Focus-Chef Markwort kommt mit Klage wegen eines Willemsen-Interviews nicht durch. Die Pressefreiheit zählt mehr, als ihm diesmal lieb ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Journalisten und Verlagen für den Inhalt von Interviews beschränkt. Das höchste deutsche Zivilgericht wies eine Unterlassungsklage des Focus-Chefredakteurs Helmut Markwort gegen die Saarbrücker Zeitung wegen eines Interviews mit dem Autor Roger Willemsen ab.
Markwort (links), Willemsen: Urteil im Interview-Streit. (© Foto: AP/dpa)
Anzeige
Eine von Markwort beanstandete Passage über ein Focus-Interview mit dem Schriftsteller Ernst Jünger, das angeblich zwei Jahre vorher in der Bunten erschienen war, wertete der BGH als "Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern". Diese berühre Markworts Persönlichkeitsrecht, das aber hinter dem Recht der Zeitung auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten müsse.
Auch das Interesse von Willemsen an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit überwiege. Die beiden Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg, hatten jeweils Markwort recht gegeben. (Az: VI ZR 226/08).
Der in der Branche heftig diskutierte Rechtsstreit ("Das Ende des Interviews?") geht auf ein Interview von Willemsen mit einem Journalisten zurück, das 2007 in fünf Zeitungen veröffentlicht wurde. Die Saarbrücker Zeitung schrieb darüber "Heute wird offen gelogen". Anlass war ein gemeinsames Bühnenprogramm von Willemsen und Dieter Hildebrandt mit dem Titel "Ich geben Ihnen mein Ehrenwort - Die Weltgeschichte der Lüge".
Auf die Frage nach neuen Lügen antwortete Willemsen unter Hinweis auf einen Beitrag in einem Focus-Heft von 1993 über Ernst Jünger: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen". Markwort fand, diese Antwort schade seinem Ansehen in der Öffentlichkeit, und ging vor Gericht.
Es kam heraus, dass der Chefredakteur das Interview nicht geführt hatte, und dass es nur stellenweise von Focus übernommen wurde. Willemsen erklärte, er sei falsch zitiert worden, und die Saarbrücker Zeitung sagte Markwort zu, sie werde die Äußerung nicht wiederholen. Damit gab dieser sich jedoch nicht zufrieden, und er klagte bei den Hamburger Gerichten. Der BGH hat jetzt neue Fakten geschaffen.
Alexander Kluge, der intellektuelle Schattenspieler des deutschen Kinos und der deutschen Literatur, wird achtzig. Jetzt lesen ...
- Presse: Weimer zu "Focus" Helmut Markwort und der schwarze Elch 29.10.2009
- "Focus" wandelt sich Best of 18.08.2009
(SZ vom 18.11.2009/berr)
Baukonzern Bilfinger Berger
Start von Focus hat es Markwort geschafft, das Magazin schnell zu einer wöchentlichen Bildzeitung für intellelle (oder so ähnlich) zu machen.
Darin spiegelt sich auch dieser Prozeß wieder: Pressefreiheit, na klar...aber wenn ich es anders will, dann...
Wes Geistes Kind er ist....er hat doch noch den Job bei Bay.München im Aufsichtsrat.....jammert über die Verpflichtungen vom Trainer, die nichts bringen (damit hat er recht), aber abgenickt hat er die Einkäufe...
Freude beschleicht einen, wenn dieser Oberschwätzer Markwort der Lüge überführt wird. Unsäglich, mit welchem Gewätz der bei einigen Wahlsendungen in jüngster Zeit die FDP-Klientelpolitik hochgehalten hat. Beim Focus wird er ja schon Schritt für Schritt aussortiert...
Bin übrigens gespannt, wann und wie der Focus diese jetzt gerichtsfesten Fakten, Fakten berichten wird.
wie den Focus zu lesen würde mir im Traum nicht einfallen. Dann könnt ich mir auch aus der Hand lesen lassen.
Wenn die ihre Blättchen nicht in Arztpraxen und Fliegern für lau auslegen würden, hätten die gar keine Auflage.
...aber das hätte ich nicht für möglich gehalten, dass in der Branche so dreist gelogen wird. Kein Wunder das Herr Markwort da so vehement gegen angeht. Das ruiniert seinen Ruf natürlich erheblich.
Zu Recht!
die gute Bewertung war von mir.
Paging