die Handlungen der gezeigten Figuren seien jedoch frei erfunden.
Die Herstellerin und der damalige Opferanwalt gehen bereits seit einem Jahr gegen die Ausstrahlung des Spielfilms juristisch vor.
Sie sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Film das damalige Geschehen nicht richtig wiedergebe. Das Landgericht Hamburg hatte die Ausstrahlung im Jahr 2006 zunächst untersagt, das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung aber wieder auf. Die hiergegen gerichteten Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht blieben nun ohne Erfolg.
In der Begründung heißt es, der Film erwecke nicht den Eindruck, das historische Gesamtgeschehen detailgetreu nachzubilden. Der verständige Zuschauer werde den Film nicht als tatsachengetreue Schilderung des damaligen Verhaltens der Betroffenen verstehen.
Demgegenüber stehe das Anliegen der Rundfunkanstalt, den Film anlässlich der 50-jährigen Wiederkehr der Markteinführung von Contergan auszustrahlen und so eine besondere publizistische Wirkung zu erzielen. Der unterhaltend aufgemachte Film könne anlässlich des Jahrestages auch Anstöße zur öffentlichen Meinungsbildung vermitteln. Bei einer Verzögerung der Ausstrahlung gehe dieser Effekt wegen des geringeren Aktualitätsbezugs verloren.
Der Eingriff in die Programmfreiheit wiege deshalb schwerer, wenn jetzt die Ausstrahlung gestoppt würde, als die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Die einstimmige Kammerentscheidung des Ersten Senats erging unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Das Hauptsacheverfahren über die Verfassungsbeschwerde des Pharma-Unternehmens und des früheren Opferanwalts bleibt aber weiter anhängig. Über sie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
(AP)
Vor vielen Jahren arbeitete ein Freund in einer Berliner Zulassungsbehörde für Medikamente. Er war heftig frustriert bei seiner Arbeit: Nach seiner Aussage musste er trotz erheblicher Bedenken auf Weisung seines Chefs Medikamente zulassen. Ich konnte das nie verstehen, aber heute klingt es mir wieder in den Ohren. Er verstarb mit Anfang 50 plötzlich.
Fakt bleibt doch dass Grünenthal heute keinen Pfennig Rente mehr an die Opfer des Contergansskandals bezahlt sondern alle Zahlungen aus dem Staatssäckel erfolgen.
Fakt ist, dass Menschen mit einer Conterganbehinderung nicht verbeamtet werden.
Fakt ist, dass Conterganopfer von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen sind.
Contergan ist ein gutes Beispiel dafür wie mit behinderten Menschen in Deutschland umgesprungen wird.
Contergan wurde und wird, und das ist das Tragische, als Medikament eingestuft! Vor ein paar Jahren war es wieder in den Schlagzeilen, weil es scheinbar ein tolles Lepramittel ist. Als Warnhinweis für die analphabetischen Bewohner der Leprastationen in Südamerika wurde dann doch geschrieben, dass man während der Einnahme von Contergan nicht schwanger werden darf! Sowas ist mega-zynisch.
Träumen ...mach ich täglich.....Und alle Mittel, die von verantwortlichen Naturheilkundlichen an schwangere Schlaflose verschrieben werden, haben keine solche Wirkungen, nicht mal in einer Doppeldosis.
Abgesehen davon ist auch die Meinung, ein Medikament sei eine Art Heilmittel, wenn die Wirkungen gegenüber den Nebenwirkungen überwiegen, nicht ZYNO-Frei
...träum weiter.
Ob der Wirkstoff jetzt synthetisch ist, oder aus Pflanzen gewonnen, jeder Wirkstoff greift irgendwo in Stoffwechselprozesse ein. Und wenn er das tut, treten Nebenwirkungen auf.
Von Medikamenten spricht man halt, wenn die gewünschten Wirkungen überwiegen.
Wenn es andersrum ist, hat es auch einen Namen: Gift.
Mich trifft das immer ganz besonders, denn auch meine Mama hat Anfang 1960 wegen ihrer Schlafstörungen Contergan verschrieben bekommen.
Meinem hartnäckigen Papa hab ich zu verdanken, dass ich Arme und Beine habe.
Und jetzt geh ich wieder weiter lesen, wie blödsinnig all die naturheilkundlichen Therapien sind....