Außenansicht zum ZDF-Fall Brender:Der Köder des Herrn Koch

Hessens Ministerpräsident sägt den ZDF-Chefredakteur ab, und alle Welt tut ihm den Gefallen: Sie regt sich nur darüber auf. Dabei erlebt das Öffentlich-Rechtliche ohnehin eine prekäre Zeit.

Wolfgang Hoffmann-Riem

Als der hessische Ministerpräsident Roland Koch vor Wochen ankündigte, die Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender im Verwaltungsrat der Anstalt zu verhindern, war kaum vorstellbar, dass es vorrangig um diese Personalie gehe. Die vorgebrachten Gründe - etwa der Hinweis auf zu geringe Einschaltquoten - wirkten gequält. Die vermuteten Gründe - Verstärkung des CDU-Einflusses beim ZDF-Personal - konnten nicht überzeugen, fiel es doch schwer, hier Defizite zu erkennen.

Außenansicht zum ZDF-Fall Brender: Raffinierte Intervention: Hessens Ministerpräsident Roland Koch.

Raffinierte Intervention: Hessens Ministerpräsident Roland Koch.

(Foto: Foto: dpa)

Der Streit ging im Übrigen um einen politisch sehr unabhängigen Chefredakteur, der etwa den SPD-Bundeskanzler Schröder nach der verlorenen Wahl in einer Weise im Fernsehen vorgeführt hatte, die ein der CDU nahestehender Journalist sich vermutlich nie getraut hätte. Es muss dem Politiker Koch doch um etwas anderes gegangen sein.

Öffentlich Empörte

Jetzt zeichnet sich ab, welches medienpolitische Potential der Streit hat. Es fiel ja schon auf, dass unter den öffentlich Empörten auch prominente Vertreter von Blättern waren, die oder deren Verlage selbst Ambitionen im Fernsehgeschäft haben und in anderen Zusammenhängen für eine grundsätzliche Neujustierung der dualen Rundfunkordnung plädieren, insbesondere zugunsten der privaten Konkurrenten.

Der Streit um Brender und um den Einfluss der Politik hat die Frage erneut auf die politische Agenda gesetzt, wie es mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk weitergeht. Dazu konnte Ministerpräsident Koch zunächst schweigen. Für den Beginn der Thematisierung aber haben die Grünen durch ihre Ankündigung eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gesorgt. Eine solche Normenkontrolle würde nicht der Causa Brender gelten können, sondern beträfe die Grundstrukturen des ZDF-Staatsvertrages - und würde bei Erfolg einen neuen Staatsvertrag fordern, dem alle Länder, also auch Hessen, zustimmen müssten.

Auf den Koch'schen Köder hat auch Ministerpräsident Beck angebissen, als er umgehend Eckpunkte für eine Reform des ZDF-Staatsvertrages formulierte, also schon jetzt die Diskussion um einen veränderten Staatsvertrag eröffnete. Sein Vorschlag soll den Intendanten bei solchen Personalentscheidungen gegenüber dem Verwaltungsrat stärken, den Einfluss der Parteien im ZDF-Fernsehrat reduzieren sowie die Vertretung des Bundes dort beseitigen - angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die bestehende Regelung wären dies Schritte in die richtige Richtung.

Ein modernes Konzept, das auch zwischenzeitliche Änderungen in der Zivilgesellschaft aufgreift, liegt dem Schnellschuss aber offensichtlich nicht zugrunde.

Lesen Sie weiter auf Seite 2, warum Kochs Intervention so raffiniert war.

Raffinierte Intervention

Es darf angenommen werden, dass Grüne und SPD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eher stärken und die Existenz des ZDF nicht gefährden wollen. Soll dies gelingen, müsste es realistische Chancen geben, dass die Länder sich auf einen geänderten Staatsvertrag einigen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk dabei nicht geschwächt wird. Dafür aber gibt es zur Zeit kaum Anzeichen.

Der politische und wirtschaftliche Einfluss derjenigen Kräfte, die auf Eindämmung oder Beseitigung einer starken Säule öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben den Säulen privater Medien drängen, steht gegenwärtig einer Reform entgegen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für das Multimedia-Zeitalter zukunftsfähiger machen könnte.

Die jüngste Diskussion um die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF hat zwar zu einer gewissen Öffnung geführt, aber die Nutzung der publizistischen Chancen des Internet bürokratisch gegängelt und inhaltlich sowie zeitlich so beschränkt, dass ein kreativer Aufbruch des Programms unter Aktivierung auch der Potentiale des Internet kaum zu erwarten ist. Das vor allem junge Publikum, das online kommuniziert und seine Kommunikationsgewohnheiten entsprechend ändert, wird so kaum zu erreichen sein.

Gegenwärtig ist ohnehin eine für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk prekäre Zeit. Über eine neue Finanzierungsgrundlage ist in Kürze zu entscheiden, nachdem technologische Entwicklungen die Tragfähigkeit der bisherigen Gebührenerhebung erodiert haben. Begleitet vom Sperrfeuer privatwirtschaftlicher Medienunternehmen und ihrer Verbände ringen Staatskanzleien und Rundfunkanstalten noch um ein politisch akzeptables und verfassungsrechtlich unbedenkliches Konzept.

Da es letztlich um Geld geht, das die Bürger aufbringen müssen, wird die anstehende Diskussion es den Gegnern öffentlich-rechtlichen Rundfunks erleichtern, Stimmung gegen die bisherige Rundfunkordnung zu machen.

Beute der Parteien

Die verständliche Empörung über das parteipolitisch kalkulierte Veto gegen eine Personalentscheidung beim ZDF lässt leicht übersehen, wie raffiniert diese Intervention ist: Sie bestärkt nämlich zunächst das Gefühl, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei weiterhin die Beute der Parteien - eine Annahme, die in der jüngeren Vergangenheit glücklicherweise deutlich weniger Belege als früher gefunden hat.

Die entsprechende Kritik findet allerdings weiterhin leicht öffentliche Resonanz. Damit dringt sie in einen medienpolitischen Nährboden, der ohnehin nicht besonders fruchtbar für Vorstellungen ist, die auf Sicherung inhaltlicher Qualität zielen. Eine rechtsstaatliche Demokratie braucht aber eine Medienordnung, die die Freiheit der Meinungsbildung aller ermöglicht.

Dieser Debatte muss sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellen. Er muss den Bürgern vermitteln, worin die besondere Qualität seiner Programme besteht, die es zugleich rechtfertigt, alle - auch die "Onliner" - zur Finanzierung heranzuziehen. Die medienpolitische Diskussion müsste auch mit Blick auf grundlegende Veränderungen in den privatwirtschaftlichen Säulen erfolgen: auf Eigentümer- und Investorenstrukturen, die von publizistischen Orientierungen immer stärker abgelöst sind, auf die aktuellen Programmstrategien kommerzieller Anbieter und die gravierenden Veränderungen der Qualität ihrer Angebote.

Würde all dies systematisch beobachtet und ohne vorgefertigtes Kalkül bewertet, stünden die Chancen nicht schlecht, öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch durch Änderungen seiner Rechtsgrundlagen besser auf die neue Multimedia-Welt einzustellen und zugleich genügend Raum für zukunftsfähige Angebote und Geschäftsmodelle der privaten Medienunternehmen zu belassen. Darauf aber ist die parteipolitisch gefärbte Debatte der vergangenen Tage nicht eingestellt.

Wolfgang Hoffmann-Riem, 69, ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht der Uni Hamburg. Von 1999 bis 2008 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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