Der Architektur-Prozess um den Berliner Hauptbahnhof geht immer weiter.
Eine Flachdecke war der Auslöser des gestrigen Gerichtstermins. Das Landgericht Berlin hat im Rechtsstreit der Architekten GMP (von Gerkan, Marg und Partner) gegen die Deutsche Bahn einen Beschluss verkündet, der das endgültige Urteil vorerst aufschiebt. Zunächst soll noch untersucht werden, ob durch den Einbau der Flachdecke der Bahnhof „als Gesamtkunstwerk entstellt wird“.
Es geht also nicht nur um das Architekten-Urheberrecht, sondern auch um die Ästhetik des 700 Millionen Euro teuren Bahnhofs, der 2006 eröffnet werden soll. Zudem verhandelt der Prozess auch Fragen der Baukultur in Deutschland. Für das Verhältnis von Architekt und Bauherr, das diese Kultur definiert, ist der Berliner Rechtsstreit geradezu ein Präzedenzfall (SZ vom 18. Oktober).
Die Architekten wollen die Bahn zwingen, den ursprünglichen Entwurf einer anspruchsvoll gestalteten Kreuzgratgewölbedecke in der unterirdischen, publikumswirksamen Bahnhofshalle zu realisieren. Angeblich aus Kostengründen hatte die Bahn von anderen Architekten statt der Gewölbedecke zwischenzeitlich eine billige Flachdecke einbauen lassen.
Erst kürzlich präsentierte Bahnchef Mehdorn diese Decke der Öffentlichkeit mit dem Hinweis, er lasse sich ja auch die Wohnzimmerdecke nicht vorschreiben. Deutlicher könnte er sein Unverständnis von Baukultur nicht demonstrieren. Offenbar ist ihm der Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Bauten egal. Dabei müsste er nur die Bahnprospekte studieren, um zu begreifen, dass jährlich 30 Millionen Reisende diese „Wohnzimmerdecke“, die noch unter den Möglichkeiten einer beliebigen U-Bahn-Station bleibt, erleiden werden. Berlin als „kontinentale Bahnmetropole“ (Bahn): Das wäre in der Tat jener „Treppenwitz“, als den Mehdorn den Prozess bezeichnet.
Schon vor Jahren hatte die Bahn auf sein Betreiben die oberirdische Glasmembran über der ICE-Strecke durch willkürliche Verkürzung um die Wirksamkeit der Proportionen gebracht. Zusammen mit den Eingriffen im unterirdischen Teil kommt man nicht umhin, die Frage der Entstellung spätestens jetzt zu bejahen: Denn der Entwurf zeichnet sich durch zwei Aspekte aus – durch die Proportion der Glasmembran oben und durch die Qualität des Gewölbes unten. Beides wurde zunichte gemacht. Und zwar infolge eines grandiosen Missverständnisses auf Seiten des Bauherrn, das in den Schriften der Bahn-Anwälte dokumentiert ist. Dort heißt es etwa, der Bahnsteigraum besitze vorrangig „funktionalen Wert“. Vor dem Hintergrund der baugeschichtlichen Bedeutung des Bahnhofs als extrem öffentlicher Raum kann man das nur als ignorant bezeichnen.
Wie auch immer nun entschieden wird, ob entstellende Flachdecke oder teurer Rück- und Einbau der Gewölbedecke: Das, was für Mehdorn ein privater Treppenwitz ist, entwickelt sich vor allem durch sein Zutun zum öffentlichen Skandal.

Das Leben der Anderen
Der Louvre des Lachens

