Constantin Film vs. Journalistenverband:"Das ist absurd"

Constantin Film wehrt sich gegen den Vorwurf des Journalistenverbandes, Knebelverträge für die Berichterstattung zum Kinofilm "Der Baader Meinhof Komplex" auszustellen.

Auf die Vorwürfe des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Journalisten würde die Berichterstattung über den Film "Der Baader Meinhof Komplex" mit Knebelverträgen erschwert, äußerte sich nun die Firma Constantin Film.

Constantin Film vs. Journalistenverband: Herzliche Einladung mit Strafandrohung.

Herzliche Einladung mit Strafandrohung.

(Foto: Foto: sueddeutsche.de)

Dieser Vorwurf und der damit verbundene Aufruf des DJV an Journalisten, die Berichterstattung zur Sondervorführung zu boykottieren, würden "nobel klingen", träfen aber "nicht die Sache", so Constantin-Pressesprecherin Bettina Bartl.

Zur Erklärung wird angeführt: "Die Constantin Film gewährt in Ausnahmefällen mit Sondervorführungen bestimmten Medien den Vorzug, noch in der Fertigstellung befindliche Filme zu sichten. Konkret z.B. bei "Der Baader Meinhof Komplex" auf Anfrage des SZ-Magazins, das .... dringend den Film sehen wollte. Sondervorführungen wurden auch jenen Magazinen mit langen Vorlaufzeiten gewährt, die ansonsten überhaupt nicht in der Lage wären, zu berichten. Die Einhaltung gegenseitig vereinbarter Erscheinungsdaten wird in diesen Fällen durch einen Vertrag versichert. Alles andere wäre unfair anderen Journalisten und Medien gegenüber, die den Film erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Fertigstellung sehen können."

Vertraglich geregelte und mit Sanktionen belegte Sperrfristen seien im Filmgewerbe genauso wie im Verlagswesen "nicht unüblich". Daraus eine Einschränkung der Pressefreiheit abzuleiten, sei "absurd", so die Pressesprecherin.

Inhalt des Vertrages, den Journalisten vor der "Sondervorführung" unterzeichnen sollten, war die Bedingung, dass sowohl der Journalist, als auch sein Verlag im Falle einer früher als gewünscht veröffentlichten Filmkritik je 50 000 Euro "Konventionalstrafe" an die Constantin Film Verleih GmbH zahlen sollten.

Der DJV hatte daraufhin seine Mitglieder davor gewarnt, die Bedingungen für die Berichterstattung über den Film zu akzeptieren. Die Strafandrohung sei "völlig inakzeptabel", hatte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betont.

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