Von René Martens

Eine einzige Tablette und ihre fatalen Folgen: Ein Film zeigt die bittere Wahrheit über die bittere Pille Contergan. Und darf bisher nicht ins Fernsehen, weil der Arzneimittelhersteller und der Anwalt der Opfer klagen.

Was ist ein Drehbuch, wie verhält es sich zu einem fertigen Film? Solche Themen kamen am Dienstag vor dem 7. Zilvilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg zur Sprache, und zuweilen war es wie in einem Volkshochschulkurs. Wichtig war, banale Fragen zu klären: Es ging in zweiter Instanz um 30 Einstweilige Verfügungen gegen den geplanten ARD-Zweiteiler Eine einzige Tablette.

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Wie im Volkshochschulkurs

Diesen Spielfim über den Contergan-Skandal hat der WDR mit der Firma Zeitsprung produziert, er hätte schon 2006 laufen sollen. Doch zwei Parteien fühlten sich durch das Projekt verletzt oder falsch dargestellt: die Firma Grünenthal, die einst das Schlafmittel Contergan herstellte, sowie der Anwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, der sich in der Filmfigur Paul Wegener wiedererkennt. Schulte-Hillen kämpfte seinerzeit auf Seiten der Opfer.  

Mehr als drei Stunden dauerte die Verhandlung, doch ein Urteil wollen die Richter erst am 10. April sprechen. Dann wird mehr Klahrheit in diesen Präzedenzfall kommen. TV-Manager wie Medienrechtsexperten wollen Aufschluss, ob es sich Sender und Produktionsfirmen noch leisten können, zeithistorische Begebenheiten zu verfilmen. Oder ob das finanzielle Risiko zu groß ist, dass Personen oder Firmen - mit Verweis auf ihr Persönlichkeitsrecht beziehungsweise das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht - juristisch dagegen vorgehen.

Trotz noch fehlenden Richterspruchs gab sich Michael Souvignier, der Geschäftsführer von Zeitsprung, "erleichtert", denn eine Tendenz war erkennbar: Das OLG wird im wesentlichen der Berufung seiner Firma gegen die Entscheidung des Landgerichts zustimmen. Die OLG-Richter machten deutlich, dass ihr Urteil auf dem fertigen Film basiere, während die Pressekammer des Landgerichts noch die These vertreten hatte, maßgeblich sei das Drehbuch. Wichtig auch, dass das OLG betonte, Eine einzige Tablette sei "eindeutig ein Spielfilm".

Die Intelligenz des Publikums

Grundsätzlich halten die OLG-Richter das Publikum für intelligenter als das Landgericht. Familiäre Geschehnisse und Gespräche zwischen Firmenmitarbeitern etwa - um solche Szenen ging es bei einem erheblichen Teil der Einstweiligen Verfügungen - seien nirgendwo dokumentiert, so seien Filmemacher gezwungen, etwas zu erfinden. Das sei dem Durchschnittszuschauer klar.

Bevor der Senat sein Urteil fällt, haben die Parteien eine Woche Zeit, sich zu einigen. Zeitsprung-Anwalt Peter Raue kann sich allerdings "momentan keinen Vergleich vorstellen". Falls der Film überhaupt je zur Ausstrahlung kommt: Ein ungewöhnlicher formaler Eingriff ist allemal vorgesehen.

Vor dem Vor- und Abspann von beiden Teilen wird jeweils ein mindestens 30-sekündiger Text verlesen. Deutlich werden soll dabei, dass es sich nicht um einen Dokumentar- , sondern um einen "Spiel- und Unterhaltungsfilm" handelt. Und dass diverse Figuren frei erfunden sind.

Diese Moderationen werden Teil des Films. Darauf verpflichteten sich Zeitsprung und WDR auf Anregung des Gerichts. Geschäftsführer Souvignier sagt: "Das macht den Film doch nur interessanter."

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(SZ vom 21.3.2007)