Der zweiteilige Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" über den Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Die Karlsruher Richter lehnten einen Eilantrag des Pharmaherstellers Grünenthal sowie eines Opferanwalts ab. Der Spielfilm soll am 7. und 8. November gezeigt werden.

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Szenenfoto aus dem Fernsehfilm "Eine einzige Tablette": Paul Wegener (Benjamin Sadler) und seine Frau Vera (Katharina Wackernagel) mit ihrer Filmtochter. Der zweiteilige Film über den Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden. (© Foto: WDR)

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Das Mittel Contergan wurde 1957 auf den Markt gebracht. Von Schwangeren eingenommen, steigerte sich die Gefahr embryonaler Missbildungen. Das Unternehmen zahlte 1970 100 Millionen Mark (rund 51 Millionen Euro) zur Entschädigung der Opfer. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Herstellers eingestellt.

Der fiktive Film, der sowohl den Namen Contergan als auch die Herstellerfirma Grünenthal GmbH nennt, weist in Vor- und Abspann drauf hin, dass es sich um keinen Dokumentarfilm handelt. Der Spielfilm knüpfe zwar an das historische Geschehen an, die Handlungen der gezeigten Figuren seien jedoch frei erfunden.

Die Herstellerin und der damalige Opferanwalt gehen bereits seit einem Jahr gegen die Ausstrahlung des Spielfilms juristisch vor.

Sie sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Film das damalige Geschehen nicht richtig wiedergebe. Das Landgericht Hamburg hatte die Ausstrahlung im Jahr 2006 zunächst untersagt, das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung aber wieder auf. Die hiergegen gerichteten Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht blieben nun ohne Erfolg.

In der Begründung heißt es, der Film erwecke nicht den Eindruck, das historische Gesamtgeschehen detailgetreu nachzubilden. Der verständige Zuschauer werde den Film nicht als tatsachengetreue Schilderung des damaligen Verhaltens der Betroffenen verstehen.

Demgegenüber stehe das Anliegen der Rundfunkanstalt, den Film anlässlich der 50-jährigen Wiederkehr der Markteinführung von Contergan auszustrahlen und so eine besondere publizistische Wirkung zu erzielen. Der unterhaltend aufgemachte Film könne anlässlich des Jahrestages auch Anstöße zur öffentlichen Meinungsbildung vermitteln. Bei einer Verzögerung der Ausstrahlung gehe dieser Effekt wegen des geringeren Aktualitätsbezugs verloren.

Der Eingriff in die Programmfreiheit wiege deshalb schwerer, wenn jetzt die Ausstrahlung gestoppt würde, als die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Die einstimmige Kammerentscheidung des Ersten Senats erging unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Das Hauptsacheverfahren über die Verfassungsbeschwerde des Pharma-Unternehmens und des früheren Opferanwalts bleibt aber weiter anhängig. Über sie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

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(AP)